Aus dem Gerichtssaal kurz berichtet

Das Landgericht Coburg hatte sich gestern, am 15.04.09, mit gegenseitigen Ansprüchen zu beschäftigen.

Dabei ging es um einen Versicherungsvertreter, der angeblich noch während der Vertragslaufzeit für die Konkurrenz tätig wurde. Andersrum wollte dieser einen Buchauszug.

Der Vertrieb wollte den Berater mit langen Kündigungsfristen an sich binden, und meinte, der Berater sei höhergestuft worden. Dies konnte der Vertrieb jedoch nicht beweisen. Mithin, so das Gericht, würden nur die ursprünglichen kurzen Kündigungsfristen maßgeblich sein.

Und das Landgericht vertrat auch die Auffassung, dass der Vertrieb einen Buchauszug erteilen müsse.

Ob die Konkurrenttätigkeit stimme, hänge von einer Beweisaufnhame ab, so das Gericht. In Anbetracht der Prozessaussichten wurde ein Vergleich erzielt.