Aug 05
Am 05.05.02009 entschied bekanntlich das Landgericht Hannover, dass sowohl AWD als auch die DVAG ihre Online-Werbung bis spätestens 30.07.2009 zu korrigieren hätten, die restliche Werbung bis zum 30.09.2009.
Da gegen dieses Urteil der Antrag auf Tatbestandberichtigung eingelegt wurde, wird darüber am 18.08.2009 um 11.00 Uhr vor dem Landgericht Hannover neu verhandelt.
Das Urteil geht gegen die Firma AWD Holding AG, die dann auch in der entsprechenden Zeit Korrekturen ihrer online-Werbung vornahm.
Die Beklagte zu 2) ist die Firma Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH, ebenfalls in Hannover, die genauso ihre Korrekturen vornehmen mussten.
Die AWD GmbH hat etwa 3.000 Mitarbeiter bei einem Umsatz von etwa 750 Mio. € jährlich.
Andere wurden von der DVAG nicht verklagt.
Die AWD betreibt weitere Gesellschaften, z.B. die Firma Horbach Wirtschaftsberatung mbH. Diese wirbt, wie auf ihrer Internet-Seite zu sehen ist, noch immer mit dem Slogan der Unabhängigkeit.
Ein weiteres Unternehmen, welches zu dem AWD zugehörig ist, ist die Firma Tecis Finanzdienstleistungen AG. Auch diese wurde nicht mitverklagt und wirbt noch immer online mit dem Slogan des unabhängigen Finanzdienstleisters.
Das Urteil wirkt ausschließlich gegen die Parteien, mithin nicht gegen die Firma Horbach und gegen die Firma Tecis.
Warum die DVAG in diesem Rahmen nicht auch gegen die eben genannten Firmen vorgegangen ist, entzieht sich der Kenntnis, kann jedoch im Hinblick auf die Strategie der Deutschen Vermögensberatung ausschließlich als Versäumnis angesehen werden.
Versäumt hatte die DVAG schließlich auch, die Online-Werbung über YouTube bis zum 30.07.2009 richtig zu stellen. Ob der AWD dies zum Anlass genommen hat, gegen die DVAG in Höhe des ausgeurteilten Strafgeldes zu vollstrecken, ist nicht bekannt.