Juni 2011

Wie lange haftet der Vermittler für die Provision?

Vorgestellt von RA Kai Behrens

Provisionen werden in der Versicherungsbranche regelmäßig vorschussweise ausgezahlt. Früher war es so, dass ein Lebensversicherungsvertrag drei Jahre Bestand haben musste, und erst dann die vorgeschossene Provision verdient war.

Nach der Neuregelung des Versicherungsvertragsgesetzes zum 01.01.2008 hat sich dies geändert. Gemäß § 169 Abs. 3 VVG neue Fassung muss bei der vorzeitigen Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages mindestens der Betrag des Deckungskapitals an den Versicherten zu zahlen sein, dass sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Wird beispielsweise eine Lebensversicherung nach drei Jahren gekündigt, können die Abschluss- und Vertriebskosten nur in Höhe von drei Fünftel vom Rückkaufswert abgezogen werden.

Viele Versicherungsunternehmen sind der Auffassung, dass sich die Provisionshaftungszeit für Lebensversicherungsverträge ebenfalls auf fünf Jahre verlängert hat. Wenn z.B. dann nach vier Jahren ein Lebensversicherungsvertrag storniert wird, so die Auffassung vieler Versicherer und Strukturvertriebe, muss dann ein Fünftel der vorgestreckten Provision zurückgezahlt werden.

Achtung :
Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, dass die Provisionshaftungszeit für Lebensversicherungsverträge ebenfalls auf fünf Jahre angehoben wird. Nur dann, wenn auch der Vermittlervertrag eine Haftungszeit von fünf Jahren vorsieht (oder eine Anpassung an dass „VVG“ geregelt ist) kann der Vertrieb oder die Versicherung von der fünfjährigen Haftungszeit Gebrauch machen.

Die Verlängerung der Haftungszeiten ist jedoch von vielen erwünscht. Längere Stornohaftungszeiten sind sollen den Vorteil bringen, die Kunden vor einem vermeintlich lukrativen Gesellschaftswechsel zu schützen. Einfallsreiche Vermittler könnten sonst auf die Idee kommen, um sich Provisionen zu sichern, zu dem Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages nach Ablauf von z.B. bereits drei Jahren zu empfehlen. Die Financial Times berichtete am 14.04.2011 ausgiebig darüber.

Hohe Provisionen erzielen Neugeschäft. Die Konkurs gegangene MEG belegt dieses. Hier wurden bis zu 16 Monate Monatsbeiträge für den Abschluss einer Krankenversicherung an Provision gezahlt.

Neue Gesetze bei Investmentfonds

Neben dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (ab 8. April 2011 in Kraft) plant der Gesetzgeber das so genannte „OGAW-IV- Umsetzungsgesetz“ zur Regulierung von Investmentfonds und vergleichbaren Wertpapierprodukten.

Der bisherige vereinfachte Verkaufsprospekt wird durch wesentliche Anlegerinformationen ersetzt.

Folgende Angaben sind dann erforderlich:

– Identität des Fonds
– kurze Beschreibung der Anlageziele und Anlagepolitik
– Risiko- und Ertragsprofil der Anlage
– Kosten und Gebühren
– bisherige Wertentwicklung oder ggf. Performance-Szenarien
– praktische Informationen und Querverweise

Der Vertrieb ist grundsätzlich für den Inhalt dieser Informationen nicht  verantwortlich. Verantwortlich ist nur der Ersteller. Insofern wird sich nichts ändern. Dennoch kann sich der Berater haftbar machen, wenn er falsch berät und auf Unstimmigkeiten im Prospekt nicht hinweist. Vertriebe und Anlageberater müssen den Anleger also die mit diesem verbundenen Chancen und Risiken in den wesentlichen Auszügen informieren. Jedenfalls, so der Gesetzgeber, sind Anleger über Änderungen bei den Kostenregelungen sofort zu informieren.

BGH : Jetzt können Kündigungen auch beim Ehegatten abgegeben werden

Am 9.6.11 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Kündigungen auch dann wirksam zugegangen sind, wenn sie dem Ehegatten überreicht werden. Das gilt sogar dann, wenn die Übergabe nicht zu Hause stattfindet.

Mehr zu dieser Entscheidung hier.

BAG 6 AZR 687/09

Von da an ging es bergab

Erfahrungen in einem Strukturvertrieb

Der Name des Vertriebes wurde aus „redaktionellen“ Gründen gelöscht.

