Der verklagte erkrankte Vermögensberater Teil II

Die tragische Geschichte des erkrankten Vermögensberaters geht in die zweite Runde.

Neben dem mit dem Vertrieb entfachten Streit entstand dann noch weiterer Ärger in der Struktur. Kunden, die zunächst von dem Vermögensberater betreut wurden – und dies war nicht wenige – wurde nunmehr von den alten Kollegen angegangen.

Unverholen riefen Vermögensberater derselben Struktur Kunden an und man sagte, man sei der neue Mitarbeiter. Der alte sei weg.

Gleichzeitig bestand jedoch der Vertrieb darauf, dass das Vertragsverhältnis noch laufen sollte. Und erhob Klage…. mit einem imensen Streitwert.

Kunden wurde dann am Telefon vorgegaukelt, der erkrankte Vermögensberater habe alles falsch gemacht, schlecht beraten und falsch beraten und zum Schaden der Kunden gehandelt. Außerdem wurde erzählt, der Vertrieb hätte verboten, weiterhin mit den Kunden in Kontakt zu treten und mit diesen zu reden.

Daraufhin gelang es dem Vermögensberater zunächst noch, im Wege der einstweiligen Verfügung ein solches Verhalten abzuwehren. Es erging ein entsprechender Gerichtsbeschluss. Der Vermögensberater, der diese falschen und herabsetzende Äußerungen begangen hatte, ließ sich dann in der Folgezeit von dem Vertrieb  unterstützen. Diese konnte über ihre Anwälte erreichen, dass die einstweilige Verfügung aus formalen Gründen zur Aufhebung kam.

Nunmehr hätte der erkrankte Vermögensberater die Unterlassensansprüche gegen den alten Kollegen im Wege einer Unterlassensklage weiter verfolgen müssen. Dazu fehlte jedoch das Geld.

Denn gleichzeitig liefen weitere Verfahren, die erhebliche Schwierigkeiten bereiteten, unter anderem die Abwicklung mit der Central, der Anerkennung der Berufsunfähigkeit gegenüber der AachenMünchener  und eben der Klage des Vertriebes . Beiträge konnten nicht gezahlt werden. Die AachenMünchnener löste das Vertragsverhätnis einfach.

Der erkrankte Vermögensberater sah sich nunmehr in dieser Dreierkonstellation, wobei er nie zuvor geglaubt hatte, dass gerade die Versicherungen, die er seit vielen Jahren vermittelt hatte, und die Familiengemeinschaft, für die er seit Jahren erfolgreich und voller Überzeugung gearbeitet hatte, solche Probleme machen würden.

Der Vertrieb nahm schon lange keine Auszahlungen mehr vor. Es erfolgte zwangsläufig das finanzielle Desaster.

Das Gerichtsverfahren lief weiter. Es ging in diesem Jahr zu Ende. Fortsetzung folgt.