Ein Abweicher bei der Hauptversammlung des Bundesverbandes

Am 15.5.2012 tagte die Hauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater.

Unter anderem wird dort der Vorstand und der Hauptausschuss gewählt.

Ein abtrünniger Ex-Vermögensberater der DVAG stellte sich ebenfalls zur Wahl. Zuvor warb er für sich und seine Thesen.

Er soll davon gesprochen haben, sich für andere Verträge einzusetzen. Unter anderem ging es wohl darum, dass er gesagt haben soll, die bisherigen Verträge beinhalteten sittenwidrige Klauseln.

Dann wurde gewählt. Der Abtrünnige erhielt nur eine Stimme – seine eigene.

Gewählt wurde durch „Handheben“. Wie die Wahl ausgegangen wäre, wenn geheim abgestimmt worden wäre, wissen wir nicht.

Warum ein Ex-Berater der DVAG überhaupt noch eingeladen wird, ist schnell erklärt: Gemäß Satzung führt das Ende der Tätigkeit für die DVAG nicht automatisch zum Ende der Mitgliedschaft im BDV.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

Und schließlich soll der Abtrünnige gesagt haben, er sei nun Makler und Vermögensberater…