Nov 30

Das Projekt finanzparasiten.de bekommt ständig Mails von betroffenen Verbrauchern sowie von verprellten Ex-Handelsvertretern. Heute veröffentlichen wir mit ausdrücklicher Genehmigung eine Mail einer DVAG-Kundin Frau R., die “von einem guten Freund” beraten wurde.

Hallo Finanzparasiten.de!

Nachdem ich euer Beispielfall ‘Die Supergute Vermögensanlage’ gelesen habe, kann ich nur noch heulen. Ich selbst habe mit 20 eine LV und eine RV abgeschlossen bei einem guten Kumpel von mir. Damals wurde ich belagert von MLP und Capital Future, die regelmäßig Telefont***** betrieben, um mit mir ins Gespräch/Vertrag zu kommen. Natürlich hatte mein Kumpel O. P. mehr Plan der ganzen Sache, da er ‘unabhängiger’ Finanzberater ist (DVAG) und ich hatte natürlich mehr Vertrauen zu ihm, da er schließlich ein guter Kumpel war, der mir sonst auch seine intimsten Geheimnisse anvertraut hat. Weiterlesen »

Nov 29

In den Tagen, als es noch eine Ganovenehre gab, da hackte die eine Krähe der anderen kein Auge aus. In Mafiakreisen etwa ist nahezu alles erlaubt, nicht aber das Verpfeifen. Doch es scheint durchaus Unterschiede dieses Metiers zur Finanzberatungsbranche zu geben:

Unser lieber Blogger-Kollege Dr. Lach veröffentliche letzte Woche seinen Beitrag DVAG zu Formaxx, in welchem er vor Interessenkonflikten des Mitbewerbers Formaxx davor warnte. Sinngemäß kritisierte Lach, Formaxx sei wie die anderen Strukkibuden auch kaum mehr als der kaschierte Vertriebsarm der im Hintergrund agierenden Versicherungswirtschaft. Wir können Lach im Detail zustimmen und hätten ihm schon beinahe einen Slot in unserem Blog angeboten, auch wenn wir den Hinweis darauf vermissen, dass es sich mit der “Unabhängigkeit” der DVAG halt auch nicht anders verhält.

Als Medienkritiker übt sich Lach mit dem Versuch, im Beitrag Meinungsbildung… der Süddeutschen Zeitung Kompetenz abzusprechen.  Hier nimmt Lach etwas verwirrend für seine DVAGler in Anspruch,

dass die Qualifikation unserer Vermögensberater nicht nur den hohen gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern sogar darüber hinaus geht und ausdrücklich auch das Fachwissen zu Bankprodukten beinhaltet.

Aha. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Lutz Reiches Beitrag im Manager Magazin, der sinnigerweise den Titel “Eine Lachnummer” trägt und fragen uns, mit welcher moralischen Berechtigung die DVAG den Vertriebsdruck der Mitbewerber von der Sparkasse kritisiert. Hier wäre es doch mal aufschlussreich, wenn die DVAG ihre Zahlen in Sachen Fluktuation des Vertriebspersonals mit denen konventioneller Bankhäuser vergleicht. Und wenn man auf die Sparkassen draufhaut, dann könnte man doch ruhig auch mal ein Wort zur Beratungsleistung der Banken verlieren, mit denen man kooperiert …

Nov 28

Folgende Freigabe eines Briefes wurde uns durch einen Mandanten erteilt (ein Vermögensberater versuchte seit April, mit der deutschen Vermögensberatung in Kontakt zu treten, um einen Aufhebungsvertrag zu bekommen und es wurde bis November nicht einmal geantwortet!) :

„sehr geehrter….., mein Mandant ist seit geraumer Zeit (berufsunfähig) erkrankt. Im Jahr 2008 hatte mein Mandant über einen Zeitraum von fast einem halben Jahr von der Deutschen Vermögensberatung kein Einkommen erzielen können.

Deshalb wandte er sich im April 2009 an die Deutsche Vermögensberatung mit der Bitte um kurzfristige Auflösung des Vermögensberatervertrages. Darauf erhielt er keine Antwort. Deshalb erinnerte er die Deutsche Vermögensberatung noch einmal mit Schreiben vom 20.05.2009 unter Fristsetzung zum 30.05.2009 daran. Ein ärztliches Attest wurde beigefügt. Wieder kam keine Antwort.

Mit anwaltlichem Schreiben vom 10.06.2009 wurde die Deutsche Vermögensberatung abermals angeschrieben und mitgeteilt, dass wenn sie wieder nicht antworten sollte, man stillschweigend von einer Aufhebung des Vertrages zum 30.06.2009 ausgehen wird. Auch hierauf kam keine Antwort…

Im August erfolgte dann ein Anruf des Anwaltes bei dem „Sachbearbeiter“ der DVAG in Frankfurt (dieser hatte über seine Sekretärin den Rückruf zuvor versprechen lassen, aber nicht eingehalten). Man habe die Angelegenheit an die Anwälte abgegeben und weil man dort angeblich so langsam arbeiten würde, sei noch nichts geschehen, so die Erklärung des „Sachbearbeiters“).

