Mai 31

David und Goliath

Allgemein, DVAG RA Kai Behrens

Zu Pfingsten darf ruhig mal auf Textstellen in der Bibel Bezug genommen werden.

Folgender kleiner Fall erinnerte mich an David und Goliath - ich weiß nur nicht, warum…:

Am 18.05.2009 hat ein Vermögensberater, der anwaltlich nicht vertreten war, einen historischen Sieg gegen die Deutsche Vermögensberatung erzielt.
In Eigenregie setzte er sich in einem komplizierten Rechtsstreit gegen eine ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung der Deutschen Vermögensberatung zur Wehr.
Die Deutsche Vermögensberatung, selbstverständlich anwaltlich vertreten , ließ sich  - wie wir es kennen - mit aller Hartnäckigkeit vertreten.
Der Vermögensberater argumentierte jedoch gut…zu gut und gewann den Prozess. Die unzulässige Zwangsvollstreckung wurde vom Amtsgericht eingestellt.
Der erfolgreiche Vermögensberater darf sich als historischer Sieger fühlen. Er allein hat die große DVAG zur Strecke gebracht.
Mai 29
Warum tragen Versicherungsvertreter dunkle Anzüge, ein weißes Hemd und Krawatte?
Antwort:
Sie dürfen anders, können aber wohl nicht anders.
Warum müssen Anwälte vor Gericht Robe, Anzug, weißes Hemd und Schlips tragen?
Antwort:
Sie dürfen nicht anders!

Das Landgericht Mannheim hat am 27.01.2009 entschieden, dass ein Anwalt einen Schlips zu tragen hat. Ansonsten, so das Gericht, erscheint der Rechtsanwalt in unvollständiger Amtstracht und ist aus dem Gerichtssaal zu entlassen.
Mai 27

Als der geschädigte Kunde meinen anwaltlichen Rat suchte, traute ich meinen Augen und Ohren nicht: Was kann man eigentlich alles in dieser Republik anstellen, ohne dass 1.) die Handschellen klicken und 2.) die DVAG sich von einem Handelsvertreter trennt?

Während sich die Staatsanwaltschaft aus juristischen Gründen lange schwer tat, aber engagiert die Sache verfolgt, scheint es der Deutschen Vermögensberatungs AG völlig egal zu sein, wer in ihrem Namen alles als Handelsvertreter auftritt. Jede andere Firma, die etwas auf sich hält oder Wert auf ihren guten Namen bzw. ihre Marke legt, hätte sich von dem Subjekt, das meinen Mandanten kackendreist und zynisch um sein Vermögen gebracht hat, sofort getrennt. Kommentare aus Frankfurt: Null. Weitermachen, als sei nichts gewesen.

Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Das wird unserem Mandanten, der einst eine Eigentumswohnung besaß und heute inklusive Partnerin insolvent ist, zwar kaum sein Vermögen wieder bringen. Aber hoffentlich Genugtuung.

Mai 26

Uralt-Kanzler Helmut Schmidt duskutiert mit dem Weltbankchef im Noch-AWD-Dome Bremen. In dem lesenswerten Beitrag der Nordsee-Zeitung kann sich der Journalist einen Spott über den Veranstaltungsort nicht verkneifen:

Ausgerechnet im Bremer AWD-Dome unterhalten sich die beiden über die Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Kaum ein Veranstaltungsort hätte sich am diesem Himmelfahrts-Abend besser geeignet: Der nach eigenen Angaben „unabhängige Finanzoptimierer“ AWD will es sich in Zukunft sparen, der Bremer Stadthalle seinen Namen für Geld aufzudrücken. Wenn sich kein anderer Sponsor findet, heißt die Stadthalle bald wieder Stadthalle – die Krise hat auch ihre guten Seiten. Aber umso mehr schlechte.

Mai 25
Am 16.04.2009 entschied das Amtsgericht Hannover, dass der AWD - auch in einem Fall einer Falschberatung - nicht haften müsse.
Hintergrund war der Vorwurf, dass ein AWD-Berater zu einer langfristigen Kapitalanlage (hier ein so genannter Aufbauplan eines Strategie-Depots) falsche Auskünfte machte und deshalb ein erheblicher Schaden entstanden sei.
Wir hatten bereits öfter darüber berichtet, dass zur Geltendmachung eines solchen Schadens ein besonderes Vertrauensverhältnis erforderlich sei. Dazu wurde umfassend vorgetragen.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab und schrieb:
Das von dem Kläger behauptete tiefe Vertrauensverhältnis zu der Beklagten entband ihn nicht von dem kritischen Durchlesen des Textes, den er anschließend unterzeichnete. In Anbetracht der von dem Kläger geleisteten Unterschrift ist eine Falschberatung nicht ersichtlich!
Dies war die gesamte Begründung. Mit dieser Begründung wird jedoch jede Inanspruchnahme gegen einen Versicherungsvertreter wegen angeblicher Falschberatung scheitern müssen.
Wir halten diese Begründung für eine Unverschämtheit und prüfen, ob wir in Berufung gehen.
Mai 24

Der AWD meldet drastische Verluste, sein Chef verwickelt sich in etliche unangenehme Rechtsstreitigkeiten und zahlt fröhlich drauf.

Doch gefeiert wird immer. Als der Chef Geburtstag hatte, kam die gesamte Prominenz.

Zumindest mal für einen Tag konnte der Ärger um die teure Luxusyacht, und die trübliche Beteiligung an der RL Holding GmbH vergessen werden.

