Die Beratung

…es geschah zu einem Zeitpunkt, als man es am wenigsten gebrauchen konnte. Eine Mandantin wollte ein Haus kaufen. Dies ist an sich nichts Ungewöhnliches, doch die unglücklichen Begleiterscheinungen wird sie wohl nie vergessen. Kurz zuvor wurde ihr, von wem auch immer, der Kontakt zu einem Berater empfohlen.

Dieser sah sich in Anbetracht rosiger Provisionsaussichten berufen, eine Finanzierung über eine Hausbank der eines Strukturvertriebes zu erreichen. Die Mandantin sah sich zwischenzeitig jedoch selbst um, führte ein nettes Gespräch mit ihrem Sachbearbeiter von der Sparkasse nebenan, der bei der Finanzierung keine Bedenken hatte und die Zusage erklärte. Nun vereinbarte man einen Notartermin und freute sich über das neue Eigenheim.

Kurz vor dem großen Notartermin, der mit großer Freude und großen Erwartungen verbunden war, kam dann die Hiobsbotschaft des Beraters. Auf keinen Fall dürfe der Vertrag unterschrieben werden, schon gar nicht der bei der Sparkasse. Er, der sich angeblich sorgende Berater, hätte doch bereits bei einer anderen Bank den Vertrag unterschrieben. Hierüber müsse nun die Finanzierung laufen. Er sprach von ruinösen Strafzinsen, von Schadensersatz im mehrstelligen Bereich und drohte der Mandantin mit dem Ruin.

Der Notartermin wurde ein paar Stunden zuvor deshalb abgesagt.

Die Mandantin versicherte, nichts unterschrieben zu haben, was unserem Berater die Erlaubnis gegeben hätte, das zu tun, was er angeblich tat. In ihrer Verzweiflung suchte sie Rat. Sodann erfolgte in kurzer Zeit die Aufklärung dieser fast unglaublichen Geschichte.

Es hatte sich herausgestellt, dass unser Berater gar keinen Darlehensvertrag unterschrieben hatte. Vielmehr befand er sich sogar im Urlaub, von wo er die Drohanrufe tätigte. Er hatte auch gar keine Vollmacht, für die Mandantin einen Vertrag zu unterschreiben. Die Finanzierung wäre gar noch ungünstiger als bei der Sparkasse gewesen.

Letzteres hat einen profanen, aber erschreckenden Hintergrund. Im Grunde wäre nämlich vielleicht sogar die Finanzierung der anderen Bank ein kleines bisschen günstiger. Unser Vermögensberater hatte jedoch eine gute Provisionsvermehrungsidee: Er empfahl, das Darlehen ohne Tilgung zu bedienen und den Rest, mit dem man tilgen wollte, in einen Fonds einzuzahlen und von dort aus das Geld für die Tilgung zu entnehmen. Getreu dem Motto „zwei Geschäfte und zwei Provisionen auf einen Streich“ hätte unser Vermögensberater doppelt verdient. Und wenn der Fonds nichts gebracht hätte, wäre nur der Vermögensberater reich geworden.

Dies ist ein erschreckender Fall von Falschberatung und von üblen Drohungen. Wir Juristen sprechen gar von versuchtem Betrug. Jetzt, nachdem alles geklärt ist, erhielt unser Berater – statt voller Taschen –  Hausverbot und eine Strafanzeige. Zu einem Berufsverbot wird das wohl nicht reichen. Es ist jedem zu raten, vor solchen Empfehlungen auf der Hut zu sein.

Die Mandantin freut sich nun auf ihr neues Zuhause, welches von dem Vermögensberater beinah vereitelt worden wäre.