Über den Wert eines Handelsvertreters

Ein gegnerischer Anwaltskollege, der einen Vertrieb vertritt, schrieb folgenden Satz, der nachdenklich macht:

„Es dürfte gerichtsbekannt sein, dass eine Vertriebsgesellschaft aus der Tätigkeit eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters keine nennenswerten Kosten entstehen, sie aber an jedem vermittelten Vertrag verdient hätte“.