März 2012

BGH: Vertrieb hat sich strafbares Verhalten eines Handelsvertreters zurechnen lassen

Am 15.03.2012 entschied der BGH, dass ein Vertrieb sich das strafbare Verhalten eines Handelsvertreters zurechnen lassen muss.
Darüber berichtete das Versicherungsjournal am 16.03.2012.

Versicherungsvertreter kommt auch nach Münster

Klaus Stern, der Autor des Films „Versicherungsvertreter“, der sich eingehend mit dem Aufstieg und Fall Gökers beschäftigt, wies darauf hin, dass es eine Reihe neuer Kinotermine gibt.

Hier stehen sie.

Unter anderem läuft er am 6. und 9. Mai in Münster.

Da will ich hin.

Wer einen vertriebsrechtlich spezialisierten Anwalt beim Kinobesuch begleiten will, kann sich gern bei mir melden.

Rechtsanwalt kai Behrens

Maschmeyer-Erpresser bekommt zweieinhalb Jahre Haft

Zweieinhalb Jahre Haft lautet das Urteil des Amtsgerichts Hannover für den Maschmeyer-Erpresser.

Der aus Grevenbroich stammende hoch verschuldete Immobilienkaufmann erpresste neben Maschmeyer auch seine Partnerin Vernica Ferres. Er verlangte 2,5 Mio €.

Dabei ging er offensichtlich sehr unprofessionell vor. Er benutzte das auf seinen Namen zugelassene Handy, so dass die Überführung wohl recht einfach war.

Die Übergabe sollte in einer Münsterschen Buchhandlung stattfinden.

In Stern.de ist zu lesen, dass der Angeklagte wohl auch wegen „durch AWD-Immobilienanteile hohe finanzielle Verluste gemacht hat“.

Landgericht Darmstadt hält sich für unzuständig

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens

Am 13.02.2012 entschied das Landgericht Darmstadt, dass in einem Rechtstreit eines Vertriebes mit einem Berater das Arbeitsgericht zuständig ist.
Hintergrund des Streites ist ein Vertrag, wonach die Ausübung einer anderweitigen Erwerbstätigkeit vor der Aufnahme einer solchen Tätigkeit schriftlich anzuzeigen ist.

Fraglich ist, ob dies die Eigenschaft eines so genannten Ein-Firmen-Vertreters erfüllt, d.h. dem Handelsvertreter durch diese Klausel verboten ist, für andere Unternehmen zu arbeiten.

Dazu das Landgericht Darmstadt:

Es handelt sich bei ihm um einen so genannten Ein-Firmen-Vertreter. Das Gericht kann insofern die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm nicht teilen, die streitgegenständliche Vereinbarung begründe nur Erschwernisse, die einem Tätigkeitsverbot nicht gleichzusetzen sind … Der Beklagte ist durch die Regelung in Ziffer 1 … daran gehindert, auch für nicht Wettbewerber tätig zu werden. Die genannte Klausel enthält eine so weitreichende Einschränkung für den Beklagten, dass sie mit einem vertraglichen Verbot gleichzusetzen ist (vergleiche Oberlandesgericht Braunschweig) … Maßgeblich hierfür ist das vollständige Arbeitsverbot für 21 Tage, dass die Klägerin dadurch festgesetzt hat, dass der Beklagte die von ihm beabsichtigte anderweitige Tätigkeit frühsten 21 Tage nach Eingang der Anzeige und aller notwendigen Unterlagen aufnehmen darf. Dem Beklagten ist es dadurch unmöglich für Unternehmen tätig zu werden, die eine kurzfristige Leistung von ihm erwarten oder benötigen. Auch bleibt unklar, welche Unterlagen konkret die Klägerin zur Prüfung benötigt, so dass die Möglichkeit besteht, dass die Klägerin innerhalb der genannten Frist weitere Unterlagen vom Beklagten anfordert und sich das Tätigkeitsverbot deutlich verlängert, der Fristbeginn erst nach Eingang „aller“ notwendigen Unterlagen ist … Dadurch ist der Beklagte so umfassend an der Aufnahme von Tätigkeiten, die nicht dem Wettbewerbsverbot unterfallen, gehindert, dass er als so genannter Ein-Firmen-Vertreter anzusehen ist.