Bis heute erfolgte von den Anwälten keine Antwort. Am 31.08.2009 wurde dann die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die DVAG gesandt. Die Deutsche Post bestätigt, dass die Kündigung am 04.09.2009 zugegangen ist…“

Im November kam ein „amtlicher Vordruck“ der DVAG, wie sie ihn alle ausscheidenden Vermögensberater erhalten, dass der Vertrag zum Ende 2010 zu Ende gehen würde. Ein Hinweis auf den Wunsch der Vertragsbeendigung, ein Satz zu der Erkrankung war in dem Schreiben nicht enthalten.

Wie schrieb Dr. Lach in dem Unternehmensblog der DVAG so schön:  “Wir sind eben durch und durch ein Familienunternehmen – in vielfacher Hinsicht.”

Nov 27

Wir berichten gerne, wenn auch mal etwas direkt vor unserer Haustür passiert.

Das Landgericht Münster hat gestern die Stadtsparkasse Rheine zur Zahlung von 100.000€ Zug um Zug gegen Rückgabe eines Wertpapiers verurteilt (Az.: 14 0 201/09).

Die Sparkasse muss nun den Kauf eines Investmentzertifikates aus dem Jahre 2007 rückabwickeln. Das Wertpapier wurde für 100.000€ erworben und hat inzwischen große Teile seines Wertes verloren. Es sollen nur noch etwa 70.000€ übrig sein.

Nach Ansicht der Richter hat die Sparkasse den Kunden nicht ausreichend über die Risiken, insbesondere einen drohenden Verlust des eingesetzten Kapitals, informiert. Er soll falsch beraten worden sein.

Ursprünglich habe er das Vermögen in einem Geldmarktfonds parken wollen. Die Stadtsparkasse habe ihn jedoch auf die Möglichkeit höherer Erträge hingewiesen und dann das Zertifikat angepriesen.

Nov 26

Der Verein für Konsumenteninformation hat eine Sammelklage beim Handelsgericht Wien eingereicht. Dies berichtet die Wiener Zeitung am 19.09.2009. Wir hatten dies bereits berichtet.

Näheres dazu hier

Nov 25

Ist ein Unternehmer echter Selbständiger ohne eigene sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und hat er im Wesentlichen einen Auftraggeber, z.B. Vermögensberater der Deutsche Vermögensberatung DVAG, dann ist er auch als Selbständiger rentenversicherungspflichtig, so die Regelung des § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI.

Es gilt die Faustregel, dass er nur dann einen Auftraggeber hat, wenn 5/6tel seines Umsatzes nur über den einen Auftraggeber generiert werden und der Unternehmer keinen Arbeitnehmer beschäftigt, der in der Regel mehr als 400,00 € monatlich verdient.

In diesem Fall hat der Handelsvertreter seine Beiträge in vollem Umfang selbst zu zahlen und sich sofort beim zuständigen Rentenversicherungsträger anzumelden.

Möglichkeiten der Befreiung gibt es:

1.
Der Antragsteller ist Existenzgründer. Er wird für die Dauer von drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht befreit.

2.
Der Antragsteller hat das 58ste Lebensjahr vollendet. Er wird vollständig von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn er bereits selbständig war und die Versicherungspflicht erstmalig aufgrund der Neuregelung zur rentenversicherungspflichtigen Selbständigkeit eingetreten ist.

Beachte! Diese Regelung hat nichts mit der so genannten Scheinselbständigkeit zu tun. Scheinselbständig ist jemand, der zwar vertraglich als freier Gewerbetreibender arbeitet, jedoch genauso abhängig und weisungsgebunden ist wie ein Arbeitnehmer. Dieser muss sich dann auch wie ein Arbeitnehmer behandeln lassen und muss von dem Arbeitgeber kranken-, renten-, pflegeversichern und gegen Arbeitslosigkeit versichern lassen.

Diese Grundsätze wurde in einer neuen Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 04.11.2009 (Aktenzeichen B 12 R 7/08 R) noch einmal bestätigt. Im Internet wurde diese Entscheidung bisher nicht veröffentlicht.

Das BSG musste darüber entscheiden, ob ein selbständiger Handelsvertreter, der auch als Arbeitnehmer angestellt war, in die Rentenversicherung einzahlen musste. Als Angestellter verdiente er etwa 32.000,00 € brutto, als Handelsvertreter etwa 18.000,00 € brutto.

