Dem Wulff und der Vroni ihr Milliarden-Macker
Panorama vom 08.08.2010 über den AWD-Gründer Maschi Maschmeyer, der alles richtig gemacht hat.
Panorama vom 08.08.2010 über den AWD-Gründer Maschi Maschmeyer, der alles richtig gemacht hat.
Mit einem am 06.09.2010 verkündeten Urteil hat das Landgericht Braunschweig eine Provisionsvorschuss-Rückforderungsklage der MLP Finanzdienstleistungen AG gegen eine von mir anwaltlich vertretene, ehemalige MLP-Mitarbeiterin als unzulässig abgewiesen.
Das Landgericht Braunschweig ist meinen Einwendungen gefolgt und hat lehrbuchmäßig und rechtlich zutreffend in den Entscheidungsgründen des Urteils erkannt, dass eine internationale Zuständigkeit des Landgerichts Braunschweig nicht besteht, da die verklagte MLP-Mitarbeiterin mittlerweile ihren Wohnsitz in der Schweiz hat und aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Zuständigkeit des Landgerichts Braunschweig nicht erkennbar sei.
Yes, we do!
Um 21:00 Uhr in der Sendung - Menschen und Schlagzeilen - im NDR kommen in einem Life -Interview zwei geschädigte AWD Mandanten und der bekannte Wirtschaftsdetektiv Fuchsgruber zu Wort.
Um 22:35 Uhr kommt dann, ebenfalls vom NDR, die Sendung Panorama - die Reporter, und darin eine Reportage von ca. einer halben Stunde über AWD, über Mandanten, Mitarbeiter, Maschmeyer und Politik usw.
Es wird also ein langer Abend….
Während etliche AWD-Strukkis am Existenzminimum und darunter laborieren, lässt es sich Supermilliardär Carsten “Maschi” Maschmeyer gut gehen, überlässt seine Spaß-Villa sogar dem Bundespräsidenten.
Panorama berichtet heute über die nicht ganz so euphorischen AWD-Kunden, deren Geld Maschi verprasst.
Vor zwei Jahren berichtete ich über den widerwärtigen Fall eines damaligen DVAGlers, der die Leute u.a. mit Bauherren-Modellen über den Tisch zog. Ein Mann, der nur ein bisschen Geld sinnvoll investieren wollte, wurde derart belabert, dass er sich auf “bombensichere Geschäfte” einließ - und bald darauf in die Privatinsolvenz ging, inklusive Verlust von Eigentumswohnung usw.
Mir fiel die Ehre zu, bei der Strafanzeige behilflich zu sein, die nunmehr zum Erfolg führte. Die DVAG interessierte sich für den Vorfall übrigens einen feuchten Dreck.
Am 16.08.2010 entscheid das Oberlandesgericht Hamm in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebs gegen einen Vermögensberater, dass nicht das Landgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig sei.
Damit schloss sich das Oberlandesgericht Hamm der Auffassung des Landgerichts Münster an, die von dem Vertrieb im Wege der Beschwerde angegriffen wurde.
Gegenstand dieser Entscheidung ist ein Vermögensberatervertrag aus dem Jahre 2002.
von RAin Britta Gedanitz
Die Ausbildung zum Diplom-Strukki war gestern.
Im alten Forum bei AWD-Aussteiger.de (noch nachzulesen bei noawd.net)
las sich das übrigens so:
“Seit Juli diesen Jahres absolviere ich ein vom AWD angebotenes duales
Studium zum Dipl. Kaufmann. Im Moment bin ich in der Praxisphase. Da
mir die Arbeit aber nicht gefällt und ich einen gewissen Druck bekomme
immer wieder neue Kontakte herzustellen(eigentlich habe ich nur die
Aufgabe, Kontakte für meine Führungskraft zu realisieren!), überlege
ich das Studium abzubrechen. Der AWD war hier aber sehr geschickt.
Falls ich aufhöre, muss ich für jeden Monat 650 € an den AWD
zurückzahlen (angeblich Studiengebühren, auch für die Praxisphasen, wo
ich garnicht an der Uni bin).”
Heute sind wir schon einen Schritt weiter. Endlich gibt es auch den
Master of Lobbyism.
Na, und wer unterrichtet das? Richtig, die zweite Hälfte von Maschi &
Berti.
….durfte ich heute Zeuge eines spannenden Prozesses vor dem Landesarbeitsgerichts Hamm werden. Ich war im gleichen Saal direkt davor “dran”.
Dort ging es um die Kündigung eines Arbeitnehmers der Fritz Schäfer GmbH, der mit seinem Elektroroller auf dem Weg zur Arbeit liegen blieb und der daraufhin den Akku während der Arbeitszeit auflud. Schaden für den Arbeitgeber: 1,8 Cent. Der Arbeitgeber kündigte fristlos. Erstinstanzlich wurde die Kündigung bereits als unwirksam erachtet.
Das Landesarbeitsgericht Hamm vertrat die gleiche Ansicht. Wer 19 Jahre bei einem Unternehmen ohne Beanstandungen gearbeitet hat, dem darf nicht deswegen gekündigt werden.
Der Rechtsanwalt des Arbeitgebers trat daraufhin die Flucht nach vorne an und stellte einen Auflösungsantrag gemäß §§ 9, 10 KSchG. Er meinte, wegen des großen Presserummels und anderer betrieblicher Ereignisse sei die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.
Urteil LAG Hamm 16 Sa 260/10
von RAin Britta Gedanitz
AWD verkauft jetzt Automobile???
Auch das Jahreseinkommen von 45.000 - 50.000 EUR lässt sich sehen.