Jul 30

Nun hat sich grad die DVAG in ihrem Blog darüber ausgelassen, dass Kunden der DVAG sich so selten beschweren würden.

Die BaFin, die aktuell wegen ihrer Verfehlungen erheblich in der Kritik steht, hat nämlich die Beschwerdestatistik 2008 vorgelegt.

Wir haben diese Statistik einmal genau unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass die hauseigenen Versicherungen der DVAG (AachenMünchener, Central und AdvoCard) immer auf einem der schlechtesten Plätze standen.

In der Abteilung Hausrat hatte man mit 31 Beschwerden von 76 Versicherungen den 3letzten Platz, im Bereich Wohngebäude von 61 den 7schlechtesten, Rechtschutz von 47 den zweitschlechtesten, Leben von 92 den 7schlechtesten, im Bereich Kranken von 39 den 5schlechtesten, im Bereich Kfz von 83 den drittschlechtesten, Haftpflicht von 87 den 7schlechtesten und im Bereich Unfall von 73 den 5schlechtestens Platz eingenommen (gemessen an den absoluten Zahlen).

Richtig: Es geht noch schlechter!

Wer sich über die DVAG bei der BaFin beschweren will, hat es dann noch schwerer. Sie ist in Deutschland bei der BaFin nicht einmal gelistet. Wer sich dort beschweren will, der wird nach Österreich (Wien) verwiesen. Wir berichteten darüber.

Und wer sich dann über den Auslandanruf und dem charmanten “küss die Hand gnädige Frau- hier ist Ihre Finanzmarktaufsicht” hinwegsetzt, dem wird gesagt, dass man in Österreich für deutsche Probleme auch nicht zuständig sei (so geschehen).

Das nennt man erfolgreiches Beschwerdemanagement…

Jul 29

Nicht nur die DVAG verlangt - sozusagen als Gegenleistung für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages - ein Abschiedsschreiben. Die Kunden sollen allesamt angeschrieben werden und der neue Betreuer vorgestellt werden.

Was aber, wenn dieses Abschiedsschreiben einen anderen Wortlaut hat. Der BGH hatte darüber in einem Fall zu entscheiden und gesagt, wie man es nicht machen sollte:

Dazu im einzelnen Textauszüge aus dem Urteil BGH vom 22. 4. 2004 - I ZR 303/01 :

“Das vom Beklagten an die von ihm betreuten Mitglieder des Klägers versandte Schreiben zielte auf deren Abwerbung. Gegen die Sicht, es sei nur ein Abschiedsschreiben, spricht die Angabe der privaten Anschrift und der Telefonnummer des Beklagten zu 2. Es kommt hinzu, daß sich der Beklagte zu 2 in dem Schreiben für das “bisherige … Vertrauen” bedankt. Diese Formulierung sollte es den Adressaten ersichtlich nahelegen zu erwägen, mit dem Beklagten zu 2 auch nach dessen Ausscheiden beim Kläger weiterhin vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Ein ernstlich gemeintes und als solches dann auch im Interesse des Klägers liegendes Verabschiedungsschreiben hätte zudem Angaben zu der die Adressaten insbesondere interessierenden Frage enthalten, wie und, falls dies schon feststand, durch wen deren weitere steuerliche Beratung beim Kläger erfolgen würde. Alles in allem genommen war das Schreiben vom 19. Dezember 1998 daher darauf ausgerichtet, die vom Beklagten zu 2 seinerzeit betreuten Mitglieder zu veranlassen, sich auch weiterhin von diesem beraten zu lassen und sich hinsichtlich eines Wechsels der Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein an den Beklagten zu 2 zu wenden.

Der Beklagte zu 2 verhielt sich schon deshalb unlauter i. S. des § 1 UWG, weil er zu dem Zeitpunkt, zu dem er das Rundschreiben versandte , noch in einem Arbeitsverhältnis zum Kläger stand und sich daher diesem gegenüber loyal zu verhalten hatte (vgl. RG GRUR 1939, 728, 731; BAG AP Nr. 5 zu § 60 HGB = BB 1970, 1095; Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 601; Großkomm. HGB/ Konzen/ Weber, 4. Aufl., § 60 Rdn. 17). Das galt zumal im Hinblick darauf, daß er als - teilweise langjähriger - steuerlicher Betreuer der Mitglieder des Klägers diesen gegenüber eine Vertrauensstellung innehatte und deshalb auch noch nach seinem Ausscheiden beim Kläger immerhin in einem gewissen Umfang auf dessen Interessen Rücksicht nehmen mußte (vgl. Großkomm. UWG/ Brandner/ Bergmann, § 1 Rdn. A 240). Die Wettbewerbswidrigkeit der Verhaltensweise des Beklagten zu 2 folgt zudem daraus, daß dieser das ihm vom Kläger anvertraute wertvolle Adressenmaterial zweckwidrig und zielgerichtet für sein Unternehmen, beim Kläger noch während des dort bestehenden Beschäftigungsverhältnisses eine erhebliche Anzahl von Mitgliedern abzuwerben, zum Einsatz brachte.”

