Neues Provisionsabgabeverbot ?

In der letzten Zeit ist viel über eine Neuregelung des Provisionsabgabeverbotes geschrieben und teilweise auch gelesen worden.

Leider fehlt in vielen dieser Texte eine konkrete Aufklärung darüber, was denn tatsächlich geändert werden soll.

§ 81 VAG gibt der BaFin schon jetzt das Recht, Versicherungsunternehmen oder Vermittlern zu untersagen, dem Versicherungsnehmer in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren. Dazu sind Anordnungen erforderlich.

Vor diesem Hintergrund gab es eine unklare Rechtslage, ob Verordnungen zum VAG ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden könnten.

Deshalb wird eine Neuregelung geplant, wonach der BaFin eine schnellere Kompetenz zugesprochen wird – Rechtsverordnungen zum VAG dürfen in Zukunft ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden.

Ansonsten bleibt es bei dem Inhalt der Regelung, der künftig in § 81 Abs. 3 VAG vorgesehen ist.

Die Neuregelung ist deshalb in Kritik geraten, weil eine parlamentarische Kontrolle durch den Bundesrat in Zukunft nicht mehr erforderlich sein wird, obgleich es ja hier um den Schutz des Verbrauchers geht.