Feb 09

Was die Wirtschaftswoche in ihrer aktuellen Ausgabe über den OVB schreibt, ist nicht schön. Wir empfehlen die vier Seiten in der Printausgabe, welche die Masche von OVB erläutern. Manche der Herren “Finanzberater” verfügen nicht einmal über ausreichend Finanzen, um das Benzin für Kundenbesuche zu finanzieren.

OVB-OberVertriebsBoss Kempchen war vor seiner Erweckung zum Finanzstruktuvertrieblertreiber übrigens Schlosser gewesen. Auch in dieser eisenharten Branche ist es schwierig, mit kritischen Kunden ins Geschäft zu kommen, wie das obige Video zeigt. Da macht es doch viel mehr Spaß, die eigenen Geldschränke zu füllen … ;-)

Feb 08

Die können rabiat werden! -> Zeit

Feb 08

Wie der NDR meldet, war der AWD mal wieder etwas großzügig mit Daten seiner Kundschaft. Hatten wir schon kürzlich. Finanzangelegenheiten sind ja nicht so sensibel, da sollen die Leute sich mal nicht so haben.

AWD-Sprecher Béla Anda, der sich als PR-Mann schon für Ex-Kanzler die Nachrichten ausdenken durfte,  bestreitet einen Datenverstoß und geht zum Gegenangriff über:

Ganz offensichtlich will der NDR die aktuelle Diskussion um die Schweizer Bankdaten dazu nutzen, weiterhin Aufmerksamkeit auf seine Geschichte zu lenken. Dies zeigt, dass es dem NDR einzig um die Inszenierung seiner Arbeit und nicht um die Aufklärung des Falls geht.

Dieser böse NDR …

Auch, wenn wir ungern Positives über Finanzvertriebe sagen: Bei den Mitbewerbern MLP und DVAG wird Datensicherheit sehr ernst genommen.

UPDATE: Reaktion des NDR auf die Abwehr-PR von AWD.

Feb 08

Am 22.01.2010 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, dass in einem Rechtsstreit der Deutschen Vermögensberatung DVAG mit einem Vermögensberater nicht die Arbeitsgerichte, sondern die zivilen Gerichte zuständig sind.

Dabei stellte das Gericht darauf ab, dass der Vermögensberater ein Handelsvertreter sei und nicht weisungsgebunden sei. Er konnte seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten.

Zwar hätten die Parteien ein Wettbewerbsverbot vereinbart, so das Oberlandesgericht Nürnberg, dies stehe der Selbständigkeit jedoch nicht entgegen.

Das Gericht entschied weiterhin, dass der Vermögensberater zwar ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter sei, jedoch nach Auffassung des Gerichts mehr als 1.000,00 € monatlich durchschnittlich in den letzten sechs Monaten verdient habe. Dies gelte auch dann, wenn der Vermögensberater nicht gearbeitet hat.

Zu der Höhe des Einkommens machten die Parteien nach Auffassung des Gerichts nur pauschale Angaben. Um die Rechtswegzuständigkeit abschließend zu prüfen, müssten dann Grundsätze von so genannten „doppelrelevanten Tatsachen“ herangezogen werden. Darüber hat jüngst das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss vom 08.10.2009 umfangreich Stellung genommen. Doppelrelevante Tatsachen liegen dann vor, wenn sich diese sowohl in der Frage der Zulässigkeit einer Klage (z.B. welches Gericht zuständig ist) bzw. auch bei der Begründetheit der Klage (wer bekommt Recht?) eine Rolle spielt.

Nun sagt das Gericht weiter:

Für die Begründung der Zulässigkeit reicht die einseitige Behauptung aller erforderlichen Tatsachen durch den Kläger aus. Damit wird eine Vereinfachung und beschleunigte endgültige Erledigung des Rechtsstreites erreicht. Der Kläger kann so zwar durch die bloße schlüssige Behauptung bestimmter Tatsachen die Zuständigkeit des von ihm angerufenen Gerichtes begründen, er riskiert allerdings endgültige Abererkennung des eingeklagten Anspruchs als unbegründet, wenn sich seine Behauptungen nicht als wahr feststellen lassen. Dies sei sachgerecht, so das Gericht.

Das Gericht weiter:

Würde die Klage nach der im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung durchgeführten Beweisaufnahme als unzulässig abgewiesen oder an das zuständige Gericht verwiesen, hätte der Kläger erneut die Möglichkeit, diesmal vor dem zuständigen Gericht die durch die bereits erfolgte Beweisaufnahme nicht festgestellten doppelrelevanten Tatsachen zu beweisen. Es ist nicht ersichtlich, warum dem Kläger (hier die DVAG) diese Möglichkeit eröffnet werden soll.

