Rechtsschutz bei Handelsvertretern ?

Viele Handelsvertreter „leiden“ darunter, dass ihre Probleme in Zusammenhang mit typischen Rechtsstreitereien (Kündigungen, Ausgleichanspruch, Provionsansprüche) nicht von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Es gibt bei solchen Fragen als Handelsvertreter keine Rechtsschutzversicherung, die die Deckung übernimmt.

Seit dem 01.01.2011 bietet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. für Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung. So wurde es uns zugetragen. Bei Fragen sollte man sich mit dem BVK in Verbindung setzen.