„Kurz nach meinem Schulabschluss mit zarten 19 Jahren begann ich in einer Metallurgie-Firma zu arbeiten. Nach zwei Monaten sah ich aber, dass mir das im Büro rumsitzen leider nicht so liegt und deshalb war ich neugierig auf was neues. Zufällig läutete eines Tages das Telefon und ein mir Unbekannter war am
Telefon der aufgrund einer Empfehlung meiner Schule sich an mich mit einem Jobangebot wendet. Mir schmeichelte das natürlich, da es wohl nicht alltäglich ist, dass die ehemalige Schulleitung Schüler an Firmen empfiehlt. Das es sich eigentlich ganz anders verhalten hat, sollte ich erst viel später rausfinden.

Ich vereinbarte also ein Vorstellungsgespräch und wurde für Freitag Abend eingeladen. Ich fuhr also hin und war voller Erwartung was denn da auf mich zukommt. Dass ich dorthin gefahren bin bereue ich heute noch jeden Tag. Tja, wie es sicher viele von euch kennen, war ich bei einem „Infoabend“, wurde durch das viele Geld gelockt und unterschrieb schließlich alles nötige. Gewerbeanmeldung inklusive. Über die Risiken und dass ich quasi als Selbständiger persönlich dafür hafte was die nächste Zeit geschieht, wurde ich nicht informiert. Es ging so einige Monate dahin, bis ich meinen kompletten Verwandten- und Freundeskreis abgegrast hatte. Dann wars nämlich Schluss mit lustig. Empfehlungsmarketing hat leider nicht so gezogen, da in meiner Umgebung so ziemlich alle schon selbst mit der …. Erfahrungen gemacht hatten und keine davon positiv war. Kurzum – etwa 1,5 Jahre später hab ich dann die Notbremse gezogen. Denn ich hatte quasi Null Einkommen durch die …. (eventuell 300-400€ im Monat wenns hoch kam), aber Ausgaben in Höhe von knapp 1000€, da ich ja mit Privatauto zu den Kunden bzw. potentiellen Kunden fahren musste. In der Ausbildung der …. lernt man ein paar praktische Dinge. Z.b. dass man bei seiner Hausbank ohne Probleme einen Kontorahmen bekommt, der maximal 3 Nettomonatseinkommen beträgt, also etwa 3.000€. Damit hab ich mir mal meinen ersten Polster geschaffen um weiter für die …. arbeiten zu können. Als das dann ausgereizt war, wurde ich ja Gott sei Dank darauf hingewiesen, dass man bei der Wirtschaftskammer einen „Existenzgründerkredit“ beantragen kann. Gut auch den hab ich beantragt und selbstverständlich auch bekommen. Banken vergaben damals gern Kredite an Leute ohne KSV-Eintrag und mit vermeintlich sicherem Einkommen. Klugerweise habe ich aber nur 5.000€ der möglichen 15.000€ in Anspruch genommen. Gut, dieses Geld war nach einigen Monaten auch weg.

Da bei der … gelehrt wird, dass man auf großem Fuß leben soll. Das heißt Hugo Boss Anzüge, ein ansehnliches Auto und Handy gehören natürlich zu nem erfolgreichen Berater dazu. Selbstverständlich müssen neue potentielle Mitarbeiter deiner eigenen Struktur auch motiviert werden, weshalb du öfter mit ihnen weggehst und dabei nicht geizig sein darfst. Also geht natürlich alles auf deine Rechnung, was schon mal 200€ für nen Abend ausmachen kann.

Nachdem ich alle Kreditmöglichkeiten ausgereizt hatte musste meine Kreditkarte dran glauben. Tja der 7.500€ -Rahmen war auch recht schnell erschöpft und die Rechnungen stappelten sich. Was hab ich getan? Leider was ziemlich dummes. Ich ging zur nächsten Bank und beantragte ein Konto inkl. Kreditkarte. Dieses wurde mir auch (fahrlässigerweise) ohne Vorlage irgendwelcher Gehaltsunterlagen genehmigt. Tja und mit dieser Kreditkarte habe ich dann Geld behoben um die Kreditraten zu bedienen und meinen Hausbanker etwas zu beruhigen warum denn kein Geld reinkommt. Bis auch diese Bank relativ schnell stinkig wurde, als nach einem Monat kein Einkommen reinkam aber die Kreditkarte schon mit knapp 7.000 belastet war.

Gerettet hat mich dann mein Vater, da er mir als Bürge einen Barkredit über 40.000€ unterschrieben hat, womit ich auf einen Schlag alle Schulden zurückzahlen konnte.

