AWD-BusinessCenter Vorteilsangebot-Gebühr in Höhe von 80 € mtl. ist rechtswidrig

Der Verein der ehemaligen AWDler lässt mitteilen:

Im Namen des Volkes erging folgendes Urteil:

  1. Der Einbehalt der AWD-BusinessCenter Vorteilsangebot-Gebühr in Höhe von 80 € mtl. ist rechtswidrig und verstößt gegen § 86a Abs. 1 Nr. 3 HGB. Das vorinstanzliche Urteil des LG Hannover vom 03.03.2009 (24 O 40/08) wird in diesem Punkt vollumfänglich bestätigt!

  1. Die erstinstanzlich beklagte/Berufungsklägerin AWD GmbH muss statt der erstinstanzlich festgestellten 3.680 € nun sogar 7.980 € zzgl. Zinsen zahlen!

Az. 11 U 51/09 verkündet am 10.12.2009

Das OLG hat zu Punkt 2. festgestellt, dass die vollumfängliche Nichtberücksichtigung der geltend gemachten Büro- und Materialkosten durch das LG Hannover unzulässig war. Insbesondere werden hier Kosten für Briefpapier und Visitenkarten, welche zwangsweise über AWD geordert werden mussten, angeführt.

Näheres in der Urteilsbegründung, welche in Kürze über die Homepage des OLG abgerufen werden kann.

Gegen das Urteil wurde, wie man uns mitteilte, Rechtsmittel eingelegt. Es ist also nicht rechtskräftig.