Die DVAG und die BaFin Maschmeyer feiert trotzdem
Mai 20

Wir hatten schon öfter über die Schwierigkeiten berichtet, die einige Unternehmen damit haben, vorschussweise gezahlte Provisionen zurück zu fordern.

Auch die DVAG hat damit schon schlechte Erfahrungen machen müssen. Wir erinnern uns an einen Fall, in dem sich die DVAG sogar eines angeblichen Provisionsabrechnungsexperten aus Frankfurt bedient hatten, der nichts anderes zu tun hatte, um der Richterin das System der Abrechnungen zu erklären.

Die Folge war, dass die DVAG Schiffbruch erlitt und die Klage abgewiesen wurde.

Jetzt hatte das Arbeitsgericht Frankfurt darüber zu entscheiden. Angeblich, so der Gedanke der DVAG, habe der Vermögensberater die Zahlung und die Höhe des Rückstandes bereits anerkannt. Die DVAG scheiterte in erster Instanz (wir berichteten).

Dagegen legte die DVAG Berufung ein vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Diese wurde nunmehr jedoch zurückgenommen. Der - angebliche - Rückstand ist damit bis heute nicht tituliert. Die DVAG trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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