Mrz 26
Das Landgericht Arnsberg hatte erst kürzlich darauf hingewiesen, dass Vermittler eine ordentliche Ausbildung haben müssen, insbesondere gebundene Vermittler keine Allfinanzgeschäfte machen dürfen. Begründung : Es fehle an der nötigen Qualifikation.
Hoppla !
Warum soll man denn auf die Ausblidung wert legen ?