Die Nebenjobs des Dr. Guido Westerwelle MEG 24: Westerwelle per Helicopter zum Lobbying eingeflogen
Sep 29

Am 24.09.2009 gab es vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Kammertermin in einem Rechtsstreit der Deutschen Vermögensberatung AG DVAG.

Man stritt darum, ob Provisionen, die im Rahmen von Vorschüssen zur Auszahlung gekommen sind, von dem Vermögensberater zurück zu zahlen sind. Die Deutsche Vermögensberatung behauptete, die Verträge seien storniert worden. Man habe zu viel gezahlt und verlange dies nun zurück.

Der Vermögensberater hielt dem entgegen, dass die DVAG keine Versuche unternommen hatte, die Verträge zu erhalten. Außerdem bestritt er, dass es in dem Umfang zu den Stornierungen gekommen ist.

Das Gericht beschäftigte sich überwiegend mit der Frage, wer nunmehr vor diesem Hintergrund beweisbelastet ist. Es sah jedoch die Möglichkeit als sehr groß an, dass sämtliche 130 Verträge einer genauen Überprüfung im Rahmen einer Beweisaufnahme unterzogen werden müssten. Spätestens drohe dies in der Berufungsinstanz.

Eine klare Äußerung dazu, wer was beweisen musste, wollte das Gericht jedoch nicht abgeben. Es sagte jedoch, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung gleichermaßen Dinge für die eine als auch die andere Rechtsansicht sprechen.

Im Ergebnis bedurfte es dann keiner gerichtlichen Entscheidung mehr.

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