Jan 11
In einem Teilurteil entschied der 13. Senat des OLG Celle am 17.12.09, dass die “Berufung der Klägerin” zurückgewiesen wird. Revision wurde nicht zugelassen. Klägerin war bekanntlich die deutsche Vermögensberatung DVAG.
Somit ist endgültig besiegelt, dass sich die DVAG nicht mehr Nr. 1 nennen darf. Warum wir dennoch im Werbeblog der DVAG auf eine solche Eintragung stoßen mussten, mag die DVAG selbst erklären.
Über die Berufung des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes AWD (der sich seit der Entscheidung des LG Hannover nicht mehr unabhängig nennen darf) wurde noch nicht entschieden.
Ein Gerichtstermin, in dem es um diese Frage geht, wurde noch nicht anberaumt.