Naja das war meine zweite Chance neu anzufangen, doch die Hirnwäsche der …. sitzt tief. Die Einstellung „das Geld kommt schon irgendwie rein“ blieb mir erhalten und so rutschte ich nach einem Jahr (trotz Hauptberuf) wieder ab. War gerne viel fort mit Freunden und mimte den erfolgreichen Ex-Finanzdienstleister
der ja soviel Geld damit verdient hat und leistete mir teure Dinge. Dass ich Miete vl. auch zahlen sollte, habe ich dezent ignoriert, da „ja das Geld eh irgendwie reinkommt“. Naja nach gut einem Jahr hatte ich wieder mit Kontorahmen, Handyrechnungen, usw. knapp 10.000€ Schulden angehäuft. Ich zog die Notbremse und kündigte die Wohnung und ging als Kellner auf Saison, da ich mir keine Miete leisten konnte und das die einzige Möglichkeit war, wieder irgendwie auf die Beine zu kommen. War dann über ein Jahr auf Saison an verschiedensten Arbeitsplätzen und habe es geschafft meinen Kontorahmen von knapp 4.000€ wieder auf Null zu bringen. Da ich aber ein Jahr irgend wo in der Weltgeschichte rumgereist bin, habe ich natürlich keine Post mehr bekommen. Inkassobüroschreiben habe ich schon immer ignoriert und so wunderte es mich nicht, dass irgendwann die Polizei an meinem Arbeitsplatz auf der Matte stand und mir mitteilte, dass ich wegen Betrug und ähnlichen Dingen angeklagt bin.

Nunja, das ist der heutige Stand. Ich habe keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern die für mich meinen 40.000€ Kredit bedienen und habe weitere 10.000-15.000€ Schulden und mehrere Verfahren wegen diversen Finanzdelikten anhängig. Wieviele Exekutionen beim Gericht anhängig und noch nicht bewilligt sind weiß ich gar nicht.

Und das alles weil ich damals meiner ….-Führungskraft nacheiferte und mit aller Gewalt versucht hatte erfolgreich zu sein in einer Firma in der nur sehr wenige und zwar auf Kosten anderer erfolgreich sind.

Fazit: Schwer verschuldet, kurz vor dem Privatkonkurs und einer Vorstrafe (oder schlimmeres), 95% meiner Freunde verloren, keinen Kontakt zu meinen Eltern, und eine ungewisse Zukunft.“

Pfingsten

Wir wünschen allen Lesern dieses Blogs ein paar schöne und erholsame Pfingsttage !

Hamburg-Mülleimer soll bei Riester getrickst haben

ERGO kommt aus den Negativ-Schlagzeilen nicht heraus: Die HMI-Kloppertruppe soll zu hohe Verwaltungskosten abgerechnet haben, meldet das Handelsblatt. Und zwar bei dem Produkt „Kaiser-Rente“. Aber keine Sorge – es sind gerade einmal 70.000 Policen betroffen. Wenn da von jeder Police ein Euro ins Schweinderl geht, kann man dafür in Budapest eine Menge Spaß haben …

LG Mannheim : Haftung wegen schlechter Beratung bei Fondskäufen

Bereits am 23.06.2004 urteilte das Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 9 O 257/03, dass einer Klägerin ein Betrag in Höhe von 111.514,95 € zzgl. Zinsen zurückzuzahlen sei, Zug um Zug gegen Rückübertragung von Investment-Fond-Anteilen.

Zuvor hatte sich die Klägerin von einem Unternehmen in Finanzangelegenheiten beraten lassen.

Nach einigen Gesprächen wurde dann der Abschluss einer fondgebundenen Lebensversicherung empfohlen sowie die Einzahlung in Investment- und Aktien-Fonds.

Gleichzeitig hatte die Klägerin ein Baugrundstück belastet und einen Kredit aufgenommen. Die Finanzierung dieses Kredites sollte über eine Kapital bildende Lebensversicherung erfolgen.

Nachdem die Aktienfonds sich zunächst gut entwickelten, wurden die anschließend in andere Investment-Fonds umgeschichtet.

Nachdem die Lebensversicherungen aufgelöst wurden, stellte man fest, dass etwa 10.000,00 € mehr an Beiträgen gezahlt wurden, als nachher zur Auszahlung kamen.

Auch der Wert der Fond-Anteile fiel erheblich.

Hintergrund ist, dass man der Klägerin riet, wegen der niedrigeren Zinsen für Baufinanzierungen und der lukrativen Verzinsung am Kapitalmarkt könne sie mit einem hohen Gewinn rechnen.

Das Gericht erkannte, dass die Beklagte wegen fehlerhafter Anlageberatung haftet. Zwischen den Parteien kam ein Anlageberatungsvertrag zustande. Und der Berater hatte auch tatsächlich mit der gewünschten Tätigkeit begonnen.

Es handelte sich nach der Vorstellung des Gerichts auch nicht nur um eine bloße Anlagevermittlung. Schließlich habe der Berater eine umfassende Beratungstätigkeit entfaltet.

