Jan 08

Dr. Lach hat am 7.1.10 seine eigene Antwort gefunden. Er hat den Werbekommentar, die DVAG sei die Nr. 1, gelöscht.

Jetzt hat er, um es allen zu zeigen, dass doch noch was geht, mitgeteilt, dass die DVAG doch die Nr. 1, wenn auch nur in Deutschland sei.

Wir finden, dass dies an Originalität kaum zu überbieten ist.

Jan 07

Kaum geschrieben und veröffentlicht, schon fleißig korrigiert.

Wiederholt durften wir die DVAG auf “leichte” Schwächen, diesmal in ihrem Blogeintrag vom 3.1.10 hinweisen (in diesem Fall die verbotene Lobpreisung, die Nr. 1 zu sein) - schon wurde es korrigiert.

Wie schön, dass zumindest einer unseren Blog aufmerksam liest und daraus seinen Nutzen zieht…..Smilie

Jan 06

“Gerade einmal 2 Prozent der Bürger wären bereit, unabhängige Ratschläge zur Finanzvorsorge gegen Honorar zu bezahlen”, glaubt Dr. Lach in dem Werbeblog der deutschen Vermögensberatung DVAG (diesmal unbedingt lesenswert!).

Geschätzter Dr. Lach, erklären Sie uns bitte, wieviel Bürger nach Ihrer Meinung bereit sind, für abhängige und schlechte Beratung einen Cent ausgeben zu wollen, wenn ihm die Höhe der Provisionen, die er zu zahlen hat, verschwiegen wird?

Mit fadenscheinigen - und schlechten - Argumenten versucht die DVAG in ihrem Werbeblog, die Honorarberatung schlecht zu reden, und offenbart erhebliche Argumentationsschwächen. Ein gewiefter kritischer Geist offenbart in dem Werbeblog Insiderwissen und führt Dr. Lach - passend zur Jahreszeit - aufs Glatteis.

Nun denn, wir Anwälte nehmen auch Honorare und fahren gegenüber dem Mandanten eigentlich ganz gut. Warum sollten die Mandanten nicht wissen, was die Tätigkeit kostet?

Die DVAG sagt dies ihren Kunden nicht. Sie verschweigt es nicht nur ihren Kunden, sondern lässt auch ihre eigenen Mitarbeiter im Dunkeln stehen.

Dr. Lach wurden in den Kommentaren konkrete Zahlen vorgehalten, was die DVAG bei einem Vertragsabschluss kassiert und wie viel (man sollte eher sagen, wie lächerlich wenig) an den Vermögensberater weitergegeben wird.

Der Rest geht an die DVAG, in Riesenprojekte, Luxushotels, in fragwürdige Werbeträger, und - nicht zu vergessen - in die Familie Pohl, deren Vermögen zu den 50 größten in Deutschland gezählt wird.

“Falsch / viel zu hoch angesetzt sind auch nahezu alle anderen Zahlen, zum Beispiel für unser Engagement bei Michael Schumacher oder Paul Biedermann”, so Lach nach dem Motto, wir verraten Euch nicht, dass es viel mehr ist, was die kriegen.

Da bleibt eben nicht viel übrig für den Vermögensberater. Ein Vorstandsmitglied der DVAG soll einmal gesagt haben, dass jährlich 1/3 der Vermögensberater das Handtuch werfen ( ich halte diese Zahl für etwas zu hoch gegriffen). Ein Anwalt der DVAG sagte einmal, es brächte doch nichts, alle Vermögensberater zu verklagen - die seien doch eh alle pleite.

Und Dr. Lach versucht immer wieder den Kopf aus der Schlinge zu drehen mit fadenscheinigen Platitüden wie diese : “Mit 32 € je Einheit Gesellschaftsprovision sind Sie meilenweit über das Ziel hinaus geschossen. Ziehen Sie einen mittleren zweistelligen Prozentsatz ab, dann liegen Sie ganz gut.”, so Lach. Nichts Konkretes. Um Gottes Willen soll der Kunde bloß nicht erfahren, was er an die DVAG unfreiwillig zahlen muss.

Und da räumt Dr. Lach sogar noch ein, dass die DVAG die Bestandsprovision den Vermögensberatern vorenthält, in dem er schreibt : “Bei der Bestandsprovision, die wir im Übrigen zur Deckung der Kosten für die vielfältigsten Serviceleistungen für unsere Vermögensberater benötigen”, - unglaublich, aber wahr.

Es kommt noch dicker : Lach räumt in seiner unverbindlichen Art ein, “Ebenfalls richtig ist, dass uns unsere Hotels jedes Jahr viel Geld kosten. Aber auch hier investieren wir zu 100 Prozent zum Wohle unserer Vermögensberater”. Vermögensberater - Ihr investiert in Hotels! Ich wüsste nicht, dass man mal irgendeinen Vermögensberater gefragt hat, ob er lieber ein erheblich höheres Einkommen hätte oder der DVAG ein 5-Sterne-Hotel bezahlen möchte.

Lustiges am Rande: Der Werbeblog ließ dann auch die himmelhochjauchzende Äußerung zu, man sei wieder die Nr. 1. “Herr Polerka erweckt den Eindruck, selbst Vermögensberater zu sein. Wenn dem so ist: Niemand wird dazu gezwungen, als Vermögensberater bei der Nummer 1 zu arbeiten”.