Dem Beklagten ist die Verfahrenskonzentration zuzumuten, da sie zu keinen ungerechtfertigten Nachteilen für ihn führt. Bestreitet er die doppelrelevanten Tatsachen zu Recht, erreicht er sofort ein klageabweisendes Sachurteil.

Das Oberlandesgericht Nürnberg weiter:

Diese Grundsätze gelten auch für die Entscheidung über den Rechtsweg nach Maßgabe der §§ 92 a HGB, 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG.

Wenn es sich hinsichtlich des Einkommens nicht um eine doppelrelevante Tatsache gehandelt hätte, ist in der Literatur streitig, ob darüber eine Beweisaufnahme für erforderlich gehalten wird. Da zunächst für die Bestimmung des Rechtsweges alleine die Tatsachenbehauptungen des Klägers entscheidend seien, so das Gericht, müsse ansonsten hier der Beklagte, wenn er sich auf die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes berufen würde, beweisen, dass er die Grenze von 1.000,00 € nicht erreicht habe.

Wir denken, eine Entscheidung über 18 Seiten Begründung, die es in sich hat, jedoch leider einen tatsächlichen Fehler enthält.

Feb 07

OVB und DIE WELT

Allgemein, OVB RA Markus Kompa

Am 4.Februar erschien in “DIE WELT” ein Beitrag über die Auflösungserscheinungen beim Finanzstrukki-Senior OVB. Da gibt es nämlich Abwanderungsbewegungen zum Renegaten Frahnert. Heute nun jubelt DIE WELT über den OVB-Strukkitreiber-Aufseher mit der “sensationellen” Schlagzeile “Per Aufzug in die Chefetage”. (Die Überschrift ist allerdings doppeldeutig!)

Das Interview “Wir stehen zu unserem Geschäftsmodell” enthält allerdings sehr kritische Statements und Fragen, etwa zur Firmenkultur. Hie die schönsten:

  • “Von außen betrachtet erinnern die Veranstaltungen an Sektentreffen.”
  • “Sie benutzen selbstverständlich das Wort Strukturvertrieb. Andere fassen es als Beleidigung auf.”
  • “Nur wer verkauft, kommt nach oben. Das fördert, dass Menschen Versicherungen aufgeschwatzt bekommen, die sie nicht brauchen.”
  • “Sie haben also besonders aggressiv Versicherungen verkauft.”
  • “Sie haben an der Spitze der Pyramide an jedem Abschluss verdient.”

Der OVB-Boss gibt sich nicht einmal Mühe, das abzustreiten. In seiner Welt ist das alles anscheinend völlig normal. Dazu passt das hier:

Welt am Sonntag: Skandale gibt es trotzdem. Ihr Vorgänger Michael Frahnert musste gehen. Nun werfen Sie ihm indirekt vor, OVB-Leute in der Schweiz und Frankreich abzuwerben, um einen neuen Vertrieb aufzubauen.

Kempchen: Diese Entwicklung bedauere ich zutiefst. Es zeigt einmal mehr, wie Menschen in Führungspositionen dann und wann den Blick für die Realität verlieren.

Wo er recht hat, hat er recht.

Mehr zum OVB wissen die “Finanzparasiten”!

Am Montag wird die Wirtschaftswoche Unschönes über die Zustände beim OVB berichten.

Feb 05

Projekt 8

Allgemein, DVAG RA Markus Kompa

“Projekt 18″ hat sich mal der Spaß-Partei-Guido und spätere DVAG-Fuzzi “Dr.” Guido Westerwelle unter die Schuhe kleben lassen und ist mit seinem Guidomobil durch die Lance getuckert. Nach nur 100 Tagen haben die Leute von der verlogenen Industrie-Lobbyisten-Partei die Schnauze voll. Heute sind sie bei 8%. 8% zuviel, wie ich meine.

Feb 04

Gerade mal 45 Mio. Euro soll er kosten, der Bau der deutschen Vermögensberatung DVAG in Marburg.

Errichtet werden sollen zwei große Glas-Stahl- Bauten mit abgerundeten Ecken als neuer Firmensitz der Holding der DVAG sowie eine dreieckiges Informations- und Kongresszentrum.

Ein Museum, ein Ballsaal, ein Museumscafé und eine Glaskuppel sollen ebenfalls gebaut werden.

Der Bau erinnert ein wenig an die unrümlichen Begleitumstände, mir denen man im Hause DVAG - hier die Allfinanz-DVAG, mit den ehemaligen Außendienstmitarbeitern der AachenMünchener umgegangen ist. Einige AachenMünchener wehrten sich gegen die Übernahme und sollten von der DVAG zum Einsturz gebracht werden.

