Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
als Rechtsanwalt der Verbraucherschutz-Initiative finanzparasiten.de habe ich mich gemeinsam mit dem Team ausgiebig mit den als Finanzvertrieben bezeichneten Firmen befasst. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Opfer dieser Geschäftspraktiken nicht nur unter den Verbrauchern zu suchen sind, sondern vor allem bei den in die einzelnen Organisationen als Vermittler eingebundenen Menschen, die in bisweilen zynischer Weise ausgenutzt werden. Meines Erachtens kombinieren Finanzvertriebe die Nachteile des Angestellten-Verhältnisses mit denen des selbständigen Unternehmertums: Man hat sich unterzuordnen und wenig zu sagen, trägt aber selbst das geschäftliche Risiko.
Viele Handelsvertreter kennen ihre Rechte nicht ansatzweise, während die Finanzvertriebe über große Rechtsabteilungen, spezialisierte Anwaltskanzleien und in Rechtsstreiten nicht unwichtige Finanzkraft verfügen. Anders als im normalen Arbeitsleben werden die Interessen von Handelsvertretern normalerweise nicht von Gewerkschaften vertreten. Ich habe mich daher mit kompetenten Rechtsanwälten kurzgeschlossen, die überwiegend ehemalige Finanzberater gegenüber ihren ehemaligen Firmen bundesweit vertreten:
Rechtsanwalt Kai Behrens betreut seit Jahren etliche Mandate von Handelsvertretern gegen die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG), den größten der Finanzstrukturvertriebe.
Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M., hat sich in gleicher Weise einen Namen bzgl. der MLP AG AG gemacht.
Gegenwärtig ist vieles in der Branche in Bewegung: So tendieren die Gerichte und Versicherungen dazu, die formell als freie Handelsvertreter firmierenden Finanzberater, die in den großen Vertrieben organisiert sind, als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer anzusehen, was ganz andere Rechte und Pflichten auslöst. Auch die Politik hat in letzter Zeit erkannt, dass durch die Konstruktion der Finanzvertriebe verbraucher- und arbeitspolitische Zielsetzungen umgangen werden. Und insbesondere auch das Internet schafft neue Impulse, indem sich Verbraucher wie Handelsvertreter umfassender über die Praktiken der Finanzvertriebe informieren können. Wir befinden uns also in rechtlich gesehen spannenden Zeiten!
Hinweis in eigener Sache: Ich bin in erster Linie für die medienrechtliche Betreuung dieses Blogs zuständig. Wer konkrete Rechtsberatung zum Handelsvertreterrecht wünscht, möge sich an die beiden erfahrenen Kollegen halten.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit unserem Projekt Handelsvertreter-Blog!
Herzlichst
RA Markus Kompa