Ampelcheck wieder erlaubt

Das Landgericht Berlin hat die kürzlich erlassene einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben, mit der eine Bewertung von Versicherungsangeboten mit den Ampelfarben untersagt worden war.

In der Sache selbst wurde keine Entscheidung getroffen, vielmehr vermisste das Gericht nunmehr eine Klagebefugnis der debeka. Diese sei durch den Ampelcheck nicht unmittelbar betroffen. Damit steht äußerungsrechtlich durchaus noch in Streit, ob das Vorgehen der Verbraucherzentralen durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Auf die Reaktion der Versicherungswirtschaft darf man gespannt sein.

Wer die Qualität der „Beratung“ durch Finanzvertriebe darstellen möchte, für den haben wir hier einige Vorschläge:

Vorsicht, heiße Luft!

Versteckte Kosten.

Sie werden an der Nase herum geführt!

Mit Ihrem Vermögen geht es mindestens 10 % bergab.

An Ihrer Lebensversicherung verdient ausschließlich die Versicherungswirtschaft.

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, ist fast alles futsch.

Ihr Geld landet hier.

Wenn der Finanzberater kommt, am besten wegrennen!

Hier werden Sie durch Umdeckung mehrfach über den Tisch gezogen!

Ihr Geld geht an die Finanzvertriebe weg, die Schulden kommen!

Finanzberater werden von Freunden verlassen!

Sparsame Schotten würden nicht auf Finanzvertriebe hereinfallen!

Ihr Berater ist ein Rindvieh!

Sie werden Ihren „Berater“ nicht mehr los!

Kanzlei Behrens

Bilder: Wikimedia, cc