Apr 30

Der Finanzmumpitzanbieter AWD hat in Österreich fertig: 88% Ertragsverlust im letzten Jahr. Auch nach Demission des dortigen Chefs ist kaum mit einem Rückgewinn des nun einmal kaltschnäuzig verspielten Rufs zu rechnen.

Aufschlussreich: Handelsblatt: AWD Österreich wechselt den Chef aus.

Warum es so toll ist, trotzdem als Handelsvertreter für den AWD zu arbeiten, erzählt der Boss im hier verlinkten Video. Jawollja!

Unstreitig hat die PR-Frau ansehnliche Beine vorzuzeigen, was sie auch ausgiebig tut. Eine Karriere als Journalistin hat sie wohl kaum vor sich. Warum sie keine Handelsvertreterin werden wird, wissen wir auch nicht!!

Apr 29

Dr. Pohl hat ein neues, unglaubliches Berufsbild erfunden: Früher gab es nur Banker, die von Versicherungen keine Ahnung hatten, und Versicherungsvertreter, die von Finanzen keine Ahnung hatten. Dr. Pohl kombinierte in seiner unendlichen Genialität beides: Wir haben jetzt sog. “Vermögensberater”, die sowohl von Finanzen als auch von Versicherungen keine Ahnung haben, davon jedoch jede Menge …

Beste Stelle im Promo-Video

“Dabei genießt jeder Vermögensberater den Schutz einer starken Berufsgemeinschaft.”

Falls sich der Vermögensberater mal “beruflich verändern will”, etwa zwecks Abzahlung seiner Schulden, dann ist dieser “Schutz einer starken Berufsgemeinschaft” die längste Zeit genossen worden.

Apr 28
Liebe Frau Merkel,
ich möchte mich für Ihre tiefgreifenden Worte anlässlich unserer  DVAG-Vertriebsversammlung bedanken. ich habe mich so gefreut, dass Sie da waren.
Leider sind mir ein paar wenige Punkte aufgefallen, über die ich längere Zeit habe nachdenken müssen. Als Sie Ihre Rede hielten, haben Sie alle Namen ablesen müssen. Sie mussten sogar ablesen, dass Sie bei der Deutschen Vermögensberatung waren. Dies hat mir nicht ganz so gut gefallen.
Toll fand ich aber, dass Sie erkannt haben, dass die DVAG so ein tolles Wurzelgeflecht hat und wie schön Sie es gesagt haben, dass die Arbeit so wichtig ist, finde ich ebenfalls toll.
Ich hab mich sehr darüber gefreut, dass Sie gesagt haben, wir müssten allen vertrauen.
Wenn ich an die viele Nörgelei denke, z.B. durch das Gutachten von Evers/Jung, die unsere Arbeit so sehr kritisiert haben, wird mir immer ganz übel.  Alle meckern immer herum und machen die Arbeit schlecht. Sie nicht, liebe Frau Merkel, Sie haben so toll darüber hinweg gesehen. Ihre Angestellte, Frau Ilse Aigner, die Bundesministerin, kann doch nicht Recht haben, wenn sie meint, dass fast 50 % der Langzeitanlagen hier frühzeitig gekündigt werden und jährlich Schäden von 20 – 30 Mio. Euro verursacht werden. Bitte sorgen Sie doch dafür, dass sie so böse Dinge nicht wieder sagt.
So schön war es, als Sie sagten, „Herr Pohl, sie haben ein tolles Konzept“. Es war ein so schönes Gefühl, zu hören, dass Herr Pohl das Konzept der sozialen Marktwirtschaft hat. Liebe Frau Merkel, es war so schön, von Ihnen zu hören, dass die DVAG ein eigener Staat ist. Denn nur ein Staat kann so ein Konzept haben, wie ich nachgelesen habe. Wenn Sie dann bei uns bald im Aufsichtsrat sitzen, wie Ihr alter Chef Herr Kohl, dann haben Sie ja auch wieder eine Staatsaufgabe.
Zum Glück erzählten Sie nicht die schlimmen Dinge, die Knebelverträge, die vielen Vermögensberater, die in die Schuldenfalle geraten sind, die nicht wissen, wie sie ihre Familie unterhalten können und ihre Mieten bezahlen können. Sie erzählten auch nichts von dem, dass so viele Vermögensberater zahlungsunfähig sind, vor Verzweiflung nicht ein noch aus wissen, einige darauf bereits mit dem Freitod reagiert haben und all die vielen Dinge, die uns im Alltag beschäftigen und quälen.
Vielen Dank für Ihre Rede
Apr 26

Am 17.07.2008 entschied der BGH, dass zu hohe Vertragsstrafen unwirksam sind. Hier ging es um Strafen von 15.000 DM für den verkauf eines Wäremekissens. Der Handelsvertreter verkaufte davon 7.000 Stück und wurde verklagt.

