NDR gegen AWD

Heute morgen, kurz nach 8.

Jürgen Webermann vom NDR Info berichtet in WDR2 über eine mögliche Klagewelle gegen AWD.

Kürzlich entschied das OLG Hamm, dass die Grundsätze des BGH über sog. „KickBacks“ auch auf Finanzdienstleister anwendbar ist (dazu in Kürze hier mehr).

Nach Webermann soll auch AWD Filmfonds vermittelt haben, woraufhin viele Anlager großen Schaden erlitten haben. Diese Kunden sollen auch nicht über erhebliche Provisionen informiert worden sein, die an den AWD flossen. Dies hätten, so Webermann, nicht einmal die Mitarbeiter des AWD gewusst.

Deshalb würde der AWD haften, so Webermann., und wies auf mögliche Verjährung zum Ende des Jahres hin.