Jan 25
Die von der Deutschen Vermögensberatung DVAG so lieb gewonnene Assekurata-Rating bemängelt den Vermögensberatervertrag erheblich. Dies wurde in dem Karriere-Rating im Januar 2008 erneut hervorgehoben.
Es heißt wortwörtlich in dem Rating-Bericht:
„Insbesondere auf Ebene der Direktionsleiter führt die Kündigungsfrist, die aufgrund der vertraglichen Konstellation bis zu 4 Jahre betragen kann, faktisch zu einem BERUFSVERBOT des aussteigenden Vermittlers. Dieses Vorgehen wird von der DVAG als Maßnahme zum Schutz der Struktur begründet. Hierbei soll berücksichtig werden, dass der Vermittler an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert werden kann …..Ferner wird in den Verträgen der Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB rechtlich nicht geklärt.“