Landgericht Darmstadt vom 13.02.2012 Aktenzeichen 27 O 118/11

Ob gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden, ist noch nicht bekannt.

Maschmeyers Memoiren erscheinen am 19.3.12

So Mancher hält es für nötig, seine Memoiren zu schreiben. Jetzt auch der AWD-Gründer Maschmeyer. So schreibt es Investemt.com.

Angeblich verbreitet er damit nicht nur Freude und Sonnenschein.

Der AWD ist um Imagepolitur bemüht und kann negative Schlagzeilen so gar nicht gebrauchen.

Kaum hatte man sich von Maschmeyer lossagen können, fürchtet der AWD jetzt wieder hineingezogen zu werden.

Spiegel-Online spricht am 7.3.12 gar von Alptraum für den AWD.

Schon einmal hatten Freundschaftsdienste und ein Buch, das Maschmeyer mit Anzeigen finanziert hatte, für Ärger gesorgt. Wulff hatte in einem Interviewbuch sein politisches und privates Leben dargestellt…

Muss bei Restschuldbefreiung die Provision nicht zurückgezahlt werden?

Rechtsanwalt Behrens stellt vor:

Ein Vertrieb verklagte einen Versicherungsvertreter auf Rückzahlung von etwa 150.000,00 € vorschussweise erhaltener Provisionen.

Dies waren Provisionen, die vorschussweise ausgezahlt wurden. Die jeweiligen Versicherungsverträge wurden jedoch storniert.

Bis dahin nichts Unübliches.

Der Vermögensberater meldete jedoch Insolvenz an und versuchte im Rahmen einer Restschuldbefreiung, die Schulden auf diese Weise loszuwerden.

Dies ist grundsätzlich möglich, es sei denn, man hätte die Schulden vorsätzlich beigeführt, die Schulden würden also auf so genannter unerlaubter Handlung beruhen.

Diese Auffassung vertrat dann der Vertrieb. Er beantragte, festzustellen, dass die streitgegenständlichen Versicherungsverträge nur zum Schein geschlossen wurden.

Dafür spreche, so der Vertrieb, der Umfang der Provisionen von 150.000,00 €, sowie der Umstand, dass fast alle Verträge sofort nach Auszahlung der Provision storniert wurde.

Der Vermögensberater wies darauf hin, dass es nur deshalb zu den vielen Stornierungen kam, weil er als Berater nicht mehr zur Verfügung stand und die Kunden damit unzufrieden seien.

Das Landgericht Kleve regte an, die Angelegenheit im Vergleichswege zu beenden. In einem Beschluss wies es darauf hin, dass es die Darlegungen der Klägerseite hinsichtlich der Behauptung, der Beklagte habe deliktisch gehandelt nur hinsichtlich der Verträge für ausreichend erachtet, bei denen die Versicherungsnehmer Verwandte des Beklagten sind und die Erstprämie nicht bezahlt worden ist.

Hinsichtlich der eigenen Verträge des Beklagten spricht keine Vermutung dafür, dass er bereits bei Empfang der Provisionszahlungen wusste, dass die Verträge notleidend werden würden.

Gleiches gilt für die Verträge der übrigen Versicherungsnehmer.

Das Gericht empfahl die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von etwa einem Zehntel der Vergleichssumme.

Hinweisbeschluss des Landgerichts Kleve Aktenzeichen 1 O 409/07 vom 06.02.2012

Deutsche Vermögensberatung wirbt um Soldaten

Dass Soldaten in Zeiten militärischer Afghanistaneinsätze gefährlich leben, liegt auf der Hand. Viele besitzen nur befristete Verträge.

Die Zeitschrift „Der Westen“ berichtet darüber, dass nun der Deutsche Bundeswehrverband und der Bundesverband Deutscher Vermögensberater einen Kooperationsvertrag geschlossen hätten. Gemäß „Der Westen“ gibt es wohl eine geförderte Ausbildung zum Kaufmann für Versicherung und Finanzen. Darüber konnten sich Zeitsoldaten am Stand des Bundesverbandes Deutsche Vermögensberater in Königsborn in der Glückauf-Kaserne informieren.

