Zur Haftung im Falle einer Falschberatung DVAG und das Tätigkeitsverbot
Okt 13

Jetzt, nachdem das Landgericht Frankfurt einen Kunden der deutschen Vermögensberatung so entschlossen abwies, der Schadenseratz wegen Falschberatung forderte, drängt sich eine Frage auf: Wann haftet ein Versicherungsvertreter eigentlich?

Wenn schon ein Vermögensberater so schwer in die Haftung genommen werden kann, was kann einem Versicherungsverteter denn überhaupt noch passieren? Man gewinnt den Eindruck, ein Versicherungsvertreter ( DVAG, AWD, OVB und co. sind nichts anderes) könne sich beinahe alles erlauben.

Wir werden uns um Aufklärung bemühen und in Kürze aufzeigen, was denn die Kunden, die die DVAG erfolgreich verklagt, so anderes erlebt haben. Oder hatten sie einfach nur einen anderen Richter?

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