Mai 2012

Versichert und verschaukelt

Im Versicherungsjournal wurde auf einen kritischen Fernsehbeitrag hingewiesen. Ich hatte das als Ankündigung verstanden. Man kann ihn aber schon online angucken.

Versichert und verkauft vom SWR.

Hier ist der Film zu sehen.

Auch OLG München erkennt Provisionsansprüche für dynamische Lebensversicherungen an

Das Oberlandesgericht München fällte ebenfalls im Jahre 2009 ein Urteil zu den Provisionsansprüchen bei dynamischen Lebensversicherungen.
Es verurteilte einen Vertrieb, dem Handelsvertreter Auskunft über die genaue Summe der Versicherungssummen solcher dynamischer Lebens- oder Rentenversicherungssummen zu erteilen, die der Handelsvertreter während der gesamten Vertragslaufzeit von … bis … selbst vermittelt hat und die bei der Beendigung des Vertretervertrages am … die Voraussetzungen für künftige Erhöhungen erfüllen und zum letzten Erhöhungszeitpunkt tatsächlich angepasst worden sind.
Das Oberlandesgericht München meint übrigens, dass der Auskunftsanspruch einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen.
Das Oberlandesgericht München meint im Übrigen, dass dieser Auskunftsanspruch nicht nur mit einem Buchauszug erledigt wäre.
Der Handelsvertreter soll jedoch keinen Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der von den Strukturmitarbeitern vermittelten Verträge haben, da es insofern an der erforderlichen Kausalität fehle.
Urteil des Oberlandesgericht München vom 10.06.2009 Aktenzeichen 7 U 4522/08

Oberlandesgericht Köln: Es gibt automatisch einen Anspruch auf Provision bei dynamischen Lebensversicherungen

Das OLG Köln hatte neben vielen anderen Gerichten entschieden, dass ein Handelsvertreter Anspruch auf Folgeprovisionen bei Vermittlung von dynamischen Lebensversicherungen hat.

Dazu das Gericht:

„Gegenstand dieser ursprünglich eingereichten und abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge ist die jährliche dynamische Anpassung entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex, die automatisch vorgenommen wird, sofern nicht der Versicherungsnehmer widerspricht oder den erhöhten Beitrag nicht entrichtet. Angesichts der den Lebensversicherungsverträgen zugrundeliegenden vertraglichen Regelungen werden im Zusammenhang mit der Erhöhung zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung keine neuen Verhandlungen geführt oder neue Vereinbarungen getroffen, so daß die Summen- und Beitragserhöhung kein neues eigenständiges Geschäft ist. Das Widerspruchsrecht des Kunden ist vielmehr als auflösende Bedingung der Erhöhung anzusehen mit der Folge, daß der Vertrag die Erhöhungen als Regelfall vorsieht und dem Vertreter die durch diese Erhöhung anfallende Provision als ebenso automatische Provision zusteht. Die Dynamikprovision ist mithin eine verzögert ausgezahlte Abschlußprovision für eine Erhöhung der Lebensversicherung, die – wenn auch widerruflich – schon (im Sinne des Satzes 2 von Ziffer 11) mit dem Versicherungsvertrag eingereicht wurde (so auch BAG DB 1985, 50; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.5.2003 – 21 U 22/01).“

Oberlandesgericht Köln vom 1.8.2003, Az. 19 U 39/02

Schwierige Provisionsabrechnungen und das Lorbeerprinzip

Freitag gab es vor dem Landgericht Karlsruhe interessante Einblicke. Das Gericht konnte das komplexe Abrechnungssystem eines Strukturvertriebes nicht verstehen.

In den Abrechnungen tauchten Namen der Versicherungsnehmer auf, daneben Kürzel, Daten; Zahlen, Prod.Schlüssel und am Ende sollte sich daraus ergeben, dass Provisionen bis auf die 2. Kommastelle entstanden oder wieder verschwunden waren.

Manchmal tauchte auch mehrere Positionen hinter oder unter einem Namen auf.  Es wurden zwei Konten geführt, das Provisionskonto und das Rückstellungskonto. Aber eigentlich war es nur ein Konto. Diese Fragen ließ sich das Gericht von einem Fachmann erläutern.

Und manchmal wurde vom Rückstellungskonto in das Provisionskonto gebucht, so dass das Rückstellungskonto, welches von seiner Logik nie ins Minus laufen dürfte, im Soll war. Hier waren mal im Laufe der Zeit 15.000 € verschwunden.

Es kam eigens zur Erläuterung ein Fachmann des Strukturvertriebes, da das Gericht viele Fragen hatte. Nachdem die Systematik erklärt wurde, die auch teilweise nachvollziehbar war, wollte das Gericht dann auf die Einzelheiten nicht mehr eingehen. Die einzelnen Verträge zu erklären, führe dann doch zu weit.

Erstaunlich war jedoch eine Erkenntnis: Der Experte meinte, dass man den Kunden betreuen müsse, um den Anspruch auf weitere Provisionen für dynamische Lebensversicherungen zu bekommen.