Da der Berater die obliegenden Beratungs- und Informationspflichten verletzt hat, ist er zum Schadenersatz verpflichtet.

OLG Hamm : Versicherungsnehmer darf u.U. falsche Angaben machen

Vorgestellt von RA Kai Behrens

Am 10.12.2010 entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch zustehen, obgleich im schriftlichen Antrag möglicherweise nicht vollständige Angaben gemacht wurden.

Das Oberlandesgericht Hamm dazu:

Es lässt sich nicht feststellen, dass der Kläger diesbezüglich bei Antragstellung falsche Angaben gemacht hat… Der Zeuge Y ist bei der Vermittlung als Agent der Beklagten tätig geworden und hat zudem das Antragsformular ausgefüllt. Deshalb erbringt allein der ausgefüllte Antrag nicht den Beweis für eine Falschbeantwortung der im Antragsformular stehenden Fragen, wenn – wie hier – der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, den Agenten mündlich informiert zu haben oder von ihm mit den einzelnen Fragen gar nicht konfrontiert worden zu sein.

Wenn ein vom Versicherer bei Stellung des Versicherungsvertrages eingeschalteter Versicherungsvertreter ist sein „Auge und Ohr“ (vergleiche BGH VersR 1988, 234). Dies hat zur Folge, dasjenige, was der Versicherungsvertreter im Zusammenhang mit der Aufnahme des Versicherungsantrages erfährt, dem Versicherer zugerechnet wird (BGH VersR 1989, 833, vergleiche nunmehr § 70 VVG neue Fassung). Deshalb muss der Versicherer in einem solchen Fall beweisen, dass alle im schriftlichen Formular dem Antragsteller tatsächlich gestellt und sowie niedergelegt vom Antragsteller beantwortet worden sind (vergleiche BGH VersR 2004, 1297).

Nunmehr darf sich der Versicherungsnehmer über eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 900,00 € monatlich freuen.

Oberlandesgericht Hamm vom 10.12.2010 (Aktenzeichen I-20 U 21/09)

Anders: Landgericht Bielefeld in der ersten Instanz

Anbieter von Businessreisen kämpfen nun um ihren Ruf

Nach der Ergo-Bordell-Reise fürchten Anbieter von Business-Reisen um ihren Ruf. So stehts in Der Tagesspiegel.

Dabei haben doch sicher gefuchste Außendienstmitarbeiter einiger Veranstalter gewisse Reisen mit dem Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit angeboten. Dass steuerliche Vorteile „Tür und Tor“ öffnen, auch um möglicherweise die eine oder andere Versicherung zu verticken, dürfte in der Branche bekannt sein. Auf steuerliche Vorteile hat Herr Kaiser sicher auch hingewiesen, wenn er seine Produkte anbot.

Bei der Budapester Reise sollen die gewieften Verkäufer sogar Verträge an die Prostituierten vermittelt haben, las man. Vielleicht hatte man diese auch mit steuerlichen Vorteilen geködert ?

Ein Herr Ruebner twitterte gestern und fragte, ob das den Krisenmanagern der Ergo-Versicherungsgruppe gefallen wird.

ERGO-ORGIE

Die ERGO-Kunden werden immer anspruchsvoller … 😉

„Abzüge in der B-Note“

So heißt ein Artikel in der Financial Times vom 26.5.11.

Es geht um die großen Strukturvertriebe, wie AWD und DVAG und co., die sich „von Drückerkolonnen zu wichtigen Verkaufskanälen für die Finanzbranche“ gemausert haben sollen, so die FT.

FT berichtet davon, dass die Wirtschaftskrise den Unternehmen zusetze.

Und davon, dass die DVAG sich die Internetadresse www.bdv.de zugeeignet hätte. Dieses stände für den Bund der Versicherten, so FT.

Nun denn. FT hatte wohl übersehen, dass die Adresse www.bdv.de die Seite des Vermögensberaterverbandes ist, konterte die DVAG in ihrem Werbeblog.

Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten setzt noch einen drauf : Es ärgere ihn, dass die DVAG sich nicht als Ausschließlichkeitsvertrieb präsentiere. So die FT.

Richtig ist, dass bei der Selbstdarstellung der DVAG in ihrer Website davon tatsächlich nicht die Rede ist. Man wirbt dort damit, dass „nicht alles aus einem Konzern“ komme und man „branchenübergreifend“ arbeite.

Die DVAG verweist in einer Reaktion auf den Bericht der FT auf die Visitenkarten der Vermögensberater, dem Geschäftsbericht sowie ihrem Internetauftritt, aus denen sich alles andere ergeben soll.