Haftung der DVAG bei Verschulden eines Vermögensberaters Zur Haftung im Falle einer Falschberatung
Okt 08

Vielleicht gibt es jetzt eine Entwicklung in der Franfurter Rechtsprechung, die vielen Vermögensberatern Mut machen sollte.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat über einen Fall zu entscheiden, in dem ein ausscheidender Vermögensberater Schadensersatz verlangt. Er möchte Ersatz dafür, dass ihm bis zu zwei Jahren nach Vertragsende verboten ist, ehemalige Kollegen und Kunden abzuwerben.

Noch ist das Urteil nicht bekannt. Das Arbeitsgericht wies jedoch schon darauf hin, dass die strengen Klauseln in dem Vermögensberatervertrag als Wettbewerbsverbot anzusehen seien. Dies, so das Gericht, würde sogar das Landesarbeitsgericht Hessen so beurteilen.

Wird das Urteil so gefällt, so steht jedem vermögensberater, der die deutsche Vermögensberatung verlässt, ein Schadensersatzanspruch zu.

Wir werden weiter berichten.

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