Dezember 2011

Wo war Wulff und wo wird er bald sein ?

Maschmeyer-Freund Christian Wulff ist weiterhin bei Freunden in Urlaub gefahren.

Sieben Urlaubsreisen in sieben Jahren teilten die Anwälte Wulfs heute mit. Dabei war auch der umstrittene Urlaub in Maschmeyers Luxusdomizil auf Mallorca.

Maschmeyer ist aber nicht der einzige Freund Wulffs aus der Versicherungsbranche. Wulff besuchte auch den Aufsichtsratchef der Talanx-Versicherungsgruppe, Wolf-Dieter Baumgartl.

Diese Reise war wohl kostenlos. Wulff nutzte die Beziehung  „zur Förderung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen im Land Niedersachsen“. In dem Ferienhaus in Italien verbrachte Wulff allerdings seine Flitterwochen.

Wulff ist das lebendige Beispiel für die Verstrickungen zwischen Wirtschaft und Politik. Jetzt verstrickte sich Wulff selbst in Anbetracht der zunehmend fehlenden Glaubwürdigkeit des Präsidenten in Widersprüche.

Gefragt zu dem 500.000 € Darlehen seines Unternehmerfreundes Geerkens hatte Wulff erst angegeben, er habe vom Geerken gar kein Darlehen erhalten (tatsächlich hatte dessen Ehefrau unterschrieben). Dem Spiegel soll Geerken gesagt haben, er habe mit Wulff die Verhandlungen geführt und man habe nicht gewollt, dass jeder Azubi diese Transaktion sehen konnte.  „Wir sind beide sehr bekannt in Osnabrück. Und ich wollte nicht, dass irgendein Bank-Azubi sieht, dass so viel Geld von mir an Wulff fließt.“

Vielleicht lässt sich Wulff deshalb jetzt von seinen Anwälten erklären, weil seine eigenen Angaben zu einem falschen Eindruck geführt hatten. Dies musste er ja selbst einräumen.

Vielleicht sollte Wulff seine Amtsgeschäfte in Zukunft nur noch von seinen Anwälten vornehmen lassen. Anwälte sagen ja immer die Wahrheit..

Mein Tipp fürs Wochenende

Thomas Schmitt, Redakteur beim Handelsblatt, unterhält eine sehr aktuelle und lebendige Seite auf Facebook.

Hier ist sie zu finden.

Meine Empfehlung ist, hier einfach mal zu stöbern und sich auch die oftmals guten Kommentare anzusehen.

Arbeitsgericht Magdeburg zur Frage, ob Provisionen zurück gezahlt werden müssen

Kürzlich hatte das Arbeitsgericht Magdeburg darüber zu entscheiden, ob ein ausgeschiedener Handelsvertreter eines Strukturvertriebes Provisionen hat zurückzahlen müssen.

Ich hatte wiederholt in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass es immer wieder Streitfrage ist, ob – gemäß dem Formulierungen in den Handelsvertreterverträgen – das Arbeitsgericht oder das Landgericht zuständig ist.

Für das Ergebnis, könnte man denken, kommt es nicht darauf an, welches dieser beiden Gerichte entscheidet. Weit gefehlt!

Vordergründig hat die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit erst einmal die Folge, dass – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt (in der ersten Instanz). Bei Verfahren vor dem Landgericht, also der so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit, trägt der die Kosten, der verliert.

Darüber hinaus gibt es dann und wann eine weitere Besonderheit, nämlich die, dass der Handelsvertreter vor dem Arbeitsgericht „wie ein Arbeitnehmer“ behandelt wird. Oft ist das Arbeitsgericht geneigt, arbeitsrechtliche Grundsätze anzuwenden.

Ich hatte viel darüber geschrieben, unter welchen Voraussetzungen die Rückführung erhaltener Provisionsvorschüsse denkbar ist.

Da sich die klagenden Vertriebe regelmäßig eines so genannten Kontokorrentkontos bedienen, haben sie dem Gericht zunächst einmal eine nachvollziehbare Abrechnung darzulegen. Aus dieser Abrechnung muss sich ergeben, welcher Vertrag im Einzelnen bevorschusst wurde, und wann welcher Vertrag ins Storno geraten sein soll. Hinzu kommt eine ansatzweise rechnerisch nachvollziehbare Lösung, in welcher Höhe die Provision erstattet werden soll.

Des Weiteren verlangen die meisten Gerichte, dass darüber hinaus zu den so genannten Stornobekämpfungsmaßnahmen vorgetragen wird. Einige Landgerichte lassen es dabei genügen, wenn Musterbriefe der Versicherer vorgelegt werden, nach denen die Kunden weiterhin zur Zahlung aufgefordert werden, ihnen die Nachteile des Stornos erklärt werden. Sollte die Kündigung vom Versicherer ausgesprochen werden, genügt es oft, dass hier ein Musterkündigungsschreiben überreicht wird.