Der BGH reduzierte die unwirksamen Regelungen auf das “zulässige” Maß (im Gegensatz zu anderen Rechtsprechungen, die solche unzulässigen AGB kurzerhand ersatzlos strichen).

Die DVAG ist auch schon einmal mit einer ähnlich hohen Vertragsstrafe vor dem Arbeitsgericht in der ersten und zweiten Instanz gescheitert. Das Arbeitsgericht zulegte die unzulässige Vertragsstrafe ersatzlos. Die DVAG bekam im Gegensatz zu unserem Wäremkissenhändler nichts mehr.

Das Urteil im einzelnen:

BGH, Urteil v. 17.07.2008, Az. I ZR 168/05,

1. Eine Zusammenfassung mehrerer oder aller Verstöße zu einer einzigen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit oder einer Handlung im Rechtssinne scheidet aus, wenn die Parteien eine Vertragsstrafe für jedes einzelne verkaufte Produkt vereinbart haben.
2. Steht eine vereinbarte Vertragsstrafe in einem außerordentlichen Missverhältnis zur Bedeutung der Zuwiderhandlung, ist ihre Herabsetzung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB geboten, auch wenn eine Verringerung der Vertragsstrafe wegen unverhältnismäßiger Höhe nach § 343 BGB gemäß § 348 HGB ausgeschlossen ist. In diesem Fall ist die Vertragsstrafe nicht auf die nach § 343 BGB angemessene Höhe, sondern nur auf das Maß zu reduzieren, das ein Eingreifen des Gerichts nach § 242 BGB noch nicht rechtfertigen würde.

Die Parteien einigten sich in einem Vergleich, dass bei Zuwiderhandlung gegen die abgegebene Unterlassungserklärung für jedes angebotene, verkaufte bzw. verbreitete Produkt eine Vertragstrafe i. H. v. 15.000 DM verwirkt sei. Die Beklagte verkaufte jedoch gegen das Verbot 7.000 Wärmekissen bei einem Nettoumsatz von ca. 48.000 €. Die Klägerin machte daraufhin Vertragsstrafen in Millionenhöhe geltend.
Der BGH kam nach Auslegung des Vergleichs zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzung für die Vertragsstrafe gegeben sei. Jedoch sei in diesem Fall gemäß § 242 BGB die Grenze zum Missverhältnis bei 200.000 € erreicht. Einen Zahlungsanspruch über diesen Betrag hinaus habe die Klägerin nicht.

Apr 23
Am 16.04.2009 musste sich das Amtsgericht Hannover damit beschäftigen, dass ein Kunde des AWD Schadenersatzansprüche gegen den AWD wegen Falschberatung geltend machte.
Der Kunde musste befürchten, dass der AWD-Berater als Zeuge zur Verfügung stand und  einseitige Aussagen zu Gunsten des AWD abgeben würde. Außerdem sollte auch dieser Falschberater gleich mit zur Rechenschaft gezogen werden.
Deshalb wurde der Berater, der nicht in Hannover wohnt, gleich mitverklagt.
Hier ergibt sich jedoch die Frage der Zuständigkeit der Gerichte.
Eine Klage kann grundsätzlich bei dem Wohnsitz des Beklagten eingereicht werden. Dies wäre für den AWD in Hannover zutreffend, für den Berater jedoch nicht.
Gemäß § 32 ZPO kann eine Klage auch dort eingereicht werden, wo eine unerlaubte Handlung begangen wurde. Dies könnte hier der Wohnsitz des Klägers sein, denn die Falschberatung fand bei ihm zu Hause statt. Es kann jedoch auch der Standpunkt vertreten werden, dass gemäß § 32 das Gericht an dem Ort zuständig ist, wo der Schaden einschlägt. Das Gericht wurde darauf aufmerksam gemacht, dass  doch die Nachbearbeitung des Vertrages in Hannover stattfinde und dort ein zweiter Fehler, in diesem Fall durch unterlassene Hinweise, begangen wurde. Deshalb müsse doch auch der “Falschberater” in Hannover verklagt werden können.
Das Gericht hat über den Fall noch nicht entschieden, neigte jedoch dazu,  die Klage gegen den “Falschberater” nicht in Hannover zuzulassen.
Wenn das Gericht die Klage gegen den “Falschberater” abschneidet und an ein anderes Gericht schickt, könnte dieser wieder in dem Verfahren gegen den AWD als Zeuge aussagen.
Der AWD hatte bereits eine Reihe von Urteilen vorlegen können, in denen sie mit dieser Abtrennung Erfolg hatten. Der jeweilige Berater konnte dann seine AWD-Loyalität als Zeuge unter Beweis stellen….
Apr 21

