Januar 2012

BGH: Die Grundsätze gelten auch, wenn sie nicht vereinbart wurden

Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein richtungsweisendes und äußerst interesantes Urteil:

Es stritten sich ein Versicherungs- und Bausparkassenvertreter mit seiner ehemaligen Gesellschaft über Ausgleichsansprüche gem. § 89 HGB.

In dem Vertrag waren die sog. Grundsätze, die von den Spitzenverbänden der Versicherungswirtschaft und des Versicherungsaußendienstes ausgearbeitet sind, nicht vereinbart. Diese Grundsätze dienen der schnelleren Erfassung der Höhe der Ausgleichsansprüche, über die ansonsten mit großen Prozessrisiken gestritten wurde.

Der BGH stellte fest, dass diese Grundsätze trotzdem für die richterliche Schätzung herangezogen werden müssen, auch wenn sie nicht vereinbart sind.

Dieses Urteil dürfte richtungsweisend sein, da es bisher sehr umstritten war, ob die Grundsätze auch dann gelten, wenn diese nicht Gegenstand des Handelsvertretervertrages sind. Die Ausgleichsansprüche lassen sich an Hand der Grundsätze nach der aktuellen Entscheidung des BGH leichter ermitteln.

Wulffs Zitate

Manch einer wird an seinen eigenen Äußerungen und den damit verbundenen Zielen gemessen. Der wegen seiner „Nähe“ zur freien Wirtschaft kritisierte Bundespräsident Wulff hat solche Spuren nicht nur auf der Mailbox eines Bildredakteurs hinterlassen, sondern auch hier:

SPD-Krise
„Bundesligatrainer ist ein sehr viel sicherer Job als SPD-Vorsitzender.“

Wulff lästerte nicht nur über seinen Niedersächsischen Ministeramtsvorgänger Glogowski, nein auch über über Rau wegen dessen „Flugaffaire“ als NRW-Ministerpräsident in NRW. Dabei forderte er den Rücktritt Raus als Bundespräsident:

«Natürlich darf das Amt des Bundespräsidenten durch die aktuelle Diskussion nicht Schaden nehmen. Aber man muss klar sagen dürfen, dass schwarze Reisekassen in Nordrhein-Westfalen ein Verstoß gegen die dortige Landeshaushaltsordnung und die NRW-Verfassung sind. Ich bedauere, dass wir keinen unbefangenen Bundespräsidenten im Amt haben.»

Wulff weiter in seiner Erklärung kurz vor Weihnachten zu seinen fragwürdigen Kreditgeschäften:

„Persönliche Freundschaften sind mir gerade auch menschlich wichtig“,

wohl in Hinblick auf seine großzügigen Unterstützer und Freunde Geerken und Maschmeyer.

Diekmann von der Bild gehört offensichtlich nicht zu seinen Freunden. Diesem drohte er mit strafrechtlichen Konsequenzen, Krieg gegenüber Diekmann und dem gesamten Springerverlag und mehr. Für Wulff und seiner Frau sei der „Rubikon“ überschritten, so Wulff auf der Mailbox Diekmanns.

Rubikon? Das ist ein Fluss in Italien, dessen Überquerung damals im römischen Reich einer Kriegserklärung gegenüber Rom gleichkam.

Rau hatte diese alte Metapher während seiner Amtszeit aus dem Hut gezaubert, als er sagte, die Biowissenschaften dürften den Rubikon nicht überschreiten. Rau hatte seinerzeit kleine „Reisegeschenke“ von der WestLB erhalten. Die überteuerten Flugkosten wurden steuerlich abgesetzt. Die Flüge Raus wurden seinerzeit durch als Stewardessen getarnte Prostituierte begleitet.

Bedauerlich, dass es aktuell auch keinen unbefangenen Bundespräsidenten gibt.

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