Warum es die Änderung der Vermögensberaterverträge gab Wie gründe ich eine GmbH ?
Feb 05

Und immer wieder die gleiche Frage:

Welches Gericht ist zuständig?
Am 21.01.2009 entschied sogar das Landgericht Frankfurt am Main in einer Beschwerdeangelegenheit, dass nicht die ordentlichen Gerichtsbarkeiten gegeben sind, sondern die Arbeitsgerichte zuständig sind, soweit ein Vermögensberater weniger als 1.000,00 € monatlich bezogen hat.
Zu der Frage des Ein-Firmen-Vertreters sagt das Landgericht Frankfurt am Main kurz, knapp, zutreffend und präzise:
„Vorliegend sieht der Handelsvertretervertrag vor, dass eine weitere gewerbliche Betätigung von einer Genehmigung des Unternehmers abhängig ist. Damit ist eine Eigenschaft als Ein-Firmen-Vertreter kraft Vertrags begründet“.

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