Die Frage, ob das Arbeitsgericht für die Rechtsstreitigkeiten zwischen Vernögensberater und DVAG zuständig ist, beschäftigt nicht nur uns ,sondern auch immer wieder die Gerichte.
Am 09.02.2009 entschied das Amtsgericht Heidenheim, dass bei Streitigkeiten zwischen Vermögensberater und der Deutschen Vermögensberatung nicht das Amtsgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig ist.
Das Amtsgericht Heidenheim verwies den Rechtsstreit zum Arbeitsgericht Stuttgart.
Das Amtsgericht war der Auffassung, dass dem Vermögensberater aufgrund der vertraglichen Regelungen die Ausübung einer anderweitigen Beratungs- Vermittlungs- oder Verkaufstätigkeit nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch die DVAG gestattet war. Im vorliegenden Fall hatte der Vermögensberater durch eine Zusatzvereinbarung eine Genehmigung erhalten, bereits für einen Dritten tätig zu sein. Dies, so das Gericht, würde jedoch die Rechtsstellung als Ein-Firmen-Vertreter nicht berühren.