Jul 27

Ein arbeitsunfähig erkrankter Vermögensberater wandte sich im April 2009 an die Deutsche Vermögensberatung, mit der Bitte, das Vertragsverhältnis aufzuheben. An sich ja kein verwerfliches Anliegen.

Trotz der Erkrankung reagierte die DVAG nicht. Kein Antwortschreiben, kein Anruf, keine Mail.

Vielleicht ist das Schreiben ja abhanden gekommen, sagte sich der Mitarbeiter. Noch guten Mutes erinnerte der Mitarbeiter sodann sein Schreiben. Wieder keine Reaktion.

Anschließend erfolgte Mitte Juni eine weitere Erinnerung.

Dann erfolgte ein Anruf bei der Zentrale der DVAG. Dort versprach man einen kurzfristigen Rückruf innerhalb eines Tages.

Dieser erfolgte nicht.

Im Juli gelang es dann, mit dem verantwortlichen Mitarbeiter der DVAG ein Gespräch zu führen. Dieser wich jedoch immer aus. Er verwies auf seine Anwälte, die angeblich so langsam arbeiten würden und wich einer Antwort aus - wie der besagte Aal in der Schlinge.

Statt sich um erkrankte Mitarbeiter zu kümmern, sitzt man bei der DVAG Probleme offensichtlich gerne aus und entzieht sich einer verantwortlichen Entscheidung.

Ein trauriges Kapitel…

Jul 25

nach all den vielen betrüblichen Nachrichten über unsere Strukturvereine, schlechte Blogs und schlechte Umsätze,

jetzt mal was Heiteres fürs Wochenende über Investmentberater

Jul 24

Die DVAG - zumindest der Autor Herr Lach - liest offensichtlich fleißig unser Blog. Wir übrigens das Blog der DVAG auch, nur mit dem Unterschied, dass wir dies zugeben und ab und den Inhalt kritisch bewerten dürfen.

Am 20.07.2009 wurde im Lach-Blog der DVAG auf das im Magazin Cash veröffentlichte Ranking hingewiesen, wonach die DVAG vom Gesamtumsatz her oben steht.

Spannend wird es dann unter P.S. im Blog : Dort meint Herr Lach nämlich, dass man nicht den Gesamtumsatz durch die Anzahl der Berater teilen dürfe, weil es  bei der DVAG nebenberufliche Berater gebe. Außerdem dürfe die Umsatzzahl nicht mit den Mitarbeitern in Bezug gebracht werden. So Dr. Lach.

Damit wollte Her Lach wohl unseren Blogeintrag vom 15.7.09 kritisieren.

Wie viel nebenberufliche Berater die DVAG hat, verrät Herr Lach aus verständlichen Gründennicht. Die katastrophalen Pro-Kopf-Umsatzzahlen der DVAG will die DVAG ebenfalls verdeckt halten.

Sehr geehrter Herr Dr. Lach,

wie schon zuvor haben Sie die eigenen Verlinkungen, z.B. diese zu der Seite von Cash, nicht richtig gelesen.
Wenn Sie den Link getätigt hätten, so hätten Sie dort auch die Anzahl der Mitarbeiter - und zwar aller Allfinanzler - gefunden und allgemein gilt für alle (dort hat man extra eine Fußnote angebracht), dass auch bei “den anderen” in der Regel haupt- und nebenberufliche Berater tätig sind.

Folglich sind auch die Umsatzzahlen “der anderen” von den Nebenberuflern beeinflusst. Außerdem ist es ja gerade cash, der die Umsatzzahlen in direkte Verbindung zu der Anzahl der Vermögensberater stellt. Man muss sich die Übersicht nur einmal ansehen!

Und nun, Herr Lach?

Jul 22

Am 14.07.2009 entschied der BGH, dass Bankberater ausdrücklich auf die Risiken einer vermeintlich sicheren Geldanlage hinweisen müssen.

Der Verweis auf das Kleingedruckte in dem so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen genüge nicht, wenn Kunden eine sichere Geldanlage wünschen.