Christian Schäfer, dessen Dienstzeit in zwei Jahren endet, meinte dazu:

„Der Beruf des Versicherungskaufmanns liegt aber wohl nicht so im Trend …“

Vielleicht wurde Herr Schäfer auch über die Risiken unterrichtet, die mit der selbständigen Tätigkeit eines Vermögensberaters oder Versicherungsvertreters verbunden sind. Vielleicht ist dies der Grund, warum die Tätigkeit bei ausscheidenden Soldaten nicht im Trend liegt.

Mehr dazu hier

Arbeitsgericht nicht zuständig

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens

Am 31.01.2012 entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Rechtsstreit der OVB Vermögensberatung mit einem Handelsvertreter, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist.
Gegen eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 12.12.2011 hatte der Handelsvertreter Beschwerde eingelegt. Deshalb musste das Oberlandesgericht neu darüber entscheiden.
Wir hatten am 31.01.2012 darüber berichtet.
Wieder einmal ging es darum, ob gemäß Vertrag der Handelsvertreter ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter ist. Dies meinte der Handelsvertreter aus folgender Klausel herleiten zu können:
„Kraft zwingenden Handelsrechts ist der Finanzdienstleister verpflichtet, bei seiner Tätigkeit für die OVB ausschließlich deren Interessen zu wahren. Es ist ihm daher untersagt, mit den Kunden Berater- oder Auskunftsverträge zu schließen oder diesen vor Beendigung der für die OVB geführten Beratungsgespräche anderweitige Produkte oder Dienstleistungen zu offerieren …“
Aus dieser Klausel schloss der Handelsvertreter, er dürfe keine weiteren Produkte und Dienstleistungen verkaufen. Das Oberlandesgericht sah das anders und erklärte dies wie folgt:
„Die Vereinbarung beschränkt sich zum einen auf den Kundenkreis der Klägerin und lässt für den Beklagten somit das gesamte Betätigungsfeld offen, das außerhalb dieses Kreises liegt. Zum anderen beschränkt sich das Verkaufsverbot anderweitiger Produkte auf die Zeit vor Beendigung der für die Klägerin geführten Beratungsgespräche. Die Parteien sind deshalb erkennbar davon ausgegangen, dass der Beklagte außerhalb dieser Zeitgrenze selbst den Kunden der Klägerin anderweitige Produkte verkaufen darf und deshalb seinen Lebensunterhalt nicht ausschließlich durch die Tätigkeit bei der Klägerin verdienen muss oder soll.“
Wie das Gericht darauf kommt, dass das Verkaufsverbot anderweitiger Produkte sich auf die Zeit vor Beendigung der geführten Beratungsgespräche bezieht, hat das Gericht nicht verraten.
Das Gericht versuchte hier, einen unklaren Inhalt auszulegen.
Mit Überzeugung ist dies nicht gelungen.
Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 31.01.2012, Aktenzeichen 4 W 761/11

Filmtrailer Versicherungsvertreter

Hier ist noch der Filmtrailer.

Und hier die Kinotermine:

  • Frankfurt Mal Seh’n
    8.–21. März
  • Kassel Bali
    ab 8. März
  • Marburg Palette
    8.–14. März
  • Schwalmstadt-Treysa
    Burgtheater Treysa
    ab 9. März
  • Wiesbaden Caligari
    11., 15., 16., 17. März
  • Witzenhausen Capitol
    ab 8. März
  • Wolfhagen Cinema
    ab 8. März

Zu Gast: Regisseur Klaus Stern
8. März, Mal Seh`n / Frankfurt
11. März, Caligari / Wiesbaden

Der Film über Göker : Versicherungsvertreter

Hier die offizielle Website zum Fim

Versicherungsdiktator Göker…

…. nannte das Investment.com den Ex-MEG-Chef Göker. Am 8.3.12 berichtete man über den spektakulären Filmstart.

Göker ist einer der vielen Vertriebsgurus der Branche und hat alles noch etwas luxuriöser, berauschender und zugellöser „ver“-trieben als die Konkurrenz.

„Vision, Gier und Größenwahn …. einer beunruhigend sympatischen Persönlichkeit“ beschreibt so das Berliner Stadtmagazin Tip.

Eine Branche im Vollrausch sagte Titel Thesen Temperamente.