Diese Auffassung ist jedoch falsch. Dynamikerhöhungen entstehen automatisch, auch ohne Betreuung. Nach dem Lorbeerprinzip darf der Vertrieb nicht abrechnen!

Das Gericht schlug einen Vergleich vor.

MLP, OVB und AWD beginnen holprig

Etwas für das Wochenende: Die Zahlen der Vertriebe zu Jahresbeginn 2012: Das Versicherungsjournal hat alles zusammengefasst.

Von der DVAG weiß man noch nichts. Wir sind gespannt, ob es auch hier holprig begann.

Vereitelt ein Anerkenntnis den Anspruch auf den Buchauszug?

Vor dem Landgericht Köln läuft zur Zeit ein Rechtstreit, der für uns Vertriebsrechtler interessante Fragen aufwirft.

Eine ehemalige Mitarbeiterin der OVB beansprucht einen Buchauszug. Die OVB wendet ein, die Beraterin habe doch vor Jahren bereits ein Anerkenntnis über den Provisionsstand (Saldenanerkenntnis) abgegeben und deshalb sei der Buchauszug ausgeschlossen.

Es stellt sich also die Frage, ob der Buchauszug selbständig beansprucht werden kann, oder nur dann, wenn der Nachweis gelingt, dass daraus auch Provisionsansprüche erwachsen.

Zwischendurch wurde dann von der OVB eine Übersicht vorgelegt und behauptet, dass es sich dabei um einen Buchauszug handelt.

Da ein Buchauszug folgende Bestandteile enthalten sollte:

1.    Name des Versicherungsnehmers-  und/oder Vertriebspartners sowie
Geburtsdatum
2.    Police- und/oder Versicherungsscheinnummer
3.    Art und Inhalt des Vertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder
provisions-relevante Sondervereinbarungen)
4.    Jahresprämie
5.    Vertrags- und/oder Versicherungsbeginn
6.    bei Lebensversicherungsverträgen: Versicherungssumme, Eintrittsalter
des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages
7.    bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich:
Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung der Jahresprämie
8.    Im Falle von Stornierung: Datum der Stornierung, Gründe der
Stornierung und Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen

und ich all diese Dinge nicht wiederfand, erwiderte ich sinngemäß, dass nicht überall dort, wo Buchauszug draufsteht, auch ein Buchauszug „drin“ ist.

Nur einer wollte nicht genannt werden

Während sich die Alte Leipziger mit Klaus Stern über dessen Film Versicherungsvertreter einen Streit liefert, ob ein Vorstandsmitglied 8 Sekunden gezeigt werden darf, überließen die anderen den Schauplatz.

In dem Film wurden so einige Krankenversicherer genannt, die vertraglich mit der MEG verbandelt waren und nun ihrem Geld hinterherlaufen.

Neben der Alten Leipziger wurden die Versicherer Axa, Hallesche, Central und Inter genannt. Letztere waren laut Film zu keinem Interview bereit.

Die Hallesche hat ihre Forderungen direkt gegen den Vorstand der MEG eingeklagt.

Die Central meldete im Insolvenzverfahren 5,5, Mio gegen die MEG an (4 Mio laut Handelsblatt).

Inter soll 1,5 Mio, Axa 11 Mio., Allianz 1,7 Mio. eingefordert haben. Insgesamt sollen es 20 Mio sein. So berichtet es das Handelsblatt.

Vermögensberater erhalten Leitfaden zum ImmoInvest

Die Deutsche Vermögensberatung DVAG ist längst auf die Schließung des ImmoInvest vorbereitet. Schon vor Wochen wurden Vermögensberater mit einem Leitfaden ausgestattet.

Gesprächsleitfaden SEB-ImmoInvest:

Vermögensberater sind seit langem auf den Fall vorbereitet, dass der SEB-ImmoInvest  geschlossen wurde.

Sie wurden rechtzeitig mit einem Gesprächsleitfaden ausgestattet:

Einleitend wird das Kundengespräch damit gesucht, das man den Kunden über wichtige Veränderungen auf dem Laufenden halten wolle. Dann sollen die Renditeentwicklungen des Fonds dem Kunden dargestellt werden.

Hier soll noch einmal betont werden, dass der Zinssatz bei der Hausbank längst nicht erzielt werden kann.

Nur langsam soll dann die Problematik des SEB-ImmoInvest konkretisiert werden. Zunächst soll dies mit einem angeblich vergleichbaren Beispiel verglichen werden.

„Man stelle sich vor, dass der Kunde von einem entfernten Verwandten eine sehr wertvolle Immobilie geerbt hat, die gut vermietet ist, es aber noch zwei bis drei andere Miterben gibt. Diese beiden drängten darauf, die Immobilie zu verkaufen. Sie aber wollten die Immobilie nicht unter Preis verkaufen.

Die Miterben sind in diesem Fall Großanleger, Banken und Versicherungen.“

Der Kunde erhält dann die Kernfrage: „Sollen wir schnell unter Preis verkaufen oder innerhalb von 60 Monaten zu einem guten Preis verkaufen?“

Dann wird dem Kunden konkret die Zukunft des SEB- ImmoInvest eröffnet.

