September 2011

Financial Times kritisiert politisch-taktisches Geschick des Central-Vorstandes

Am 16.09.2011 schrieb die Financial Times in einem Kommentar von Herbert Fromme, die Central Krankenversicherung habe beim Umbau des Vertriebes „Sinn für Timing“ bewiesen.

Due FT meint, die privaten Krankenversicherer seien unter großem Druck. Provisionsexzesse und Imageverlust hätten auch dazu beigetragen.

„Dass die Generali genau in dieser Lage den Central-Vertrieb an die DVAG abgibt, zeugt nicht gerade vom politisch-taktischem Geschick des Kölner Konzernvorstands“, kritisiert die FT.

Central-Vertrieb soll zur DVAG wechseln

Einem Bericht des Versicherungsjournals vom 15.09.2011 nach sollen „die hauptberuflichen Ausschließlichkeits-Vertreter der zum Generali-Konzern gehörenden Central Kranken nach Insiderinformationen gestern darüber informiert“ sein, „dass sie ähnlich wie der AachenMünchener-Vertrieb dem Strukturvertrieb DVAG zugeordnet werden“.

Rürup und Maschmeyer – in neuer Verbindung

Die MaschmeyerRürupAG ist da. Mit den besten Empfehlungen von Altkanzler Schröder: „Ich bin mit beiden Gründern persönlich befreundet“.

Näheres dazu hier.

Ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig

Am 05.08.2011 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart über die Frage zu entscheiden, ob ein Handelsvertreter als so genannter Ein-Firmen-Vertreter anzusehen ist.

Dann nämlich wäre gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a, 5 Abs. 3 ArbGG das Arbeitsgericht zuständig, und nicht das in diesem Fall angerufene Landgericht.

Voraussetzung für die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes ist, dass der Handelsvertreter ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter ist und in den letzten sechs Monaten des Vertragsverhältnisses nicht mehr als 1.000,00 € verdient habe.

Ein Ein-Firmen-Vertreter ist jemand, der kraft Beratervertrag keine weitere gewerbliche Betätigung ausüben darf oder diese von der Genehmigung des Unternehmers abhängig wäre.

Streitig ist hier eine vertragliche Regelung, wonach der Handelsvertreter eine Nebentätigkeit anzeigen muss und 21 Tage später ein anderes Dienstverhältnis antreten darf. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah es so, dass dies zwar eine Erschwernis darstelle, jedoch eine andere Tätigkeit nicht generell verbiete. Nur im Einzelfall mögen kurzfristig anzutretende Dienstverhältnisse auszuschließen sein.

In diesem Fall war zudem die dreiwöchige Anzeige- und Mitteilungspflicht sehr unbestimmt formuliert. Auch dies genüge nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht, um einen Genehmigungsvorbehalt anzusehen, durch den der Handelsvertreter zum Ein-Firmen-Vertreter werden würde. Schließlich bedeute allein die unbestimmte Fassung des Vertrages nicht, dass die Festlegung des Umfanges der Informationspflichten ins Ermessen des Unternehmens gestellt wäre. Schließlich sei nicht dar getan, dass das Unternehmen seine vertraglichen Informationsrechte missbrauchen würde, um es den Handelsvertretern letztlich unmöglich zu machen, eine anderweitige Beschäftigung aufzunehmen.

Im Ergebnis sprach das Gericht aus, dass das Landgericht erstinstanzlich für den Fall zuständig ist und die Angelegenheit nicht an das Arbeitsgericht abgegeben werden muss.

Gekündigter Versicherungsvertrag kann nicht widerrufen werden

Am 18.08.2010 entschied das Landgericht Köln in einem Berufungsverfahren, dass ein gekündigter Versicherungsvertrag nicht mehr widerrufen werden kann.
Wenn der Versicherungsnehmer nicht alle Verbraucherinformationen oder auch die Vertragsbedingungen erhalten hatte, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
Zum Sachverhalt: Ein Rentenversicherungsvertrag wurde im Jahre 2001 abgeschlossen. Insgesamt wurden 2.800,00 € eingezahlt, das Kapitalguthaben betrug jedoch sechs Jahre später nur etwa 1.180,00 €. Daraufhin wurde die Kündigung des Vertrages erklärt.
Nachdem der Vertrag durch Kündigung zu Ende war, wurde dann der Widerruf erklärt.
Der Versicherungsnehmer verlor in beiden Instanzen. Das Landgericht Köln dazu:
„Die Ausübung des Widerspruchrechts nach § 5 a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. setzt aber auch nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer voraus, dass ein Versicherungsvertrag noch besteht“.
Außerdem kam der Widerruf zu spät. Dieser hätte innerhalb eines Jahres erklärt werden müssen.
Landgericht Köln vom 18.08.2010 Aktenzeichen 26 S 39/09

AVAD in der Kritik

Ein treuer Leser berichtete, dass auch er von unberechtigten AVAD-Eintragungen betroffen war. Er schied bereits im Jahr 2007 aus dem Unternehmen aus. Der falsche AVAD-Eintrag wurde nach einem Telefonanruf gelöscht.

Bei der AVAD sagte man, die Löschnungsfrist sei von 4 auf 3 Jahren verkürzt worden.

Der Leser wies zum Thema AVAD auf Folgendes hin :

„Den meisten Ex-…-lern dürfte das AVAD-System unklar sein und Aufklärung ist dringend nötig. Zumal in der Branche generell die AVAD immer dann ins Spiel kommt, wenn irgendwelche Vorschüsse geleistet werden und ein solcherart angeworbener Außendienstmitarbeiter mit einem Saldo ausscheidet.

