SWAPS: SCHWUPPS ist das Geld weg

Was der Banken Gewinn, ist der Kunden spiegelbildlicher Verlust. Solchen Finanzspielchen hat der BGH nun eine klare Absage erteilt und festgestellt, dass der Bankkunde, in diesem Fall ein mittelständisches Unternehmen, nicht richtig von seiner (Deutschen) Bank über das hochkomplexe Finanzprodukt und dessen Risiken aufgeklärt wurde und somit Schadenersatz erhält.

Bemerkenswert war schon die zuvor in der mündlichen Verhandlung geäußerte Ansicht des Vorsitzenden, dass die Bank vielleicht einfach mal die Vokabel „Finger weg!“ in ihren Wortschatz hätte aufnehmen sollen.

Zugegeben, das Urteil mag für den einen oder anderen nicht ungewöhnlich klingen, allerdings sind Bankkunden die letzten Jahre beim sogenannten Bankensenat, dem für Bankenrecht zuständigen XI. Zivilsenat am Bundesgerichtshof, auch nicht allzu gut weggekommen. Der Vorgänger des jetzigen Vorsitzenden hatte seine Rechtsprechung seinerzeit voll und ganz in den Dienst „gesunder volkswirtschaftlicher Verhältnisse“ gestellt und damit dafür gesorgt, dass „Dummheit, Leichtsinn und Dopaminausschüttungen“ der Anleger die billigsten Rohstoffe („Anleger-Glücksschmiede“) der Branche bleiben.

Aufschlussreich ist aus meiner Sicht die Verteidigungsstrategie des Bankenvertreters. Die kommt mir sogar irgendwie bekannt vor. Wieder einmal wurde die Tragweite eines BGH-Urteils bemüht, sollte es zugunsten des Schwächeren ausfallen. Diesmal stand allerdings nicht die gesamte Wirtschaft auf dem Spiel, sondern es droht uns nun doch fürwahr eine zweite Finanzkrise! Für manch einen mag das wie eine freudige Verheißung klingen: Finanzkrise, aber ohne Banken-Rettungsschirm. Weit gefehlt. Der Deutschen Bank drohen allenfalls Peanuts.

BGH Urteil vom 22. März 2011 – XI ZR 33/10