Aug 10

Mal eben so nebenbei will sich Dr. Pohl, Gründer der DVAG, in Marburg ein Denkmal setzen. Für ein neues Informations- und Congresscentrum lässt er mal gerne 40 Mio Euro springen. Baubeginn diesen Sommer.

Ein teures Denkmal. Um dies zu finanzieren, hat die DVAG schnell mal interne Leistungen gekürzt. Im aktuellen mitarbeiterinternen Schnellbrief heißt es:

“Möglicherweise erschwert die Vielfalt an Reisen, Seminaren, Workshops und
Meetings die Konzentration auf den Kern unserer Arbeit, nämlich die
Kundenberatung und den Unternehmensaufbau. Wir haben uns deshalb
entschlossen, Ihnen im zweiten Halbjahr zusätzlichen Freiraum zu
verschaffen und die geplanten Aktivitäten im Seminar- und
Veranstaltungsbereich auf ein Minimum reduziert…. Andere Maßnahmen werden wir zunächst bis zum Jahresende aussetzen. ”

Seminare, also Weiter- und Fortbildung, erschweren die Kundenberatung.

Es gibt Sätze, die klingen wie Hohn.

Aug 09

Vor einigen Tagen geisterte der unrühmliche Fall durch die Presse, in dem einer Kassierin wegen 1,30€ gekündigt wurde und dies nunmehr vom Bundesarbeitsgericht (BAG) neu aufgerollt würde.

Wegen einer Unterschlagung eines Pfandbons im Wert von 1,30 € sollte eine zuvor 30 jahre lang beschäftigte Berliner Kassiererin gekündigt werden - ohne Abmahnung und fristlos. Die Kündigung beruhte allein auf dem Verdacht, die Kassierin habe die Tat begangen.

Das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatten damals die Kündigungsschutzklage der Kassiererin abgewiesen. Das LAG wollte eine Revision beim BAG nicht zulassen.

Falsch, so das Bundesarbeitsgericht, das die Nichtzulassungsbeschwerde nunmehr positiv beschieden hat, die Revision wird doch zugelassen!

Es geht dem BAG jedoch nicht, wie man meinen könnte, um die Frage, ob die Kündigung als solche rechtmäßig ist. Es geht nur darum, dass das LAG die Kassiererin evtl. “abstrafen” wollte und ihr vorwarf, sich während des Prozesses in Widersprüche verstrickt zu haben, statt den Vorwurf einzuräumen.

Das LAG führte seinerzeit u.a. aus: “…dabei war zu berücksichtigen, dass die Klägerin bei der Beklagten als Kassiererin beschäftigt ist. Von einer Kassiererin wird eine absolute Zuverlässigkeit und Korrektheit im Umgang mit der Kasse, bei den Buchungen, mit dem Geld, Leergutbons oder sonstiger Bons erwartet…. Im Prozess hat sie den maßgeblichen Sachvortrag der Beklagten zu dem Fund der Pfandbons wiederholt bestritten hat, bis dieser nach einer ausführlichen Beweisaufnahme nicht mehr zu bestreiten war. ”

Das BAG hatte sich am 28.07.09 mit dem Fall zu befassen und musste sich damit auseinandersetzen, ob das Verhalten der Kassiererin während des Prozesses in die Entscheidung mit einfließen dürfe. Nur dies, nicht die Kündigung als solches, sah das BAG für problematisch an.

Das BAG sieht hier also ausschließlich Probleme mit der Wertung des LAG Berlin-Brandenburg im Hinblick auf das Verhalten der Kassiererin nach der Kündigung, also im Kündigungsschutzprozess.

Das BAG wird sich in Zukunft damit auseinandersetzen, ob das Leugnen und Bestreiten der Kassiererin bei der Interessenabwägung im Rahmen der Kündigungsschutzklage hätte berücksichtigt werden dürfen.

Ob das der Kassiererin weiterhilft, ist äußerst fraglich. Auch wenn das BAG die Begründung der Entscheidung des LAG aufhebt, bleibt die Kündigung wohl wirksam.

