Haben Strukturvertriebe Kunden?

Am Landgericht Kleve läuft ein Verfahren, in dem der Vorwurf erhoben wird, mein Mandant habe Kundendaten nach Vertragsende unrechtmäßig gespeichert, um dann Kunden abzuwerben. Der Vorwurf wurde von einem großen Strukturvertrieb erhoben. Der gesamte Vortrag wurde bisher bestritten.
Bestritten wurde auch insbesondere, dass es sich überhaupt um Kunden des Strukturvertriebes handelt.
Schließlich würde der Strukturvertrieb, wie auch der ausgeschiedene Berater, ja nur Kunden vermitteln. Die Kunden selbst würden dann mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft eine vertragliche Bindung eingehen.
Eine vertragliche Bindung zu dem Strukturvertrieb gibt es regelmäßig nicht. Und wenn es keine vertraglichen Bindungen gibt, gibt es auch keine Kunden.
Von daher kann nicht davon gesprochen werden, dass es sich überhaupt um Kunden des Strukturvertriebes handelt. Das Gericht hat mit Hinweis vom 04.04.2012 nähere Auskunft von dem Strukturvertrieb angefordert. Der Strukturvertrieb muss zunächst darlegen, ob es sich überhaupt um Kunden der Klägerin handelt, d.h. welche Verträge diese Kunden konkret bei der Klägerin abgeschlossen hatten.