Zwei Frauen hatten über ihre Bank bei der BFI-Bank aus Dresden Sparbriefe und Festgelder angelegt. Die BFI ging im Jahre 2003 pleite. Die BFI war dem Einlagensicherungs-Fond des Deutschen Bankenverbandes nicht angeschlossen. Die gesetzliche Einlagensicherung erstattete nur einen geringen Teil des Schadens.

In den Vorinstanzen waren die Klägerinnen gescheitert. Der BGH sagte, dass eine so genannter Beratervertrag zustande gekommen sei und die Banken haben möglicherweise ihre Pflicht daraus verletzt.

Das Verfahren wurde an das OLG Dresden zurückgegeben.

Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechtsposition von Kleinanlegern. Der BGH hatte im Hinblick auf den Verkauf von Wertpapieren bereits die Rechte der Kunden erheblich gestärkt ( er entschied, dass über Ausgabeaufschläge und so genannte Kick-Back-Provisionen aufgeklärt werden muss).

Jul 20

Wer es genau wissen will, warum die BaFin gescheitert ist, und warum unser Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in die Misere tief verstrickt ist, dem empfehle ich einen kurzen Blick in dieses Video!

Jul 17

dass die BaFin aufgelöst werden soll?

Die FDP plant dies im Rahmen des Verwaltungsabbaus schon lange. Seit der Finanzkrise haben sich die CDU und CSU dem angeschlossen. Schließlich habe die BaFin die Probleme bei der Hypo-Real-Estate-Bank und bei der Düsseldorfer IKB nicht rechtzeitig erkannt. Die BaFin sei ihren Aufgaben nicht gewachsen, so die FDP in ihrem Wahlprogramm.

Wenn die CDU und die FDP die Wahl gewinnen, wird die BaFin in die Bundesbank integriert.

Beide, BaFin und Bundesbank, überwachen übrigens den Finanzmarkt. Die Bundesbank prüft die Banken und teilt die Ergebnisse der BaFin mit.

Die BaFin sei unter allen Behörden die “unfähigste”. Ihren Mitarbeitern fehle es an “elementaren Kenntnissen des Kapitalmarktrechtes”. “Dafür verdienen sie nebenbei noch ein Zubrot mit Seminaren für Firmen, denen sie erklären, wie man Konflikte mit der BaFin am besten vermeidet”, so Prof. Ekkehard Wenger aus Würzburg.

Jul 16

Getreu dem Motto “wir haben den Kaffee auf” hat der Verein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. angeblich beim Landgericht Hamburg eine Klage gegen Tchibo Direct GmbH eingereicht.

Tchibo verkauft nämlich nicht nur Kaffee, sondern auch Versicherungen. Angeblich fehle es hier am entsprechenden Vermittlerregistereintrag und an der fehlenden Gewerbeerlaubnis.

Schon am 14.05.2008 hatte das Landgericht Wiesbaden entschieden, dass Penny in ihren Märkten auch keine Versicherungsverträge verkaufen darf (wir berichteten). Das Gericht meinte zutreffend, auch dies sei eine erlaubnispflichtige Versicherung gemäß § 34 d GewO.

Jul 15

Unsere vier größten Strukturvertriebe haben ihre Geschäftsjahre 2008 abgerechnet. Der nunmehr nicht mehr unabhängige AWD musste deutlich Federn lassen. Sein Geschäft ging um 11,8 % zurück.

Auch der MLP hatte einen Rückgang von 4,2 % zu vermelden.

Der OVB lag deutlich mit 5,7 % im Plus.

Das größte Plus konnte die DVAG mit 21 % verbuchen, ist jedoch dennoch nicht die Nummer 1, wie das LG Hannover bekanntlich entschied.

Im Deutschlandgeschäft verlor die OVB 7 %, der MLP 4,2 % und der AWD 0,2 %, während die DVAG auch hier ein Plus von 21 % einfuhr.

Die durchschnittlichen Umsatzerlöse pro Berater ergeben jedoch ein anderes Bild. Dort liegt der MLP weit vor der Konkurrenz. Hier wurden pro Berater mehr als 222.000,00 € pro Kopf erzielt, an zweiter Stelle steht der AWD mit 105.342,00 €, weit vor der OVB mit 53.517,00 € und am Ende dieser Vierer-Kette abgeschlagen die DVAG mit nur 32.912,00 € pro Berater (nur knapp mehr als 2600€ pro Monat!).

Hier ist auf unserer Vierer-Statistik die DVAG abgeschlagen am Ende der Tabelle.

Die Vermögensberater wurden angehalten, den Geschäftsbericht den Kunden zu zeigen. Wie peinlich! Dass die wirtschaftliche Not der Vermögenberater größer ist als die der anderen Berater sollte man den Kunden besser nicht erzählen…