Der Kunde reagiert mit konkreten Fragen:

Mache ich da Verlust?
Antwort: Die Immobilien sind vermietet und erzielen weiterhin Mieteinnahmen. Die werden an die Anleger weitergegeben. Letztendlich ist es abhängig von den Verkaufserlösen der einzelnen Immobilien

Wann kann ich mit meinem Geld rechnen?
Antwort: Da können sie ganz entspannt sein, das ist gesetzlich geregelt. Dafür gibt es klare Vorgaben, sie erhalten halbjährlich ihre Rückzahlung

SEB-Fond wird abgewickelt, Wiedereröffnung mißglückt

Jetzt ist es raus: Der kriselnde offene Immobilienfonds SEB ImmoInvest, der mit einem Vermögen von rund sechs Mrd. Euro zu den Großen der Branche gehört, wird abgewickelt.

So wurde heute u.a. in der Welt mitgeteilt.

Ansonsten würde sofort wieder die Schieflage drohen.

Der Fond habe nicht genügend Mittel, um alle ausstiegswilligen Kunden auszuzahlen.

Bis zum 30.07.2013 erfolgt nun die Abwicklung.

Sparer mit Anteilen des SEB ImmoInvest im Depot werden erst im Jahr 2017 wissen, wie viel sie von ihrem ursprünglichen Einsatz wiedersehen.

Wer seine Anteile vorher verkaufen will, kann an die Börse gehen. Hier drohen jedoch teilweise erhebliche Verluste, so die Welt.

Fondmanagerin Barbara Knoflach sagte, es wollten zu vielen Anleger ihr Geld in Sicherheit bringen. So ist es in der FTD zu lesen.

Ziel verfehlt , heißt es in der FAZ.

Anwälte rufen zu Klagen auf. Auf einer Anwaltsseite wird beschrieben, dass bereits Klagen gegen die Deutsche Vermögensberatung eingereicht wurden und bereits im November 2011 erstmalig vor Gericht verhandelt wurde.

Vermittelt wurde der ImmoInvest schließlich von der Deutschen Vermögensberatung DVAG und der Santanderbank, heißt es auf dieser Internetseite.

Klaus Stern im Streit mit Alte Leipziger

Das Investment.com berichtet, dass Stern von der Alten Leipziger verklagt wird.

Es geht um eine Szene von 8 sec. in dem Film, in dem ein Vorstand der Alten Leipziger den umstrittenen EX-MEG-Chef Göker gelobt haben soll.

Frank Kettnaker soll auf einer Jubelveranstaltung der MEG teilgenommen haben.

Kettnaker soll auf der Bühne Göker für seinen Erfolg gedankt haben.

Stern hatte diese Szene nach einer einstweiligen Verfügung von Kettnaker aus dem Film genommen. Jetzt wird verlangt, Stern müsse im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung versprechen, diese Szene auch in Zukunft nicht wieder hereinzunehmen.

Versicherungsvertreter – ein Muss für Makler, Versicherungsvertreter, Vermögensberater, Consultants und alle, die in der Branche zu tun haben

Ich habe ihn heute gesehen: Klaus Sterns Film Versicherungsvertreter.

Auch wenn vieles auf Göker und die MEG gemünzt war, erkannte man doch viele Dinge wieder, die sich auch in anderen Vertrieben abspielen.

Ein spannender Film, der mich – obgleich ich ja schon vieles gesehen hatte und vieles wusste – über 90 Minuten gefesselt hat!

Leider waren nur etwa 15 Besucher im Kino. Die Werbetrommel wurde wohl nicht richtig gedreht. Es waren wohl 15 Insider, die zufällig erfuhren, dass dieser Film spannende Unterhaltung bietet.

Und im Film waren sie zu sehen, die Repräsentanten von Versicherern, die sich über den jahrelangen Erfolg der MEG freuten, Seite an Seite mit Göker.

Mitarbeiter ließen sich die Initialen MEG eintätowieren. Viele übten Kritik, sprachen von sektenähnlichen Bedingungen, von einem eigenwilligen Göker.

Und es wurde behaupetet, dass der AWD überlegt haben soll, die MEG zu übernehmen. Göker führte angeblich Gespräche mit Maschmeyer.

Dann hatte man das Ziel, den AWD zu überholen.

Ein Mitarbeiter, von Göker spöttisch Revoluzzer genannt, fragte, wie man denn bei der MEG Erfolg haben könnte und bekam die Antwort, er müsse auf jeden Fall zu allen Veranstaltungen gehen.

Diese Veranstaltungen – man kennt das bei anderen Vertrieben auch – waren reine Jubelveranstaltungen mit „stundenlangen Ehrungen“.

Herr Stern, meinen Glückwunsch zu diesem spannenden und lehrreichen Film, der tief in die Abgründe eines Vertriebes blicken lässt, der in jeder Hinsicht alle Grenzen maßlos überschritten hat! Gier frisst Hirn wurde Wirklichkeit.