Juli 2011

Schmidt : Deutsche Bank nicht mehr deutsch

In der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ gibt Alt-Kanzler Schmidt von seinem Besten. Er meint, es habe Zeiten gegeben, als Bänker noch anständige Menschen gewesen seien, die man um Rat habe fragen können.

Schmidt teilt die Menschheit in drei Kategorien: normale Menschen, jene „mit einer kriminellen Ader“, die, so fern verurteilt, ins Gefängnis gehörten. „Die dritte Kategorie sind Investmentbänker und Fondmanager“.

Und auch die Deutsche Bank, so Schmidt, sei nicht mehr Deutsch. „Das meiste Geld verdiene eine Sparte, die in London sitzt, und an der Spitze stehe heute ein Schweizer und bald ein Inder“.

Ackermann soll nach Berichten der FAZ bald durch das Duo Anshu Jain und Jürgen Fitschen abgelöst werden.

Verdrängt das Berufsbild Finanzberater den des Vermögensberaters ?

Die Branche steht vor Veränderungen.

Neue gesetzliche Regelungen kündigen sich an. Man will die Honoraberatung gesetzlich regeln. Honorarberater dürfen sich dann nur noch Versicherungs-, Anlage-, Darlehens- oder allgemein Finanzberater nennen.

Die, die herkömmlich Provisionen erhalten, heißen dann zur Unterscheidung Versicherungsvermittler.

Der Beruf „Berater“ soll geschützt werden, so dass andere, die keine Berater im Sinne des Gesetzes sind, sich auch folglich nicht mehr so nennen dürften. Finanzberater heißen Vermittler derzeit beim AWD und OVB, Vermögensberater bei der DVAG.

Das Versicherungsjournal stellte am 15.07.2011 die Zukunft des Berufsbildes Vermögensberater in Frage und diskutierte, ob die Berufsbezeichnung aufrecht erhalten bleiben kann.

In einem Artikel wies das Versicherungsjournal darauf hin, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung veröffentlich habe. Danach gebe es noch den Oberbegriff des Finanzberaters, der sich aus dem Versicherungsberater, dem Anlageberater und dem Darlehensberater zusammensetzt.

Sehr interessant ist auch hier die Zusammenfassung direkt von der Seite des Bundesministeriums.

Die Neuerungen des BMELV kurz gefasst:

1.
Für Versicherungen existiert bereits der Versicherungsberater.

2.
Für Geldanlagen soll ein Berufsbild des Anlageberaters geschaffen werden.

3.
Für Darlehen soll neben dem bereits geregelten Darlehensvermittler der Darlehensberater gestellt werden.

Anlageberater und Darlehensberater sollen auch zu Bausparverträgen beraten können.

Wer eine umfassende (Honorar-)Beratung zu allen drei Produktgruppen anbietet, soll Finanzberater genannt werden.

Diese Berufsbezeichnungen dienen  der Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung.

HMI löst „Top Five-Club“ auf

Große Trauer bei den HMI-Strukkis: Der legendäre „Top Five Club“, wo die Besten der Besten (Drücker) sich gegenseitig befeiern, wurde dicht gemacht. „Hoch die Tassen“ hieß es nicht nur in Budapest, auch in Lüneburg lässt es sich als Strukki aushalten.

SEB Immoinvest noch immer geschlossen

Der SEB ImmoInvest ist ein Wertpapier, welches von freien Vermittlern (z.B. Deutsche Vermögensberatung) und von Banken (z.B. SEB-Bank) vermittelt wird. Nachdem Investment-Gesetz stellt er so genanntes Immobilien- Sondervermögen dar. Gemäß dem Investment-Gesetz dürfen Vermögensgegenstände aus einem Immobilien- Sondervermögen angelegt und verwaltet werden.

Näheres ist in §§ 66 InV ff geregelt.

Man spricht dabei auch von so genannten offenen Immobilien-Fonds. Dabei kann der Anleger sich an den Immobilienanlagen beteiligen und über seine Anlage täglich verfügen. Der Anleger ist nicht an Laufzeiten gebunden. Die Anlage ist flexibel.

Das Gegenstück dazu stellt der geschlossene Fond dar, der an bestimmte Laufzeiten geknüpft ist und die eingezahlten Mittel für den Anleger nicht jeder Zeit abrufbar sind.

In diesem Sinne wurde der SEB ImmoInvest oft als Anlage angeboten als absolut sicheres  Investment, bei dem man jeder Zeit an sein eingezahltes Geld herankommen könne. Oft wurde die Anlage als risikolos angepriesen.

Die Anlage ist jedoch nicht frei. Ab dem 05.05.2010 hat die SEB Investment GmbH die Rücknahme von Anteilen des SEB ImmoInvest ausgesetzt. Der Fond ist geschlossen. Die Anleger können im Augenblick ihre Anteile nicht zurückerhalten.