Der jeweils erforderliche Umfang der Stornobekämpfungsmaßnahmen ist sehr streitig. Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich in einer Grundsatzentscheidung kaum Klarheiten geschaffen und meinte nur, dies sei eine Frage des Einzelfalles.

Das Arbeitsgericht Magdeburg bezog sich auf eine Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, meinte hier sei dies vor dem Arbeitsgericht anders und verlangte, dass im Falle eines drohenden Storno alles getan werden musste, um diese zu verhindern. Notfalls müsse auch der Versicherungsnehmer verklagt werden.

Das Gericht regte einen Vergleich auf 50%iger Basis an. Da der Vertrieb diesem nicht zustimmen wollte, kündigte das Arbeitsgericht Magdeburg eine Entscheidung an.

Diese ist nun ergangen. Die Klage des Vertriebes wurde abgewiesen. Eine Begründung gibt es noch nicht. Möglicherweise wird Berufung eingelegt.

Nicht mehr Herr Jauch

Ja wo leben wir denn?

Nicht der Jauch moderiert Stern TV, sondern Steffen Hallaschka. Und der hatte brisante Bilder und Filme zum Thema Lustreisen in Budapest und Rio gezeigt.

Anschließend plauderte Maximilian von Ah aus seinem Insiderwissen. Er meinte, dass es „branchenüblich“ sei, dass mitunter im Zuge einer Belohnungsreise (neumodern Incentivereisen) gemeinsam das eine oder andere Etablissment aufgesucht würde.

2 Handelsvertreter der Wüstenrot sollen jetzt suspendiert worden sein.

Man darf gespannt sein, wer bald sonst noch aus dem Nähkästchen erzählt.

Die RTL-Sendung wird übrigens Samstagmorgen zwischen 2 und 3 Uhr wiederholt.

Stichtag in Rio

Heute Abend soll sich Günter Jauch ab 22:15 Uhr im Stern-TV Uhr dem Thema annehmen, ob es anderswo auch die eine oder andere Lustreise gegeben hat.

Hier die Vorankündigung.

Und anschließend lästert Harald Schmidt über die neue Bedeutung des Wortes „Stichtag“.

Und es gibt noch mehr..

Waffenstillstand zwischen AWD und DVAG?

Lange liegt es zurück, dass sich die DVAG un der AWD darüber zu streiten begannen, ob man sich nun unabhängig oder als die Nr. 1 bezeichnen darf.

Die DVAG begann den Rechtsstreit, der AWD erwiderte dann mit einer entsprechenden Widerklage. Während in der zweiten Instanz das OLG Celle ausurteilte, dass sich die DVAG nicht als größter Vertrieb der Welt bezeichnen dürfte, hörte man von dem weiteren Verfahren nichts mehr. Zumindest drang nichts in die Öffentlichkeit.

Dabei hätte der ein oder andere gerne erfahren, ob sich der AWD tatsächlich als unabhängig bezeichnen darf. Nach dem erstinstanzlichen Urteil bekam der AWD eine kurze Frist, um die „Unabhängigkeit“ aus der Werbung zu streichen.

Gibt man auf der Internetseite des OLG Celle das den Suchbegriff „unabhängig“ ein, erfährt man nur etwas von einem Teilerfolg für Prinz Ernst August gegen seinen alten Verteidiger.

Vielleicht hat ja der AWD den Anspruch der DVAG anerkannt, so dass sich anschließend der Rechtsstreit erledigt hatte. Dann hätte man sich ein Urteil erspart. Darüber lässt sich jedoch nur mutmaßen.

Wüstenrotmitarbeiter im Rotlichtbezirk

Gestern wurde bekannt, dass „ausgezeichnete“ Mitarbeiter eine Reise nach Rio antraten und eine 51-köpfige Gruppe im Bordell gelandet ist.

Die Incentive-Reise nach Rio de Janeiro war eine Ehrung für besonders verdiente Vertriebsmitarbeiterinnen und Vertriebsmitarbeiter, die sich gleichzeitig in mehreren Vertriebsdisziplinen ausgezeichnet hatten. So beschreibt es die Wüstenrot selbst.

Die Gruppe wollte sich offensichtlich noch in weiteren Disziplinen auszeichnen. Diese standen jedoch nicht in dem offiziellen Programmheft.

Wüstenrot beteuert, nichts mit dem Besuch zu tun zu haben und erst Recht nichts dafür bezahlt zu haben.

