Typischer Aufhebungsvertrag

Dies ist ein typischer Aufhebungsvertrag, den ein Strukturvertrieb dem einen oder anderen anbietet. Da dieser keine „härteren“ Vertragsstrafen enthält, halten wir diesen Vertrag immer noch für die „sanfte Version“. Es kann nämlich auch schlimmer kommen. Die nicht so sanfte Version werden wir auch  bald darstellen.

Hier der Inhalt:

A U F H E B U N G S V E R T R A G

zwischen

der Firma …

(nachfolgend kurz … genannt)

und

…..
..berater-Nr.:

1)    Die Parteien sind sich darüber einig, dass ihr Agenturverhältnis, dass auf dem Vermögensberatervertrag vom ……. beruht, in beiderseitigem Einvernehmen mit Ablauf des …….. sein Ende gefunden hat.

2)    ……….. erhält nach Maßgabe seines Provisionssatzes bzw. Supervisionssatzes  alle noch ausstehenden Abschlussprovisionen für die Geschäfte, die er bzw. die ihm unterstellten Vermögensberater noch bis zum Tag der Beendigung des Agenturvertrages bei der … eingereicht haben. Sonstige Provisionsansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen verbleibt es hinsichtlich der Abwicklung des Kontokorrentverhältnisses zwischen den Parteien bei der Regelung, die im Vermögensberatervertrag für den Fall der Kündigung des Vermögensberatervertrages getroffen wurde.

Sollte das für …….. geführte Vertreterkonto künftig einen Sollsaldo ausweisen, wird er diesen auf erste Anforderung unverzüglich ausgleichen. Die zum …….. bestehenden Salden auf dem Diskonto über 0, EUR Soll/Haben und auf dem Rückstellungskonto über ………. EUR Haben werden von …….. anerkannt

3)    Ansprüche, die über die in Textziffer 2 genannten hinausgehen, sind ausgeschlossen.

4)    …….. verpflichtet sich,

a)    weder persönlich noch durch Einschalten von Dritten, Mitarbeiter der … abzuwerben oder sie zu einer Konkurrenztätigkeit zu bewegen oder dies zu versuchen,

b)     weder persönlich noch durch Einschaltung Dritter, Kunden, die mit Partnergesellschaften  der … Verträge abgeschlossen haben, zur Kündigung und/oder Einschränkung bestehender Verträge zu bewegen,

c)    es zu unterlassen, mit Mitarbeitern der … zusammenzuarbeiten, die noch vertraglich an die … gebunden sind,

d)    es zu unterlassen, sich negativ über die … und/oder dessen Mitarbeitern zu äußern.

5)    …….  verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Punkt 4 niedergelegten Unterlassungspflichten unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 € an die DVAG  zu zahlen.


Aktiengesellschaft…