Die Pressestelle des SEB weist auf Folgendes hin :

„Wir planen fest damit, die Anteilrücknahme noch im Jahr 2011 wieder aufzunehmen, und damit vor Ablauf der gesetzlichen Frist.“

Man versucht, die Liquidität des Fonds zu verbessern mit dem Ziel, den Fond Mitte des Jahres aus 2012 wieder zu eröffnen. Bei dem Fond Morgan Stanley P2 Value ist ein solches Vorhaben gescheitert. Auch dieser Fond war offen und wurde zum Schutz der Anleger geschlossen. Jedoch auch nach Ablauf von zwei Jahren war die entsprechende Liquidität nicht vorhanden, so dass der Fond abgewickelt werden soll. Nunmehr wird versucht, alle Immobilien zu veräußern, um dann Restbeträge an die Anleger auszuzahlen.

Der SEB ImmoInvest hat in der letzten Zeit erfolglos einen neuen Hauptvertriebspartner gesucht. Dem SEB ImmoInvest gehört eine Immobilie Büroquartier Potsdamer Platz mit einem Wert von geschätzten über 1,4 Milliarden Euro. Die Daimler Financial Services wird im Jahr 2012 aus Teilen der Räumlichkeiten ausziehen, so dass ab dann auf einen Schlag eine Jahresmiete von 16,75 Mio. Euro fehlen könnte.

Die Pressestelle des SEB weist auf Folgendes hin :

„Zwar hat die SEB ihr Privatkundengeschäft in Deutschland an die Santander Bank verkauft, wir sind jedoch schon seit mehr als 10 Jahren als so genanntes Third-Party-Produkt etabliert. Bezogen auf das Privatkundengeschäft bedeutet dies 1 Mio. Privatkunden der SEB plus weitere 6 Mio. Santander Privatkunden.

Wie dem Jahresbericht des SEB ImmoInvest entnommen werden kann, beträgt der Verkehrswert des Quartiers Potsdamer Platz genau 1.464.853.500 Euro (nicht 1,65 Milliarden Euro). Die Mieteinnahmen im letzten Geschäftsjahr betrugen 59.895.761 Euro. Die progonstizierten Mieteinnahmen für das nächste Geschäftsjahr belaufen sich auf 70.643.824 Euro.

Bei dem „Quartier Potsdamer Platz“  handelt es sich nicht um eine Büroimmobilie, sondern um 19 unterschiedliche Gebäude mit insgesamt rd. 390 Mietern. Ferner wird Daimler keinesfalls komplett ausziehen, vielmehr haben die Mietverträge unterschiedliche Laufzeiten. Per Ende 2012 laufen rund 2/3 der bestehenden Mietverträge aus.

Der Fond beschränkt seine Investitionen nicht auf Berlin, näheres ist hier zu erfahren. “

Die Rating Agentur Scope hat den SEB ImmoInvest mit BBB+ eingestuft, was eine durchschnittlich guten Anlage entspricht, jedoch bei Verschlechterung der Gesamtwirtschaft mit Problem zu rechnen ist. Die Fondgesellschaft SEB ImmoInvest hat den Wert ihres Anteils mit  55,92 € angegeben (Stand 16.03.2011). Bei einer Börse in Hamburg kostete einen Anteil zur gleichen Zeit 49,10 €.

Wie glücklich sind die Vertriebe und ihre Mitarbeiter

Es geht zaghaft bergauf, könnte der Tenor lauten. Das Versicherungsjournal berichtete heute über eine aktuelle Studie der YouGovPsychonimics, Entwicklungen bei Vertrieben und Handelsvertretern.

Die Erhebungen erfolgten vor dem Bekanntwerden der Ergo-Lustreisen und daher konnten die Auswirkungen nicht berücksichtigt werden.

Es wurden 342 Vermittler von sieben Vertrieben befragt. Das sind 48,85 Befragte pro Unternehmen im Schnitt. Als Beispiel DVAG (37000 Vermögensberater) wurden damit etwa 0,13 Prozent der Mitarbeiter gefragt.

Insgesamt beurteilten die befragten Vermittler ihre Vertriebe wohl schlechter als zuvor. Um zu sehen, wer am besten abschnitt, empfiehlt sich ein Blick ins Versicherungsjournal.

oder der Kauf der kompletten Studie für 6.900,00 €.

LG Münster : So leicht geht Konkurrenztätigkeit

Am 19.05.2005 entschied das Landgericht in Münster unter dem Aktenzeichen 15 O 306/03, dass ein Vertrieb weder Auskunft noch Provisionszahlungen nach einer Kündigung zu zahlen hat.

Ein ehemaliger Handelsvertreter war mit einer solchen Klage gescheitert.

Schließlich, so das Gericht, hatte die Beklagte das Vertragsverhältnis wirksam fristlos gekündigt. Die fristlose Kündigung beruhte auf einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, weil der Handelsvertreter eine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen begann.

Das Gericht dazu:

„Wenn eine Konkurrenzlage gegeben ist, verstößt jedes Handeln des Handelsvertreters gegen das Wettbewerbsverbot, durch welches unmittelbar oder mittelbar die Interessen des Konkurrenten gefördert werden“.