Das Hamburger Abendblatt schreibt : „Die Nacht zum 30. April endete in dem Etablissement Barbarella, bei dem schon mit einem flüchtigen Blick auf das Logo am Eingang klar ist, was innen abgeht – ein Kontakthof für käuflichen Sex. „Die Bustüren gingen auf und etwa die halbe Gruppe stieg aus, inklusive Bereichsleiter und Direktoren“, berichtet ein Teilnehmer. „Ich habe nur gedacht: Das kann ja wohl nicht sein, dass uns die Wüstenrot hier zum Puff kutschiert.“ Mindestens drei Barbarella-Besucher sollen später Prostituierte mit aufs Zimmer genommen haben.“

Aus sicherer Quelle wissen wir, dass derart Besuche in der Branche kein Einzelfall sind.

Bänker die Gewinner beim Verkauf von Lebensversicherungen

Das Versicherungsjournal berichtete bereits am 29.11.11, dass der Bankenvertrieb den meisten Umsatz beim Neugeschäft der Vermittlung von Lebensversicherungen habe.

Der Bankenvertrieb ist damit erstmals stärkster Vertriebsweg, vor der Ausschließlichkeit und den unabhängigen Vermittlern.

2009 waren die „Ausschließlichen“ noch führend, haben aber an Marktanteil verloren.

Offensichtlich ging der Trend zur „Einmaleinzahlung“ und nicht zur kontinuierlichen Anlage. So schreibts Cash-Online.

Towers Watson, die diese Studie durchgeführt haben, sehen auch in der Zukunft allenfalls Wachstum bei den Maklern und Banken.

„Für die Ausschließlichkeit gehen zwei Drittel der Versicherer von einer Stagnation aus“, so Cash-Online. Noch düsterer sieht es in den nächsten 5 Jahren für die gebundenen Strukturen aus, folgt man den Prognosen von  Towers Watson.

Zu den gebundenen Strukturvertrieben gehören nach Towers Watson auch DVAG, OVB, HMI. Zu den ungebundenen Strukturvertrieben soll der AWD gehören. Nach einem Urteil des Landgerichts Hannover, gegen das Berufung eingelegt wurde, soll diese Bezeichnung allerdings falsch sein. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Wie und ob das Verfahren beendet wurde, ist uns nicht bekannt.

Göker-Show geht weiter

Mehmet Göker, charismatischer Ex-Chef der insolventen MEG, sitzt weiter auf der Anklagebank.

Am 9.12.11 ging die Verhandlung laut HNA weiter. Ein ehemaliger Mitarbeiter sagte diesmal aus.

Jetzt will Göker nachweisen können, dass er am Tag, als er die Gelder zu Unrecht bekommen haben soll, gar nicht da war und legte entsprechende Dokumente aus der Türkei vor.

Welch Überraschung möchte man da meinen.

Göker ist eine der vielen charismatischen Lichtgestalten der Vertriebswelt, ohne die diese Branche wohl nicht existieren könnte.

Schon bei einer früheren Verhandlung machte er die große Show. Mit viel Humor hier zu lesen.

Schon damals fiel auf, dass vieles unverändert war. Er fuhr seinerzeit mit dicken Autos vor, parkte im Halteverbot, hatte im Schlepptau eine Gefolgschaft alter Anhänger. Die HNA meinte „die aussehen wie schlecht geklonte Mehmet-Kopien“.

Selbstverständlich gibt es keine Zweifel, dass die von Göker vorgelegten Dokumente echt sind.

Im nächsten Jahr geht der Prozess weiter.

Skurril: Kidnapping-Police

Gestern, nach einem erfolgreichen Gerichtstermin, wies mich mein in der Branche bestens informierter Mandant darauf hin, dass die Gothaer Versicherung eine Kidnapping-Police anbieten würde.

Ob er mir den Abschluss empfehlen wollte? Ich glaube allerdings nicht.

Angeblich sei die Kidnapping-Police ein Versicherungsschutz, der ausschließlich von der Gothaer angeboten würde und für den man nicht werben darf.

Die Gothaer selbst schreibt auf Ihrer Website einen langen Aufsatz über die moderne Piraterie, empfiehlt dagegen jedoch nur den Abschluss einer Warentransportversicherung.

Für abhanden gekommene Seefahrer hat die Gothaer aber auch Passendes:

Wer wohlhabend, berühmt oder sich sonstwie als Star fühlt kann sich auch gegen Geiselnahme und Entführung versichern lassen. Schließlich soll es gemäß dem Versicherungsmagazin im letzten Jahr allein 4000 Entführungen gegeben haben.

Für Versicherungsvertreter, die sich von dem einen oder anderen Vertrieb verführen lassen, sich dort niederlassen und nachher mit diesem in Streit geraten, empfehle ich durch Mitgliedschaft im BVK den Abschluss einer Rechtschutzversicherung….

Maschmeyer gibt Verwaltungsratposten auf

Wie das Schweizer Fernsehen SF heute mitteilte, steigt Maschmeyer aus dem Verwaltungsrat bei Swiss Life „mit sofortiger Wirkung“ aus.

Mehr dazu hier.