Neuestes vom BU-KV-Dilemma

Noch mal eine Kurzfassung der Ereignisse:

Versicherter erkrankte und beantragte Krankentagegeld. Die Leistungen wurden gewährt.

Dann holte die private Krankenversicherung ein Gutachten ein, welches ergab, dass der Versicherte zu über 50 % dauerhaft berufsunfähig sei und stellte die Zahlungen ein.

Der Versicherte wandte sich an die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese holte ebenfalls ein Gutachten ein, welches ergab, dass der Versicherte allenfalls 10-20 % arbeitsunfähig sei. Sie zahlte deshalb nicht.

Arbeiten die Gutachter etwa für die jeweilige Versicherung? Gilt hier der Grundsatz „wes Brot ich ess, des Lied ich sind?“. Eine generelle Problematik.

Beide Versicherer gehören dem gleichen Konzern an.

Heute kam der Anruf vom BU-Versicherer.

Man sei überrascht, das müsse man aufklären, das dauere noch ein bisschen.

Und dann sagte man mir, man habe ja nicht gewusst, dass die KV solch ein Gutachten angefertigt hätte.

Hoppla ?

Meine Gegenfrage blieb unbeantwortet, die da lautete: Und wenn man das Gutachten der KV gekannt hätte, wäre dann das zweite Gutachten anders ausgefallen?????

Peinlich, peinlich, peinlich.

Ich hoffe, dass der Hinweis, dass Medien an dieser Posse durchaus Interesse haben dürfte, verstanden wurde. Die Versicherer liefern das Drehbuch – wenn auch unfreiwillig – selbst.