Vieles wurde auf der Baustelle Rosenstraße in Marburg bereits platt gemacht - In Marburg leistete ein einziges denkmalgeschütztes Haus in der Rosenstraße 9 erheblichen Widerstand. Wegen seiner besonderen Bausweise und aus Gründen der Tradition hieß es zuerst, dass man es erhalten will.

Wie wir nun in der Frankfurter Rundschau lesen mussten, wird die DVAG auch dieses Haus abreißen. Dafür müssten jetzt Parkplätze gebaut werden.

Ob es sich stets bewährt, Altes abzureißen, mag man unterschiedlich beurteilen.

Feb 03
In einem Rechtsstreit des MLP gegen einen Consultant entschied das Oberlandesgericht Bremen am 28.01.2005, dass ein Consultant ein Arbeitnehmer sei und deshalb das Arbeitsgericht für Rechtsstreitigkeiten zuständig ist.
Die Parteien stritten um Provisionen, die der Consultant als Vorschuss erhalten haben soll.
Das Oberlandesgericht erkannte, dass der Beklagte kein Handelsvertreter sei – unabhängig von dem Wortlaut des Vertrages – sondern vielmehr Arbeitnehmer. Maßgeblich sei dabei die Vorschrift des Vertrages Nr. 7.2, wonach der Handelsvertreter nicht berechtigt ist, für Wettbewerber oder Partnergesellschaften tätig zu werden oder sich an einem Konkurrenzunternehmen oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen oder es sonst in irgendeiner Weise zu unterstützen.
Darüber hinaus war dem Consultant jegliche Konkurrenztätigkeit untersagt.
Das Gericht weiter:
Schon allein diese die Tätigkeit des Beklagten einengenden Regelungen sprechen für die Annahme, dass er nicht weisungsfrei im Sinne des § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB arbeiten konnte. Hinzu kommt, dass der Beklagte zum Erhalt und zur Förderung seiner Beratungsqualität gehalten war, sich für das für die Ausübung seiner Tätigkeit notwendige Wissen anzueignen und sich insoweit weiter zu bilden.
Eine Verpflichtung, vom Prinzipal angebotene Schulungsmaßnahme wahrzunehmen stellt aber einen weiteres wesentliches Merkmal für die Eingliederung des Handelsvertreters in dem Betrieb des Unternehmers dar…
Einem Handelsvertreter, der im Sinne des § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB selbständig ist, wird aber nicht vom Unternehmer die Verpflichtung auferlegt, Bestandpflege zu betreiben (diese Pflicht war im Vertrag ausdrücklich geregelt).
Oberlandesgericht Bremen 28.01.2005, Aktenzeichen 2 W 108/04
Feb 02

Das gestern von uns verlinkt DVAG-Filmchen mit den Amateurdarstellern ist heute schon wieder entfernt worden, genau wie es bisher mit allen Youtube-Verlinkungen von DVAG-Werbezeugs passiert ist. Vor zwei Wochen hatte ich über meinen neuen Lieblingssport geschrieben. Dort treffen Kenner auch den DVAG-Handelsvertreter und Kabarettisten “Don Enzo Matrazzi” wieder.

Zufällig besuchte ich gestern eine Comedy-Veranstaltung, bei der ein anderer regional aktiver Entertainer im Publikum saß, der seit einiger Zeit auch für die DVAG unterwegs ist. Der einst durchaus in der Branche geachtete Mann wird nicht müde, seine Künstler-Kollegen mit Versicherungen usw. beglücken zu wollen. Was die davon halten, das schreibe ich mal besser nicht.

Feb 01

Neuer DVAG-Spot(t)

DVAG RA Markus Kompa

Die DVAG hat wieder mal einen lustigen Werbefilm produziert, mit dem offensichtlich die Zielgruppe “Deppen” angesprochen werden soll. Wie anders wären die gestelzten Dialoge zu erklären? Bei den Musikeinspielern hat man fast den Eindruck, als handele es sich um eine Parodie. Die schauspielerische Leistung der auf Kommando demonstrativ lachenden Mimen ist so mitleiderregend, dass man den Darstellern einen neuen Job empfehlen sollte. Wie wäre es zum Beispiel mit “Vermögensberater” …?

“Da wollen die ja einem doch nur irgendwelche Verträge aufschwatzen, von denen man überhaupt nichts versteht!”

ist das schönste Zitat aus dem Werk. Nicht untypisch für DVAGler ist allerdings, dass man Freunde Kunden in deren Freizeit belabert.

Die “Betriebliche Rentenvorsorge” ist für Handelsvertreter übrigens kein Thema - oder zahlt Ihnen die DVAG etwa so etwas?