Dies kann auch durch Übernahme einer Konkurrenzvertretung geschehen, oder auch in jeder sonstigen Hilfeleistung oder Unterstützung des Konkurrenten und seines Produktes. Darunter fallen z.B. Kritik einer Ware des Geschäftsherrn verbunden mit gleichzeitigem Lob der Ware des Konkurrenten, Beratung des Konkurrenten, Überlassung von Kundenlisten oder sonstigen der Geheimhaltung unterliegenden Informationen, Belieferung von dessen Kunden, und so weiter.

Ein solcher Verstoß stellt einen wichtigen Kündigungsgrund im Sinne des § 89 a HGB dar. Die Fortsetzung des Handelsvertreterverhältnisses ist nach Ansicht des Gerichts unzumutbar. Eine Abmahnung hatte es vor Ausspruch der Kündigung im Übrigen nicht beduft.

Passend zur Zeit : Denkwürdiges vom EuGH zum Urlaub

Vorgestellt von RA Kai Behrens

Gemäß § 7 Abs. 3 ist der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren.

Gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub ausgezahlt werden, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz order teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Bisher galt: War der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraumes krank, und konnte er den Urlaub deshalb nicht nehmen, ist der Urlaubsanspruch entfallen.

Dieser Auffassung ist der Europäische Gerichtshof mit zwei Entscheidungen vom 20.01.2009 entgegen getreten.

Dabei war ein langjährig beschäftigter Mitarbeiter immer wieder längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt. Wegen der Erkrankung konnte der Urlaub nicht genommen werden. Das Gericht meinte, der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf bei einem ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmer nicht davon abhängen, dass er während des Bezugszeitraumes tatsächlich gearbeitet hat.

Die Konsequenz: Jeder langfristig erkrankte Mitarbeiter, der dem Arbeitgeber keinen Lohn kostet, weil er Krankengeld bezieht, wird aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu einem Risiko. Denn jetzt soll er Lohnansprüche haben.

Dem Arbeitgeber ist zu empfehlen, sich darüber Gedanken zu machen und notfalls dem Erkrankten eine Kündigung auszusprechen. Früher bedurfte es solcher Gedanken nicht.

Dem Europäischen Gerichtshof sei Dank.

DVAG gibt Bewerbungsempfehlungen

Die Neue Osnabrücker Zeitung schrieb am 23.06.2011 darüber, wie man ein Vorstellungsgespräch am besten meistert.

Dazu wurde die Referentin für Unternehmenskommunikation der Deutschen Vermögensberatung, Maria Lehmann, befragt. Sie gab sicher gute Tipps ab, wie z.B., dass ein gepflegtes Auftreten, Pünktlichkeit und Höflichkeit Grundvoraussetzungen seien. Und der Beruf müsse zu den eigenen Interessen passen, so Frau Lehmann. Und man erwarte, dass der Bewerber sich mit dem Beruf beschäftige und sich über den Arbeitgeber informiert hat.

Für wen sich der Beruf des Vermögensberaters empfiehlt, erfuhr man in diesem Interview nicht.

Göker muss 125.000 € an die Allianz zahlen

Während der Prozess der Axa die Diskussionen um die MEG wieder aufflammen ließ, wurde Göker -fast nebenbei – zu einer Zahlung von 125.000 € rechtskräftig verurteilt.

Gegen ein Urteil des LG Kassel legte Göker noch Berufung beim OLG Frankfurt ein und nahm diese jetzt wieder zurück, so dasinvestment.com heute.

LG Wiesbaden : Handelsvertreter der Clarus AG ist wie ein Arbeitnehmer zu behandeln

Am 27.06.2010 entschied das Landgericht Wiesbaden, dass ein Rechtsstreit der CLARUS AG aus Wiesbaden gegen einen ehemaligen Handelsvertreter zum Arbeitsgericht abgegeben werden muss.
Das Landgericht Wiesbaden meint, der Handelsvertreter sei als Arbeitnehmer anzusehen. Schließlich habe er in den letzten sechs Monaten des Vertragsverhältnisses nicht mehr als 1.000,00 € monatlich im Schnitt verdient. Zwar habe der Handelsvertreter möglicherweise in den letzten sechs Monaten mehr als 10.000,00 € erhalten, es sind jedoch nach dem Vortrag der Klägerin in ganz erheblichem Umfange Vertragsstorni mit entsprechenden Provisionsrückforderungen angefallen. Diese hätten in Abzug gebracht werden müssen. Zieht man diese ab, kommt man auf Provisionszahlen deutlich unter 1.000,00 € im Schnitt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 2 O 19/11

Studio über das Verhältnis der Verbraucher zu den Versicherungen

Frauen hören eher auf Tipps und Empfehlungen, während Männer sich mehr online orientieren.

Dies so etwa und mehr ergab eine sehr interessante Studie über das Verhältnis der Kunden zu den Versicherungen.

Herausgegeben von TOMORROW FOCUS Media GmbH aus München.