BGH-Urteil erwartet für den 4. Mai

Die Frage, welche Kosten ein Unternehmer seinen Handelsvertretern in Rechnung stellen darf, beschäftigt derzeit den BGH. Konkret geht es u.a. um Kosten für Unterlagen, Software, Werbegeschenke, Schulungen, Kundenzeitschriften, Visitenkarten etc.

Geklagt haben zwei ehemalige Handelsvertreter von AWD auf Rückzahlung von je über 10.000 €. Das OLG Celle gab ihnen überwiegend Recht und hielt lediglich die Seminare, Schulungen und Fortbildungskurse nicht für kostenlos zur Verfügung zu stellende „Unterlagen“ im Sinne von § 86a HGB.

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat im heutigen Verhandlungstermin eine Entscheidung für den 4. Mai (10:00 Uhr) angekündigt.

Ob, wie der AWD-Anwalt meint, das Urteil tatsächlich Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft haben könnte, bleibt abzuwarten. In jedem Fall wird ein solches Urteil Auswirkungen auf Strukturvertriebe und ihren Umgang mit Mitarbeitern haben.

„Wir sind auf alles gut vorbereitet“, lässt AWD wissen. Ob durch Rückstellungen oder vorsorglich eingeholte Saldenanerkenntnisse können wir uns jetzt selber aussuchen.

AZ: VIII ZR 10/10 und VIII ZR 11/10 (OLG Celle 11 U 50/09 und 11 U 51/09)