Was sagte Pyrrhus von Epirus nach seinem Sieg über die Römer in der Schlacht bei Asculum (Süditalien) 279 v. Chr. so schön:

„Noch so ein Sieg, und wir sind verloren!“

Aug 07

Auch die gute alte OVB, die Großmutter vieler Strukkibuden, hat jetzt ein lustiges Skandälchen: dem vor zwei Wochen fristlos gefeurten Ex-OVB-Chef Michael Frahnert werden Bilanz-Tricksereien nachgesagt. Das ist ja man bei Finanzvertrieben was ganz was Neues …

Und weiter: Der gute Mann soll mit seinem Sohnemann ein Konkurrenzunternehmen im Sinn gehabt haben - so, wie es Ex-OVBler Maschmeyer vorgemacht hatte. Oder ähnlich DVAG-Pohl. Oder Mayflower-Termühlen. Hach, es scheint keine Ehre mehr unter Finanzberatern zu geben …

Aber sicher wird sich das alles als Anhäufungen von Missverständnissen herausstellen. Außerdem sind das im Wirtschaftsleben eher lässliche Sünden. Unverzeihlich hingegen ist die peinliche Performance im obigen Video. Da hätte ich sofort den gesamten Vorstand gefeuert.

Aug 06

Nutzt der Utz?

AWD, Spaß RA Markus Kompa

Beim AWD sitzen interessante Herrschaften rum. Zum Bespiel Utz  Claassen, der für EnBW Energie verkauft hat, oder so. Der Mann hat Stress mit seinem vormaligen Arbeitgeber, weil er den Hals nicht voll genug bekommen kann. Recht so, er ist ja schließlich ein Finanzberater, in gewisser Weise jedenfalls. Da hat man nichts zu verschenken. Und auf 398.000 Euronen fürs Nichtstun bis zum Rentenalter zu verzichten, das täte doch niemand von uns, oder?

Diesen Posten hatte man unter Hinweis auf “unbekannte andere Einnahmen Claassens” gestoppt. Einnahmen zum Beispiel vom AWD oder Cerberus. Das seien aber halt nur so “Beratungshonorare”, also nicht richtig Geld halt.

Der Utz war übrigens Boss vom EnBW, mit dem er gerade in einem Buch “Wir Geisterfahrer” abrechnet. Was wirft der Utz seinen Mitmenschen vor? Darauf muss man erstmal kommen: “Gier”.

Aug 05
Am 05.05.02009 entschied bekanntlich das Landgericht Hannover, dass sowohl AWD als auch die DVAG ihre Online-Werbung bis spätestens 30.07.2009 zu korrigieren hätten, die restliche Werbung bis zum 30.09.2009.
Da gegen dieses Urteil der Antrag auf Tatbestandberichtigung eingelegt wurde, wird darüber am 18.08.2009 um 11.00 Uhr vor dem Landgericht Hannover neu verhandelt.
Das Urteil geht gegen die Firma AWD Holding AG, die dann auch in der entsprechenden Zeit Korrekturen ihrer online-Werbung vornahm.
Die Beklagte zu 2) ist die Firma Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH, ebenfalls in Hannover, die genauso ihre Korrekturen vornehmen mussten.
Die AWD GmbH hat etwa 3.000 Mitarbeiter bei einem Umsatz von etwa 750 Mio. € jährlich.
Andere wurden von der DVAG nicht verklagt.
Die AWD betreibt weitere Gesellschaften, z.B. die Firma Horbach Wirtschaftsberatung mbH. Diese wirbt, wie auf ihrer Internet-Seite zu sehen ist, noch immer mit dem Slogan der Unabhängigkeit.
Ein weiteres Unternehmen, welches zu dem AWD zugehörig ist, ist die Firma Tecis Finanzdienstleistungen AG. Auch diese wurde nicht mitverklagt und wirbt noch immer online mit dem Slogan des unabhängigen Finanzdienstleisters.
Das Urteil wirkt ausschließlich gegen die Parteien, mithin nicht gegen die Firma Horbach und gegen die Firma Tecis.
Warum die DVAG in diesem Rahmen nicht auch gegen die eben genannten Firmen vorgegangen ist, entzieht sich der Kenntnis, kann jedoch im Hinblick auf die Strategie der Deutschen Vermögensberatung ausschließlich als Versäumnis angesehen werden.
Versäumt hatte die DVAG schließlich auch, die Online-Werbung über YouTube bis zum 30.07.2009 richtig zu stellen. Ob der AWD dies zum Anlass genommen hat, gegen die DVAG in Höhe des ausgeurteilten Strafgeldes zu vollstrecken, ist nicht bekannt.
Aug 04

Kaum haben wir gestern Abend auf das große Versäumnis der DVAG hingewiesen, auch das Youtube auf die verbotene Werbung zu untersuchen.

Schon hat sie heute reagiert.

Das nennen wir lernfähig. Der bedenkliche Film und auch die anderen bedenklichen Filme hat die DVAG aus dem youtube genommen.

