Hat er oder hat er nicht ?

Es soll Handelsvertreter geben, die Unterschriften fälschen, um so Provisionen zu bekommen. Selbstverständlich stellt so etwas den Tatbestand der Urkundenfälschung und des Betruges dar. Regelmäßig wird das von den Gerichten entsprechend hart verurteilt – würde es so etwas denn tatsächlich geben.

Ein solcher Fall soll sich bei der Telefinanz abgespielt haben.

Der Kreisanzeiger Fulda hat darüber berichtet.