Die Kriegskasse der DVAG ist gefüllt. So jedenfalls lässt man es stets in Frankfurt verlauten.
In diesem Sinne werden immer wieder Vermögensberater verklagt, die nach Ausspruch der Kündigung ihre Umsätze nicht erfüllen. Die DVAG unterstellt schlimmste “Untreue”.
Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt lief ein Verfahren, in dem die DVAG eine irrtümlich falsche AVAD-Eintragung zum Anlass nahm, Konkurrenztätigkeit anzunehmen. Der AVAD trug nämlich versehentlich den Berater noch während des Vertrages bei der DVAG bei einem konkurrierenden Unternehmen ein.
Außerdem sollen die Umsätze des Vermögensberaters rapide in den Keller gegangen sein. “Wer nicht umsetzt, geht fremd” - wurde dem Vermögensberater vorgehalten.
Die DVAG legte gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt Berufung ein. Am 19.8.09 wurde darüber vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt. Die DVAG musste sich vorhalten lassen, dass die Vorwürfe viel zu dünn seien. Es genüge nicht, dass die Umsätze gesunken seien.
Das Gericht hielt die Vorträge der DVAG für nicht ausreichend. Außerdem seien die Vorträge so schwach, dass sie nicht einmal den Anforderungen an eine Berufungsbegründung standhalten könnten.
Die DVAG musste daraufhin auf ihre Ansprüche verzichten.