Karlsruher Grundsätze, wonach Provisionen zurück zu zahlen wären AVAD vor Veränderungen
Mrz 13

Herzlichen Glückwunsch an die Kollegen der Kanzlei Mattil&Kollegen!

Das Landgericht München (Aktenzeichen 22O1787/09) befand, dass der AWD 220.000,- Euro einem Anleger als Schadensersatz zahlen, weil er ihm einen Falk-Fond aufgedrückt hatte, aber seine Aufklärungspflichten ein wenig lachs angegangen war. Mehr weiß die Süddeutsche Zeitung.

Die Kommentarfunktion für diesen Beitrag ist deaktiviert.