Direktbank muss Lehmann-Opfer keine Entschädigung zahlen

Das Amtsgericht München hatte in diesem Jahr darüber zu entscheiden, ob einem Ehepaar nach einer Lehmann-Brothers-Anleihe ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank zustehe. Darüber berichtete kürzlich das Versicherungsjournal.

Pikanterweise handelt es sich bei der verklagten Bank um eine Direktbank.

Das Amtsgericht entschied, dass eine Verpflichtung zu einer umfassenden und vollständigen Anlageberatung hier nicht besteht.

Ein Beratungsvertrag sei nicht zustande gekommen. Mithin haben die Kläger keine Schadenersatzansprüche.

Dies ist wohl eine nachvollziehbare und gute Entscheidung. Schließlich entscheide sich ein Kunde, der einen Depot-Vertrag mit einer Direktbank abschließt, die Vorteile der Direktbank für sich in Anspruch zu nehmen. Dies sind zumeist die günstigeren Konditionen.

Dann jedoch darf er sich nicht darauf beruhen, wenn er keine Beratung erhält. Schließlich weiß der Kunde einer Direktbank, dass er nicht beraten wird, im Gegenteil zu den vielen schlechten und fragwürdigen Pseudoberatern, die wegen schlechter Qualifikation schlechte Beratungsleistungen abgeben.

Urteil Amtsgericht München vom 05.03.2010, Aktenzeichen 111 C 24503/09