Bis das der TÜV uns scheidet – oder wie lange dürfen Unternehmen der Finanzdienstleistung noch mit abgelaufenen TÜV-Plaketten fahren ?

Die Versicherungs- und Rentenberater AG (DVRAG) kritisiert TÜV-Siegel für Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe.

Ein Gutachten des Finanzmathematikers Werner Siepe, der sich in einer Studie umfassend mit den TÜV-Siegeln des TÜV Süd, des TÜV Nord, des TÜV Rheinland und des TÜV Saarland beschäftigt hatte offenbart erhebliche TÜV-Mängel. Diesmal sind nicht nur die Produkte fraglich, die es zu prüfen galt, sondern auch die TÜV-eigenen Untersuchungen.

Sogar die mittlerweile insolvente MEG AG hatte mit einem Tüv-Siegel angeblich hohe Kundenzufriedenheit heraus gehoben.

Kritisiert werden die eigen entwickelten Methoden der Kundenbefragung. Siepe hält diese für subjektiv und geheimnisvoll.

Dabei ist der Gesetzgeber sogar verpflichtet, eine oberste Zertifizierungsinstanz einzurichten. Dies besagt nämlich die EU-Verordnung Nr. 765/2008. Bereits im Juli 2008 wurde im Bundesgesetzblatt ein entsprechendes Gesetz verkündet, jedoch bis heute nicht umgesetzt.

Dies wiederum hat das Europäische Parlament bereits im Jahre 2008 gefordert.

Nach der gesetzlichen Regelung soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine juristische Person des Privatrechts mit Aufgaben und Befugnissen einer Akkreditierungsstelle beleihen. Oder ansonsten soll ein Bundesamt mit dem Aufgaben befasst werden.

Dabei soll die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Akkreditierungsstelle unter Aufsicht des Bundesministeriums überwacht werden.

Die Europäische Verordnung gilt übrigens ab dem 01.01.2010. Spätestens bis zum 02.09.2013 soll über die Umsetzung das Europäischen Parlament informiert werden.

Wer weiß schon, ob bis dahin nicht noch andere TÜV-Siegel Ihre Haltbarkeit verlieren?