Man kann den Film nicht mehr öffnen. Die DVAG als Finanzvertrieb Nr. 1 weltweit gehört - zunächst - der Vergangenheit an.

Der AWD hat Berufung angekündigt, von der DVAG haben wir noch nichts gehört. Wie wir sie kennen, wird sie ebenfalls Rechtsmittel einlegen.

Aug 03

Einen Monat Zeit - mehr nicht -, so hieß das Urteil des Landgerichts Hannover für den AWD und die DVAG, um ihre online-Werbung umzustellen.

Jetzt dürfte die Aufbrauchfrist abgelaufen sein. Die großen Strukturvertriebe mussten auf das Urteil des LG Hanover reagieren und tatsächlich:

Beim AWD heißt es jetzt statt unabhängiger Finanzoptimierer persönlicher Finanzoptimierer.

Bei der DVAG heißt es jetzt :Die Deutsche Vermögensberatung ist einer der führenden eigenständigen Finanzvertriebe und nicht mehr - wie früher - weltweit die Nr.1 der eigenständigen Finanzvertriebe.

Es erstaunt, dass jedoch im youtube noch immer die alte Version zu finden, z.B. die, die noch vor drei Monaten eingestellt wurde. Dort prahlt die DVAG auch noch mit dem weltgrößten Finanzvertrieb.

Wenn das man keinen Ärger gibt.

Aug 02

Wenn ein Betrieb oder Teile eines Betriebes verkauft werden, gehen die Arbeitsverträge auf den neuen Inhaber über. So ist es grundsätzlich in §613a BGB geregelt.

Voraussetzung ist, dass der Übergang dem Arbeitnehmer ordnungsgemäß (mit allen notwendigen Informationen) angezeigt wird. Dann hat der Arbeitnehmer einen Monat Zeit, um dem Wechsel zu widerprechen. Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits im Jahre 2008 entschieden, dass der Arbeitnehmer über die konkrete Identität des neuen Arbeitgebers informiert werden muss.

In einer aktuellen Entscheidung vom 23.7.09 hatte das BAG diese strengen Regeln grundsätzlich bestätigt (Az. 8 AZR 357/08). Dennoch ging hier der Kläger (Arbeitnehmer) leer aus, da ihm vorgehalten wurde, er hätte durch einen Aufhebungsvertrag das neue Arbeitsverhältnis akzeptiert.

Wir sind nun gespannt, inwiefern sich diese Entscheidung auf die Handelsvertreterverhältnisse übertragen lässt. Wir berichteten bereits darüber, dass angeblich (wir wissen es nicht) die AachenMünchener ihren ganzen Außenvertrieb an die DVAG Allfinanz verkauft hätte.

Zur Zeit läuft ein Musterprozess, in dem diese Frage nach einem wirksamen Übergang geklärt wird.

Aug 01

Wir berichteten schon einmal, dass die DVAG in mehreren Verfahren erkrankte Vermögensberater verklagte, um von ihnen Schadenseratz zu verlangen. Die DVAG unterlag in einer jüngst hier veröffentlichten Entscheidung.

Daraus hat die DVAG jedoch nicht gelernt und verklagt auch andere Vermögensberater, die die Tätigkeit einstellen mussten. Diese wehren sich mit dem zutreffenden Argument, man könne keine Verträge vermitteln, weil man erkrankt sei.

Nun hat die DVAG den Grund für die Erkrankung in einem Parallelverfahren gefunden: Der Anwalt des Vermögensberaters ist an der Erkrankung schuld!

Man lese einmal folgende Stilblüten aus einem jüngsten Schriftsatz der DVAG:

“so weit sich der Beklagte dahinter verstecken will, dass er erkrankt sei und deswegen arbeitsunfähig sei….tatsächlich versucht der Prozessbevollmächtigte des Beklagten seit geraumer Zeit, hinsichtlich der von ihm vertretenen Mandanten gleichgearteten Fällen gegenüber der Klägerin eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Belastungen darzustellen, um eine Einstellung der Tätigkeit gegenüber der Klägerin zu begründen….”

Der Anwalt ist also an allem Schuld! Es kommt noch besser. Wenn der Vermögensberater ein ärztliches Attest vorlegt, um dem Gericht zu erklären, er habe deshalb nichts vermitteln können, weil er krank ist, lässt die DVAG schreiben:

“Der Beklagte benötigte gegenüber der Klägerin oder Dritten keinerlei Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit….”

Die DVAG hat den Inhalt des Urteils des Landgerichts Ellwangen, in dem die DVAG unterlag, wohl nicht einmal gelesen.