Ausgleichsanspruch nach 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB ? DVAG löscht umstrittene Westerwelle-Gratulation
Okt 09

Der erste Rechtsstreit eines ehemaligen „AachenMüncheners“ um die Frage, ob ihm von der Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG gekündigt werden durfte (wir berichteten), ist jetzt eröffnet.

Jetzt wird sich zeigen, ob und in welcher Form ein Übergang der AachenMünchener zur Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG stattgefunden hat. War es eine Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz? In diesem Fall stellt dies eine Funktionsausgliederung dar und hätte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) genehmigt werden müssen.

Ist dies alles geschehen?

Oder handelt es sich nur um Änderungen in der Betreuungsstruktur?

Dies alles ist uns nicht bekannt. Die AachenMünchener wird sich nun dazu erklären müssen. Sie wird offenlegen müssen, was sie mit der deutschen Vermögensberatung Allfinanz vereinbart hat.

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