Jun 09

Ab morgen, also ab Donnerstag, ist Veronika Ferres endlich frei für ihren Carsten Maschmeyer. Sie wird dann nämlich geschieden - wenn seine oder ihre Anwälte die Scheidung nicht noch vereiteln.

Dann kann auch Maschmeyer, ehemaliger Chef der Nr. 2 der Strukturvertriebe AWD, bald verkünden, dass auch er der “Familiengemeinschaft” wieder offen gegenübersteht.

Jun 08
Die Assekurata hat, wie es im Werbeblog der Deutschen Vermögensberatung zu lesen ist, die Vermögensberaterverträge unter den Gesichtspunkt der
vertraglichen Kündigungsfristen, Ausgestaltung des Ausgleichsanspruches und
informatorischer Charakter des Vertragswerkes geprüft.
Dennoch soll die Assekurata hier zu einer Gesamtbeurteilung mit „voll zufriedenstellend“ gekommen sein. Nanu.
Der Ausgleichsanspruch wird im Vermögensberatervertrag nicht geregelt. Die Kündigungsfristen vergleicht die Assekurata mit einem Berufsverbot. Wie es  dennoch zu dieser tollen Beurteilung kommen kann, weiß wohl nur die Assekurata.
Hätte die Assekurata die Vertragsbedingungen nachhaltig geprüft, hätte ihr  nämlich eine weitere, besondere Vertragsbedingung ins Auge stechen müssen.
In dem Vermögensberatervertrag von 2007 ist nämlich geregelt, dass Vermögensberater grundsätzlich Provisionen als Vorschüsse erhalten. Sie leben also von Beginn an auf Darlehensbasis. Vorschüsse stellen das monatliche Einkommen dar.
Auf Seite 4 des Vertrages unten unter IV ist geregelt:
„Zahlungen bzw. Gutschriften, die gleichwohl vor Entstehung des Anspruches für vermitteltes Geschäft gewährt werden, erfolgen auf freiwilliger Basis… Spätestens mit der Beendigung dieses Vertrages endet jene Vorfinanzierung und es gilt die gesetzliche Regelung.“
Im Klarstext bedeutet dies: Die Deutsche Vermögensberatung DVAG zahlt bis auf wenige Ausnahmen mit Ausspruch der Kündigung keine Vorschüsse mehr aus.
Um auf die maximal 4-jährige Kündigungsfrist zurück zu kommen:
4 Jahre lang ohne Einkommen existieren zu müssen, bedeutet nicht nur ein Berufsverbot, es ist - für den einen oder anderen - existenzvernichtend.
Wir hoffen, dass die Assekuranz auch diese Problematik in ihrem nächsten Gutachten aufgreifen wird.
Jun 07

Der streitbare Tschacka-Tschacka-Finanztipp-Tausendsassa Markus Frick feiert sein Comeback.

Der gute Mann wurde von einigen seiner weniger Glücklichen Anhängern verklagt. Frick klagt selbst gerne, wenn er schlechte Nachrichten vermeiden möchte. Auch die Berichterstattung über öffentliche(!) Gerichtstermine möchte Frick unterbinden. Was der wohl zu verbergen hat? Am Donnerstag findet am Landgericht Berlin ein weiteres Verfahren dieser Art statt.

Auch ein Strafverfahren läuft. Seine Klientel scheint das nicht zu irritieren. Daraus folgt, dass es für Finanzvertriebe noch genug Potential gibt …

Jun 05

Wie soll sich ein Handelsvertreter verhalten, wenn er eine Kündigung erhält, die unwirksam ist ?

Der BGH meint, der Handelsvertreter könne sich vertragswidrig verhalten, wenn er nach der Kündigung für die Konkurrenz arbeitet (schließlich bestehe der Handelsvertretervertrag ja noch fort). Es drohe dann eine (weitere) Kündigung aus wichtigem Grund, die dann wirksam sein könnte. Und der Handelsvertreter könne sich schadensersatzpflichtig machen u.s.w….

Dazu das Urteil des BGH vom 12.03.2003

Leitsatz : “Ein Handelsvertreter, der nach einer unwirksamen fristlosen Kündigung seitens des Unternehmers am Vertrag festhalten und die sich hieraus ergebenden Rechte nach wie vor in Anspruch nehmen will, muss sich grundsätzlich bis zur rechtswirksamen Beendigung des Vertrages weiterhin jeglichen Wettbewerbs enthalten, der die Interessen des Unternehmers beeinträchtigen könnte.”

Jun 05

Viele Strukturvertriebe bedienen sich - wie wohl andere auch - noch immer umstrittener Bedingungen zur Nutzung des Online-Systems.

Für die Nutzung des DVAG Online-Systems erhebt die DVAG beispielsweise eine Software-Nutzungs-Pauschale von 3 %  des Provisionsverdienstes (zzgl. Mehrwertsteuer), maximal von 100,00 € netto monatlich.

Dabei entschied doch das Oberlandesgericht Köln am 11.09.1999 unter dem Aktenzeichen 19 U 64/09 und auch das Oberlandesgericht Celle am 10.12.2009 unter dem Aktenzeichen 11 U 51/09,
dass im Hinblick auf § 86 a HGB von Betriebsmitarbeitern keine Kosten verlangt werden können, wenn es sich um:

1. Werbegeschenke, Aufkleber, Kleidung, Süßigkeiten, Spielsachen, und andere Give-Aways mit Unternehmenslogo
2. Briefpapier, Visitenkarten mit Unternehmenslogo
3. Datenerhebungsbögen, Mandantenordner
4. unternehmenseigene Zeitschriften
5. überlassene Software

handelt.

Dagegen darf das Unternehmen Kosten für Seminare, Schulungen grundsätzlich in Rechnung stellen.

Gegen diese Urteile wurde Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Gegenstand des Rechtsstreits sind streitige Gebühren, die der AWD erhoben hatte.

Jun 04

Gerade gefunden und - wegen des immer aktuellen Inhalts - angefordert : Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.06.1999
16 W 12/99

Wenn ein Unternehmen sich weigert, einen Buchauszug zu erteilen, kann der Handelsvertreter einen Vorschuss anfordern,

“Kommt ein Unternehmen trotz rechtskräftiger Verurteilung seiner Verpflichtung, einem Handelsvertreter einen zur Nachprüfung von Provisionsabrechnungen benötigten Buchauszug zur Verfügung zu stellen, nicht oder nicht hinreichend nach, ist der Handelsvertreter berechtigt, im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Unternehmens mit Hilfe eines zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Buchsachverständigen einen Buchauszug erstellen zu lassen.”

Das Unternehmen hatte hier einen Vorschuss für die Kosten des Sachverständigen zu zahlen. Das OLG hielt eine Vorschussforderung von 12.000 DM für angemessen.

MDR 2000, 167

Jun 02

Sind sie nicht alle gleich peinlich, die Werbefilmchen unserer Strukturvertriebe ?

Lassen Sie uns das Fest zum Mittelpunkt des Festes machen, so oder ähnlich wurde referiert. Und Vorträge von “Zeitexperten”, mit Aussagen wie diese : “Wir leben in einer Zeit, in der keiner mehr Zeit hat” sind ein unglaubliche, erschütternde Erkenntnis, womit man seine Zeit verplämpern kann.

Und der im Dunkeln stehende Zweitexperte sagte, das ist Leben ist schön und bunt…..