Hoppla, wenn das mal nicht vom AWD gelesen wird, der solche Lobgesänge der DVAG gerichtlich untersagt hatte. Mal gucken, ob jetzt die Zwangsvollstreckung droht.

Jan 05

Immer wieder erwischt es den AWD böse : Schon vor etwa einem Jahr machte das LG Hannover dem AWD einen bösen Strich durch die Rechnung. Ende letzten Jahres hatte sowohl das LG Hannover und das OLG Celle seine Rechtsauffassungen in zwei beachtenswerten Entscheidungen vertreten.

Auszüge der Entscheidung des Landgerichts Hannover von Anfang 2009 :

“Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten erfolgsabhängigen Sonderbonifikation.

Die Vereinbarung über die Rückzahlung der erfolgsabhängigen Sonderbonifikation verstößt gegen §§ 89, 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB.

Gemäß §§ 89, 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB darf das Recht auf fristlose Kündigung weder beschränkt  noch ausgeschlossen werden, Das Verbot betrifft nicht nur vertragliche Regelungen, nach denen lediglich bestimmte von den Parteien festgelegte Sachverhalte als wichtiger Kündigungsgrund gelten sollen oder die Kündigung nur innerhalb genau bestimmter Fristen  ausgesprochen werden darf. Unter die Verbotsvorschrift fallen auch solche Vereinbarungen, welche das außerordentliche Kündigungsrecht mittelbar erschweren, indem sie finanzielle Nachteile für den Kündigenden vorsehen, wie z.B. Vertragsstrafen, den Verlust von vertraglichen Leistungen, Boni, Kautionen.

Zwar ist die Knüpfung des Anspruches auf eine freiwillige Sonderzahlung an dasBestehen der Vertragsverhältnisses innerhalb eines bestimmten Zeitraumes über den Auszahlungszeitpunkt hinaus ein, insbesondere im Arbeitsrecht, übliches und grundsätzlich anzuerkennendes Mittel für den Arbeitgeber, die künftige Unternehmenstreue seiner Mitarbeiter zu belohnen und sie zu reger und engagierter Mitarbeit zu motivieren. Maßgeblich dafür, ob eine einzelvertragliche Bindungs- und Rückzahlungsklausel das Kündigungsrecht unangemessen einschränkt, sind die Länge der Bindungsdauer und die Höhe der Sonderzuwendung.

Die Vereinbarung der Rückzahlung der Sonderbonifikation ist vorliegend geeignet, das Recht des Beklagten zur Kündigung zu beschränken, weil die Bindungsfrist von 12 Monaten unzulässig lang ist. Geht man von einer jährlichen Sonderzahlung aus, dann wäre die Möglichkeit zur (auch ordentlichen) Kündigung für den Beklagten, ohne dass er die Sonderbonifikation zurückzahlen müsste, faktisch ausgeschlossen.”

Jan 04

Vertriebler der Volksfürsorge AG sind Arbeitnehmer !

Am 15.12.2009 entschied das Amtsgericht Warendorf, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen der Volksfürsorge AG und einem Vertriebsmitarbeiter zum Arbeitsgericht gehören.

Die Begründung ist denkbar einfach:

Der Vertriebsmitarbeiter ist schlicht und ergreifend Arbeitnehmer. Das Gericht hatte einfach nur auf den vorliegenden Vertrag Bezug genommen.

Es geht eben auch einfach.

Jan 03

Am 18.12.09 beschloss das Landgericht Frankfurt, dass in einem Rechtsstreit Vermögensberater gegen deutsche Vermögensberatung DVAG das Arbeitsgericht, nicht das Landgericht, zuständig sei.

Daran ändere auch nichts, dass der Vermögensberater in den letzten 6 Monaten kein Einkommen erzielte. Das LG Frankfurt verwies dabei auf eine Entscheidung des BAG (BAG NJW 2005, S. 1146).

Warum der Vermögensberater nicht gearbeitet hat, war dem Gericht egal. Egal wäre es auch, wenn der Vermögensberater im Gefängnis saß.

Hoppla, Vermögensberater als Straftäter. Hatten wir nicht erst kürzlich so einen Fall?

Jan 02

Bietet uns der Blick in das geheime Intranet der DVAG Einsichten über fehlende Neukunden, spürbare Umsatzeinbrüche in den Direktionen, so wird doch immer noch alles schöngeredet. Kurz vor Weihnachten verbreitete noch Udo Corts weihnachtliche Freuden.

Der ehemalige hessische Wirtschaftsminister hatte auch gleich die tolle Idee, wie man sein Geld, was ja angeblich nach Corts Theorie im nächsten Jahr im Übermaß vorhanden sein wird, auch gleich wieder ausgeben soll. Und zwar bei der DVAG.

Dass mit (oder trotz) dem Bürgerentlastungsgesetz teilweise ganz erhebliche Belastungen auf den einzelnen Bürger zukommen werden, verschweigt unser ExWirtschaftsminister geflissentlich. Aber er hat ja sein Wirtschaftsamt auch längst an den Nagel gehängt und darf sich jetzt um andere Dinge kümmern.

Jan 01

Wir wünschen allen Lesern dieses Blogs für das Jahr 2010

Gesundheit, Erfolg, Glück….

und dass alle persönliches Wünsche und Ziele in Erfüllung gehen werden.

Ich bedanke mich für das große Interesse und auch für die vielen Anregungen, die wir bekommen haben, um diesen Blog regelmäßig mit Leben füllen zu können.

Heidrun Jakobs, Markus Kompa, Kai Behrens