Dazu können sich Juristen auch damit beschäftigen inwieweit Schadensersatzansprüche gegen ein Branchenunternehmen oder der AVAD durch unrichtige oder unstatthafte AVAD-Einträge gegeben wären? Z.B. war in meinem Fall der Eintrag „Fristlose Kündigung“ enthalten. Ein Grund fehlte natürlich.  Ich werte das als „Rachefeldzug“. Das ist nicht statthaft und wurde von der AVAD dennoch anstandslos eingetragen.

Dies macht besonders deutlich wie gefährlich die AVAD für die berufliche Existenz sein könnte.

Die Möglichkeit einer begründeten Sperrung eines Negativeintrages, z.B. wenn Gerichtsverhandlungen zu Kündigungen oder Salden anhängig sind, besteht bei der AVAD.

Nur das nützt dem betroffenen …-Ex-Berater nichts. Denn jeder potentielle neue Arbeitgeber kann zwar den Inhalt eines Negativeintrages nicht einsehen, die Sperrung aber sehr wohl.

Damit wird diesem Arbeitgeber klar, dass Erstens irgendein Negativeintrag bestehen muss. Zweitens kann dieser pot. neue Arbeitgeber daraus erkennen, dass gegen den früheren geklagt wird.

Folglich wirkt eine Sperrung sogar noch negativer als der Eintrag selbst. Wer will sich auf einen Arbeitnehmer einlassen, der gegen seinen Arbeitgeber klagt?

Richtig ist, dass das System AVAD auf den Prüfstand gehört.“

Glaubt die Central an das Ende der privaten Krankenversicherung?

Einem Bericht von Geld.de zufolge, glaubt die Central Krankenversicherung, dass sich die Bürgerversicherung durchsetzen wird. Die im Hause geplanten Umstrukturierungen, die Aufgabe des eigenen Außendienstes und der auschließliche Vertrieb über die deutsche Vermögensberatung, sollen dem Bericht nach dazu dienen, sich von der privaten Vollversicherung zu verabschieben.

Website zu verkaufen

Die Site der Strukkis ist zu verkaufen.

Mehr hier.

Preis für „Fairness für Versicherungsvertreter“ geht an Familie LVM

Das Versicherungsjournal berichtete am 07.09.2011, dass die LVM-Versicherungen die Bestnoten bei der ersten Teilnahme am BVK-Rating „Fairness für Versicherungsvertreter“ erhalten haben.

Diese Auszeichnung wurde den LVM-Versicherungen vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. überreicht.

Auf der Homepage der LVM steht, man verwende keine bloße Floskel, wenn man von „LVM-Familie“ spricht.

Dass der Wunsch, eine Familie zu sein, nicht allein Bestnoten hervorruft, liegt auf der Hand.

Leider finden sich auf den Seiten des BVK bzw. der LVM keine weiteren Hinweise, warum es im Einzelnen zu dieser Bewertung gekommen ist.

Vielleicht zeichnen sich gute Unternehmen eben gerade dadurch aus, dass man solche Auszeichnungen nicht sofort sofort breit tritt.

Zuvor hatten die Auszeichnung des BVK übrigens die Concordia, Nürnberger und die Continentale erhalten.

Was muss beim Versicherungsvertreter ins Impressum ?

Gemäß § 5 TMG ist man verpflichtet, auf seinen Internetseiten bestimmte Informationen über sich abzugeben bzw. ein Impressum zu führen, wenn man im Internet geschäftsmäßig Telemedien anbietet.

Dies gilt selbstverständlich auch für Handelsvertreter, und auch für Versicherungsvertreter, soweit sie diese Seite gewerblich nutzen.

Ferner ist man gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG verpflichtet, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf (Erlaubnis). Eine Erlaubnis benötigt ein Versicherungsvermittler z.B. gemäß § 34 d Abs. 1 der GewO und Versicherungsberater gemäß § 34 e Abs. 1 der GewO. Beide müssen die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum angeben.

Gebundene Versicherungsvermittler gemäß § 34 d Abs. 4 GewO und Annex-Vermittler nach § 34 d Abs. 9 GewO müssen dies grundsätzlich nicht, da sie keiner Erlaubnispflicht gemäß § 34 d bzw. § 34 e GewO unterliegen.

Jedenfalls sind Angaben zur zuständigen Industrie- und Handelskammer zu machen. Die jeweils örtlich zuständige IHK ist im Impressum anzugeben.

Versicherungsvermittler, die zusätzlich eine Erlaubnis gemäß § 34 c GewO (Immobilienmakler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer) haben, müssen die zuständige Zulassungs- /Aufsichtsbehörde angeben, die die Erlaubnis erteilt hat.

§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG verlangt, dass die Registernummer oder ein Registername im Impressum anzugeben ist, wenn man in einem Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist. Das Versicherungsvermittlerregister ist hier nicht erwähnt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten hier jedoch auch entsprechende Angaben im Impressum erfolgen.

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens

Neu: Ombudsstelle für Investmentfonds

Jetzt gibts es eine Ombudsstelle für Investmentfonds, eröffnet vom Fondsverband BVI.

Sie besteht aus dem Büro, und zwei Ombudsmännern, den Richtern Gerd Nobbe und Wolfgang Arenhövel.
Hauptgeschäftsführer des BVI Thomas Richter meint: „Mit dieser Einrichtung leisten wir aktiven Verbraucherschutz und bieten Privatanlegern die Möglichkeit, Streitigkeiten rund um deutsche Publikumsfonds und Dienstleistungen von Kapitalanlagegesellschaften von einem neutralen Schlichter beilegen zu lassen“.

Die Aufgaben der Ombudsstelle sind alle Verbraucherbeschwerden, die im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz stehen.

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