Ist der Beruf Vermögensberater geschützt ?

Gibt es den Beruf Vermögensberater ?

Während die DVAG gegen die Honorarberatung argumentiert, behauptet sie, Beratung durch Vermögensberater sei die bessere Variante. Zweifel äußert die DVAG, ob es dem Berufsverband der Honorarberater gelänge, Spielregeln für den Beruf aufzustellen. Der Beruf des Honorarberaters sei doch gar nicht klar umrissen und es sei gar nicht geregelt, was ein Honorarberater mache.

Gibt es jedoch den Vermögensberater als geschützten Beruf ? Gibt es hier verbindliche Spielregeln ? Ist es ein Beruf und dürfte sich jeder so nennen ?

Bis heute ist ein Vermögensberater nichts anderes als ein Synonym für einen Finanzberater oder Anlageberater oder Financial-Advisor. Er ist bis heute, trotz des langen Bestehens der DVAG, kein gesetzlich geschützter Beruf.

Auf der Homepage der DVAG vermisst man jegliche Beschreibung. Dort spricht man nur von einem Auftrag.

Auf der Seite des Bundesverbandes für Vermögensberater, einem Berufsverband, ist in Grundzügen etwas über das Berufsbild des Vermögensberaters vorhanden. Hier werden Richtlinien genannt. Er soll danach „Helfer“ in Finanzfragen sein. Eine Prüfung soll er nach einer unbestimmten Einarbeitungszeit machen. Prüfungsinhalte und -zeitpunkt werden nicht genannt.

Dies bedeutet, dass sich jeder der Branche auch ohne diese Prüfung Vermögenberater nennen darf.

Der Bundesverband bietet daneben allenfalls einen „Zertifikatslehrgang“ an in Zusammenarbeit mit der IKH Frankfurt am Main. Für wen und wann ist nicht geregelt.

Zwingend ist dieses Zertifikat für die Ausübung des Vermögensberaterberufes jedoch nicht.

Gemäß Homepage der DVAG ist ein Einstieg im Nebenberuf des Vermögensberaters bereits dann möglich, wenn man kommunikativ ist und an einem dauerhaften Zweiteinkommen interessiert ist.