Der Boss hatte mal schlappe 40 Millionen in der Holding gelassen. Dagegen sind die 300.000€ für die mündlich bestellte Yacht ja schon eine Lappalie.

Beide Streitigkeiten beruhen darauf, dass der Chef angeblich mündliche Zusagen gegeben hat. Er offenbart - wie seine werte Freundin Frau Ferres - tiefe Einblicke. Und auch die Herren Richter der angerufenen Landgerichte hatte zu fragen : Ist das alles echt?

Mai 20

Wir hatten schon öfter über die Schwierigkeiten berichtet, die einige Unternehmen damit haben, vorschussweise gezahlte Provisionen zurück zu fordern.

Auch die DVAG hat damit schon schlechte Erfahrungen machen müssen. Wir erinnern uns an einen Fall, in dem sich die DVAG sogar eines angeblichen Provisionsabrechnungsexperten aus Frankfurt bedient hatten, der nichts anderes zu tun hatte, um der Richterin das System der Abrechnungen zu erklären.

Die Folge war, dass die DVAG Schiffbruch erlitt und die Klage abgewiesen wurde.

Jetzt hatte das Arbeitsgericht Frankfurt darüber zu entscheiden. Angeblich, so der Gedanke der DVAG, habe der Vermögensberater die Zahlung und die Höhe des Rückstandes bereits anerkannt. Die DVAG scheiterte in erster Instanz (wir berichteten).

Dagegen legte die DVAG Berufung ein vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Diese wurde nunmehr jedoch zurückgenommen. Der - angebliche - Rückstand ist damit bis heute nicht tituliert. Die DVAG trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Mai 18

Immer wieder werden wir gefragt, warum denn die DVAG (und übrigens auch der AWD) nicht in der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gelistet ist. Dies ist nicht einfach zu beantworten.

Wofür gibt es denn die die BaFin überhaupt? Die BaFin vereinigt seit ihrer Gründung im Mai 2002 die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Es gibt drei Aufgaben, die die BaFin zu erfüllen hat: Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und der Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management - so genannte Aufsichtssäulen.

Gibt man den Suchbegriff „deutsche Vermögensberatung“, erfolgen eine Reihe von Angaben, aber kein Hinweis auf die DVAG in Deutschland. Unter DVAG finden wir nur:

Deutsche Vermögensberatung AG, Kategorie: Grenzüberschreitend tätige Finanzdienstleistungsinstitute (BA), Alle Banken ID: 120014 Deutsche Vermögensberatung AG Rotenturmstraße 16-18 1010 Wien Österreich

Wer keine Bank ist, nicht mit Wertpapieren handelt, und auch kein Versicherer ist, steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. Wohl deshalb hat unsere Suche nach der DVAG Deutschland bei der BaFin keinen Erfolg.

Versteht sich die DVAG nur als Versicherungsvermittler, als sog. nicht gebundener Versicherungsvermittler, nicht mehr und auch nicht weniger?

Falsch, so die Auskunft der BaFin. Die DVAG muss sich auch von der BaFin überwachen lassen. Es genügt dazu, dass der Mutterkonzern (hier die DVAG in Österreich) eingetragen ist im Rahmen grenzüberschreitender Geschäfte. Die DVAG wird dann auch von Österreich aus überwacht.

Wir wussten gar nicht, dass die Mutter der DVAG in Wien ansässig ist…, oder ist dies nur ein Verwirrspielchen der DVAG, damit es nicht immer diese lästige Post deutscher Aufsichts- und Beschwerdeämtern gibt????

Mai 16

Der AWD in Österreich hat nichts zu lachen: Ein Urteil auf Zahlung von Schadensersatz wegen Falschberatung ist jetzt rechtskräftig geworden. Peinlich …

Mai 15

Es gab eine ganze Reihe von Reaktionen auf den “Zeit”-artikel. Da empfiehlt es sich, die Kommentare zu lesen, die die Zeitleser geschrieben haben.

Auch bei uns gab es einige interessante Rückmeldungen. Vor allem aber gab es weitere Medienanfragen, so dass das Thema auch weiterhin in der Öffentlichkeit vertreten bleibt. Wir dürfen auf weitere Berichterstattungen gespannt sein. Über alles, was wir da erfahren, werden wir hier selbstverständlich und gerne berichten.

In dem Zeitartikel ist von einer Auffordererung der DVAG zu lesen, dass alte Lebensversicherungsverträge gekündigt werden sollten und - in einem Atemzuge - neue abgeschlossen werden sollten. Dieser Bericht ist auf den “Stern” vom 16.09.2007 zurückzuführen.

Auch dieser Bericht ist lesenswert.

Wir möchten Tobias Romberg an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für seinen spannenden Bericht in “Die Zeit” bedanken.  Endlich einmal wurden auch die Hintergründe beschrieben, das “Wurzelgeflecht” mit der Politik, aber auch vor allem, dass auch die Mitarbeiter der Strukturvertriebe Opfer werden können. Der  Fall Plaschka ist beileibe keine Ausnahme.

Viele Sendungen berichteten immer, dass die Kunden oft von Strukturvertrieben geschädigt wurden. Herr Romberg hat aufgezeigt, dass jedoch das gesamte Wurzelgeflecht (Verträge mit den Mitarbeitern mit dieser “erhöhten” Abhängigkeit und auch der (Geld)-Einfluss auf unsere Gesetzgeber und Gesetzgeberinnen) für die vielen Schäden mit verantwortlich sind.