Der Deutsche Rentenversicherungsbund wollte für seine Handelsvertretertätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, und zwar in Höhe eines halben Regelbeitrages.

Der Betroffene wollte dies nicht zahlen.

Vor dem Sozialgericht verlor er, vor dem Landessozialgericht gewann er, um nunmehr in letzter Instanz vor dem Bundessozialgericht eine - wohl endgültige - Niederlage zu erfahren.

Nov 24

Die Süddeutsche Zeitung befasst sich mit der Qualifikation der Finanzberater.

Nov 23

Bereits gestern berichteten wir über das aktuelle Urteil des LG Hamburg (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07). Hier nun die offizielle Mitteilung der Gerichtspressestelle:

“Ge r i c ht s p res s e s t e l l e
Olg20
Landgericht Hamburg erklärt Klauseln in Allgemeine Versicherungsbedingungen
für unwirksam
Das Landgericht Hamburg hat heute über Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
gegen mehrere Versicherungsgesellschaften entschieden. Die Verbandsklagen der Verbraucherzentrale
richteten sich gegen Allgemeine Versicherungsbedingungen verschiedener
Versicherungsgesellschaften im Bereich der Regelungskomplexe Kündigung, Prämienfreistellung,
Stornoabzug und Abschlusskostenverrechnung bei Kapitallebensversicherungen,
Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen.
Zu einem wesentlichen Anteil hatten die Klagen Erfolg. Soweit das Landgericht bestimmte
Klauseln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen wegen einer Verletzung des
Transparenzgebotes für unwirksam erklärt hat, liegt ein wiederkehrender und tragender
Grund darin, dass die Klauseln bzw. die in Bezug genommenen Tabellen der Versicherer
nicht hinreichend deutlich zwischen dem so genannten Rückkaufswert gemäß § 176 Abs. 3
VVG alter Fassung einerseits und dem Stornoabzug, der zusätzlich gemäß § 176 Abs 4 VVG
alter Fassung vereinbart werden konnte, andererseits differenzieren. Aus den Klauseln bzw.
Tabellen geht nicht deutlich genug hervor, dass sie dem Versicherungsnehmer als Rückkaufswerte
bzw. beitragsfreie Versicherungssummen Beträge nennen, bei denen faktisch die
Stornoabzüge bereits enthalten sind. Auf diese Weise führen die Klauseln dem Versicherungsnehmer
weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung
oder Beitragsfreistellung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten,
auch anderen Kapitalanlagen, erreicht.
Rückfragen:
Dr. Conrad Müller-Horn
Tel.: 040/42843-2017/Fax: 040:42843-4183
E-Mail: Pressestelle@olg.justiz.hamburg.de”

(gefunden bei der Verbraucherzentrale Hamburg)

Nov 22

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in der letzten Zeit insbesondere durch ihren Ampelcheck für Diskussionen gesorgt.

Jetzt verbreitet sie einigen Lebensversicherern Angst und Schrecken.

Das Landgericht Hamburg hat nämlich am 20. November 2009 in drei Urteilen gegen die Versicherer Generali (Volksfürsoge), Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer entschieden, dass mehrere verwendete Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07).

Dem Kunden sei „weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht“ (Pressemitteilung des Gerichts). Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Ansprüche auf weiteren Rückkaufswert fordern.

Neu an dieser Entscheidung ist, dass bisher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 mit der die seinerzeit bis Herbst 2001 verwendeten Klauseln beanstandet worden waren. Gegenstand der jetzt in Hamburg entschiedenen Verfahren sind die seit dem Herbst 2001 von fast allen Versicherungsunternehmen verwendeten neuen Klauseln.

Viele Lebensversicherungen werden frühzeitig gekündigt. Erst dann werden die hohen Abschluss- und Vertriebskosten und die nachteilige Kostenverrechnung sichtbar. Die Kunden haben oft große Verluste. Dies ist für die Kunden oft nicht erkennbar, Diese “Intransparenz” wurde vom BGH in mehereren Entscheidungen immer wieder bemängelt.

Die unterlegenen Versicherer haben Berufung angekündigt.

Nov 21

Nicht alles, was uns so zur Situation des AWD zugetragen wird, können wir aus rechtlichen Gründen veröffentlichen. Aber selbst uns überrascht es, dass man an der PR-Front ausgerechnet an PR-Aushängeschildern wie dem Edel-Rürup-Rentner spart. Doch die Eidgenossen von Swiss Life haben inzwischen offenbar die Kunst des Rechnens wieder erlernt. Rürup darf angeblich künftig nicht nur für AWD den Grüßaugust machen, sondern auch anderen Finanzgenies heißen Wind zufächeln.

FAZ: Rürup wird dem AWD zu teuer