Unsere Blog-Kollegin RAin Heidrun Jakobs, LL.M, ist zwar bislang ein wenig schreibfaul, verbringt ihre Freizeit aber stattdessen mit anderen lustigen Sachen. So hat sie sich gerade bei den Sparkassen mächtig unbeliebt gemacht, weil die Gebühren in deren AGB nicht nur kritisierte, sondern vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklären ließ. Heute berichten über über Ihren Sieg alle möglichen Medien:

Hier gibt es einen Filmbeitrag der Tagesschau.

Herzlichen Glückwunsch, Frau Kollegin!

Apr 21

Was dem DVAG-Pohl sein Kohl und seine Merkel, das ist dem AWD-Maschmeyer sein Schröder. Kürzlich präsentierte der AWD-Gründer auf des Altkanzlers Geburtstagsparty, dass er seinen viel verspotteten Schnurrbart eingespart hat, was die Regenbogenpresse freut. Ob die Millionäre mit den Mächtigen auch Freundschaft geschlossen hätten, ohne dass es ums Geld gegangen wäre? Bei Geld hört die Freundschaft doch angeblich auf …

Apr 20

Danke, lieber Kollege Kompa, für die Rede Merkels, einem Nachweis aufrichtiger deutscher Politik. Ich habe heute zum ersten Mal die Rede von Frau Merkel angeguckt.

Ich bin heute auch das erste Mal bei der DVAG - eher unfreiwillig - vorbeigefahren und habe festgestellt, dass sich der Hauptsitz der DVAG in der Münchener Straße direkt im Sündenviertel Frankfurts befindet. Direkt nebenan Saunaclubs und Laufhäuser.

Da kann man sich ja freuen, dass die Vertriebsversammlung nicht bei der DVAG “zu Hause” stattgefunden hat.

Frau Merkel hätte bestimmt ein weiteres Loblied gesungen über das, was sonst noch so verkauft werden kann….

Vielleicht hätte sie sich auch im Eingang geirrt….

Apr 19

Wurzelgeflecht

Allgemein, DVAG RA Markus Kompa

Wie haben es die Redenschreiber der Frau Angela Merkel eigentlich geschafft, die gute Frau vier Minuten reden zu lassen und dabei nichts, aber auch absolut nichts zu sagen - außer, dass sie wie ihr Vorgänger, der Spendensammler Dr. Kohl, gerne nach ihrer Kanzlerschaft einen Posten bei der DVAG bekommen möchte?

Hoffen wir, dass der Finanzminister höhere Ansprüche an Finanzberatung stellt, als die Kanzlerin. Was wohl die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner von der Propaganda der Chefin hält? Vermutlich eher wenig.

Apr 17

Während unsere Angela auf DVAG-Partys dem umstrittenen Finanzstrukturvertrieb das Wort redet, schlagen die Politiker in Österreich ganz andere Töne an. Dort hat man für Handelsvertreter im Finanzbereich den Begriff “Keiler” geprägt. Und nach dem Wirbel um die “AWD-Keiler” macht die Gesetzgebung in der Alpenrepublik Ernst, was die Regulierung dieser gelegentlich doch recht schillernden Branche betrifft.

Hierzulande ist mit solchen Meldungen eher nicht zu rechnen. Die Berliner Lobby wird solches sicherlich zu verhindern wissen.

Bild: Wikimedia.