Ein Jahr ist mal wieder vorbei. Der richtige Zeitpunkt, sich darüber Gedanken zu machen, wie sich der Handelsvertreter-Blog so entwickelt hat.
Aus einer losen Idee, die eigenen Erlebnisse in diesem Rechtsbereich aufzuarbeiten, indem man ab und zu seine Gedanken niederschreibt, ist dies für mich mittlerweile ein fester täglicher Bestandteil geworden.
Dass juristische Themen oft etwas mit politischen zu tun haben, ist sicher mehr als nur eine Weisheit. Wenn man Berührungspunkte mit Finanzdienstleistungen hat, bekommt man das ja auch fast täglich aufs Brot “geschmiert”. Die DVAG erweist sich als Partei-Spenden-Primus, AWD-Gründer Maschmeyer lässt Wulff in seinem Mallorcer Anwesen (be)urlauben und sogar die insolvente MEG flog den Westerwelle ein.
Es gab also genügend Anreize für die Gesetzgebung, ordentliche Gesetze zu erlassen. Und genügend Futter für uns.
Der Blog erfreut sich mittlerweile auf täglich etwa fast 500 Leser - mit aufsteigender Tendenz. Die Stadt, aus der prozentual die meisten Zugriffe stammen, ist nicht Frankfurt, Hannover oder eine andere Großstadt - wie manche vielleicht denken könnten. Nein, aus Hattersheim kommen die meisten Besuche unserer Seite.
Viele Grüße nach Hattersheim ! Jetzt wissen auch wir, welch große Bedeutung Hattersheim hat.
Wir wünschen allen Lesern einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2011 !
Weihnachten , für den normalen Menschen Sinnbild von Friede und Eintracht, ist für uns Anwälte Anlass, auch unter dem Tannenbaum nach dem einen oder anderen Rechtsverstoß zu suchen.
Und - dem Schicksal sei Dank - gibt es für uns auch jetzt genug zu tun.
Während die DVAG gegen die Honorarberatung argumentiert, behauptet sie, Beratung durch Vermögensberater sei die bessere Variante. Zweifel äußert die DVAG, ob es dem Berufsverband der Honorarberater gelänge, Spielregeln für den Beruf aufzustellen. Der Beruf des Honorarberaters sei doch gar nicht klar umrissen und es sei gar nicht geregelt, was ein Honorarberater mache.
Gibt es jedoch den Vermögensberater als geschützten Beruf ? Gibt es hier verbindliche Spielregeln ? Ist es ein Beruf und dürfte sich jeder so nennen ?
Auf der Homepage der DVAG vermisst man jegliche Beschreibung. Dort spricht man nur von einem Auftrag.
Auf der Seite des Bundesverbandes für Vermögensberater, einem Berufsverband, ist in Grundzügen etwas über das Berufsbild des Vermögensberaters vorhanden. Hier werden Richtlinien genannt. Er soll danach “Helfer” in Finanzfragen sein. Eine Prüfung soll er nach einer unbestimmten Einarbeitungszeit machen. Prüfungsinhalte und -zeitpunkt werden nicht genannt.
Dies bedeutet, dass sich jeder der Branche auch ohne diese Prüfung Vermögenberater nennen darf.
Der Bundesverband bietet daneben allenfalls einen „Zertifikatslehrgang“ an in Zusammenarbeit mit der IKH Frankfurt am Main. Für wen und wann ist nicht geregelt.
Zwingend ist dieses Zertifikat für die Ausübung des Vermögensberaterberufes jedoch nicht.
Gemäß Homepage der DVAG ist ein Einstieg im Nebenberuf des Vermögensberaters bereits dann möglich, wenn man kommunikativ ist und an einem dauerhaften Zweiteinkommen interessiert ist.
Die BaFin werde sich endlich der Sache annehmen, von den Krankenversicherungen zu fordern, bei den Provisionsvorschüssen „Maß zu halten“.
Hintergrund der Bafin-Sorge : Hohe Vermittlungsprovisionen würden den Anreiz dazu geben, Krankenversicherungsunternehmen umzudecken.
Angeblich hat z.B. die MEG mehr als 15 Monatsbeiträge Ermittlungsprovisionen erhalten - angeblich viel mehr als branchenüblich.
Dies wurde von der DVAG jetzt auch in ihrem Werbeblog verkündet, nachdem diese Kunde von den Spatzen bereits seit einiger Zeit von allen Vertriebsdächern gepfiffen wurde.
Die DVAG nutzte diese Info dazu, für sich und ihren Vertriebspartner im Krankenversicherungsbereich - die Central - die Werbetrommel zu rühren.
Ein AS-Clubber meldete sich dann in dem Blog unter den Kommentaren zu Wort und schrieb : “Da lobe ich mir die Central-Krankenversicherung, die sich an solchen Auswüchsen nicht beteiligen muss…”
Richtig oder Falsch ?
War es nicht auch die Central-Krankenversicherung, die auch mit der MEG vertraglich verbandelt war und auch von der MEG profitierte?
Im September 2009 verkündete die Central-Krankenversicherung durch eine Sprecherin, man habe keine Außenstände bei der MEG.